| Pressemeldung | Nr. 023

Abschluss-Pressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2024 der Deutschen Bischofskonferenz in Augsburg

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (22. Februar 2024) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten. Wir dokumentieren den Pressebericht zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 22. Februar 2024 in Augsburg vorgestellt hat.

Der Pressebericht sowie die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Demokratie mit dem Titel „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ und die Beschlussfassung des neuen Hochgebetes in Leichter Sprache sind untenstehend auch als PDF-Dateien verfügbar.
 

1.    Einleitung

2.    Eröffnungsgottesdienst

3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius

4.    Fragen zur Zukunft der Demokratie im Wahljahr 2024

5.    Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU)

6.    Synodal Kirche sein I: Weltsynode

7.    Synodal Kirche sein II: Der Synodale Weg der Kirche in Deutschland

8.    Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs

9.    Die Sicherheitslage in Europa und aktuelle militärische Konflikte

10.    Neues Friedenswort Friede diesem Haus

11.    Zur Lage in der Ukraine

12.    Zur Lage im Heiligen Land

13.    Hochgebet in Leichter Sprache

14.    Heiliges Jahr 2025

15.    XIII. Internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom

16.    Weltkirche: Soziale, politische und kirchliche Situation in Kolumbien

17.    Personalia


1.    Einleitung

Nachdem die Deutsche Bischofskonferenz zuletzt 2001 in Augsburg zu ihrer Vollversammlung zusammengekommen ist, waren wir jetzt gerne wieder hier zu Gast. In diesen weltpolitisch bedrückenden Zeiten war für uns neben allen Themen der Tagesordnung auch das Gedenken an die Opfer von Krieg und Vertreibung wichtig: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine dauert übermorgen seit genau zwei Jahren an. Der Krieg zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen dauert schon über fünf Monate. Ich bin dankbar, dass wir heute Morgen (22. Februar 2024) im Gottesdienst mit einem eigenen Gebet dieser schweren militärischen Auseinandersetzungen gedacht haben.
 

2.    Eröffnungsgottesdienst

Beim Eröffnungsgottesdienst im Dom zu Augsburg habe ich in meiner Predigt einen Schwerpunkt auf die VI. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung gelegt, auf die ich an anderer Stelle noch gesondert eingehe. Wir müssen uns dabei ehrlich machen: Gott ist nicht mehr geläufig. Das ist die Quintessenz eines Umfrageergebnisses, das besagt, was wir lange schon spüren: Unsere Gesellschaft wird zunehmend säkular. Und das betrifft nicht nur Menschen außerhalb der Kirche. Es ist offensichtlich, dass der säkularisierende Großtrend, dass Entchristlichung und Entkirchlichung weder durch strukturelle Optimierungsprozesse in der Kirche noch durch Initiativen neuer Evangelisierung einzelner Menschen grundlegend aufgehalten werden können. In meiner Predigt habe ich betont, dass sich bereits jetzt an den Mehrheitsverhältnissen der deutschen Bevölkerung abzeichnet: Wir werden als Christinnen und Christen zu einer Minderheit. Das Modell der volkskirchlichen Milieus wird abgelöst von einer Diasporasituation, wie sie besonders im Osten Deutschlands bereits lange erfahren wird. Mir ist wichtig, dass wir zugeben, dass man längst nicht mehr selbstverständlich weiß, was Kirche ist und was den Glauben ausmacht. Daher habe ich appelliert, dass wir in aller Demut damit beginnen sollten, den Menschen in all unseren kirchlichen Vollzügen und im persönlichen Leben so zu begegnen, dass sie zu fragen beginnen. Dabei ist jede und jeder mit seinem Beitrag gefragt; niemand sollte sich zurückhalten, weil er oder sie denkt, auf mich kommt es doch nicht an, ich bin doch im Großen und Ganzen ziemlich unbedeutend. Ich bin mit dem Blick auf die Zukunft unserer Kirche fest überzeugt: Als Minderheit werden wir zunehmend darauf angewiesen sein, dass man uns einlädt, unseren Argumenten zuhört, mit uns zu kooperieren bereit ist in den vielen herausfordernden gesellschaftlichen Fragen, die nach Lösungen rufen. Als Einzelne und als Kirche haben wir uns längst noch nicht an diese Situation gewöhnt und die nötige Bescheidenheit gelernt. Da ist es gut, Gesprächspartnern zu begegnen, die zuhörend, mitfühlend und Trost spendend unsere Anliegen aufnehmen und unterstützen.
 

3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius

Auch der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort Bezug auf die Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung genommen. Darin beklagt er zurecht die erschreckenden Ergebnisse zur Glaubenspraxis in unserem Land. Ermutigend geht er auf das Apostolische Schreiben von Papst Franziskus aus dem Jahr 2013 ein, Evangelii gaudium, und ruft uns die wichtigen Aspekte für eine Kirche der Zukunft in Erinnerung. Außerdem berichtete der Nuntius in seinem Grußwort von den Erfahrungen der Weltsynode in Rom, die im vergangenen Jahr mit einer ersten Sitzung stattfand.
 

4.    Fragen zur Zukunft der Demokratie im Wahljahr 2024

Derzeit wird in Deutschland intensiv über das demokratiegefährdende Potenzial rechtsextremer Parteien diskutiert, vor allem über die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und das hinter ihr stehende Milieu. Wir haben uns bereits auf unserer zurückliegenden Herbst-Vollversammlung in Wiesbaden (25. bis 28. September 2023) dem Umgang mit Rechtsextremismus, auch innerhalb der Kirche, gewidmet und dabei die Ablehnung menschenverachtender und demokratiefeindlicher Aussagen ins Wort gefasst. Mit einer Studieneinheit bei dieser Vollversammlung haben wir uns nochmals und vertieft dieser Frage gestellt, um anschließend eine klare und unmissverständliche Position zu formulieren, die ich Ihnen gleich in einer eigenen Erklärung der deutschen Bischöfe vorstelle.

In der Studieneinheit hat Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, Inhaber des Lehrstuhls „Politisches System der BRD – Staatlichkeit im Wandel“ an der Universität Kassel, Ziele und Strategien des rechtsextremen Milieus erläutert. Dr. Claudio Kullmann, Leiter des Katholischen Büros in Erfurt, vermittelte konkrete Erfahrungen aus seiner Arbeit vor Ort und erläuterte – mit Verweis auf andere katholische Länderbüros – die Gefahr dieses Milieus für die Demokratie. Für uns Bischöfe ist klar: Als katholische Kirche lehnen wir alle Arten von Extremismus ab. Der Rechtsextremismus ist besonders aggressiv und erfährt derzeit hohe Zustimmung.

Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die Europawahl und zugleich zahlreiche Kommunalwahlen statt. Im September 2024 stehen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an. Laut Umfragen droht die AfD in den drei Ländern stärkste Kraft im Parlament zu werden. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die katholische Kirche weiterhin klar Position bezieht. Und das haben die deutschen Bischöfe auch in der Vergangenheit gemacht, wenn es darum ging, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und sich zugleich gegen Populismus und Extremismus zu stellen. Ich möchte exemplarisch daran erinnern, dass mein Vorgänger im Amt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, bei der Abschluss-Pressekonferenz auf der Frühjahrs-Vollversammlung 2017 in Bensberg „rote Linien“ für legitimes politisches Engagement formuliert hat; dass die Deutsche Bischofskonferenz 2019 erstens die Arbeitshilfe Dem Populismus widerstehen. Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen und zweitens – zusammen mit der EKD – das Gemeinsame Wort Vertrauen in die Demokratie stärken veröffentlicht hat; dass die Freisinger Bischofskonferenz im November 2023 eine Erklärung abgegeben und die nord-ostdeutschen Bischöfe am 19. Januar 2024 öffentlich erklärt haben, dass sie „vor dem Hintergrund unseres eigenen Gewissens die Positionen extremer Parteien wie dem III. Weg, der Partei Heimat oder auch der AfD nicht akzeptieren können“. Das sind nur einige Beispiele von vielen anderen, zu denen auch die Beteiligung von zahlreichen Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz bei Großdemonstrationen gegen rechts in diesen Wochen zählt.

Die bei der Vollversammlung jetzt in Augsburg einstimmig verabschiedete Erklärung trägt den Titel Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar. Sie beschreibt die ideologischen Grundlagen dieser Weltanschauung, die auf der Annahme beruht, dass das Volk als Ethnos, als Abstammungs- und Blutsgemeinschaft, existiert und dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und kultureller Prägung prinzipiell infrage gestellt werden müsse. Der Volksbegriff des völkischen Nationalismus steht im Gegensatz zur auch im Grundgesetz verankerten Vorstellung des Volkes als Demos, d. h. als Gemeinschaft der Gleichberechtigten, die auf der Grundlage der Menschenrechte unsere Gesellschaft gemeinsam aufbauen.  

Wir stellen zudem heraus, dass rechtsextremistische Gesinnungen und Konzepte fundamental auf Ab- und Ausgrenzung ausgerichtet sind. Dabei wird die gleiche Würde aller Menschen entweder geleugnet oder relativiert. Ganz offenkundig steht diese Ideologie in scharfem Gegensatz zum christlichen Menschenbild, für das die Menschenwürde Ausgangs- und Zielpunkt darstellt. In der Erklärung der deutschen Bischöfe wird auch deutlich herausgearbeitet, dass die Verengung des Solidaritätsprinzips – nämlich die ausschließliche Orientierung auf die Angehörigen des eigenen, ethnisch homogen verstandenen Volkes – mit den Grundlagen der christlichen Sozialethik gänzlich inkompatibel ist. Auch das Demokratieprinzip, das auf dem Gedanken der gleichen Rechte aller beruht, ist damit infrage gestellt.

Schon diese wenigen Stichworte zeigen: Es geht bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht um einzelne politische Differenzen. Es geht um fundamentale Unterschiede im Verständnis des Menschen. Deshalb kommt die bischöfliche Erklärung zu dem Schluss: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“ Konkret mit Blick auf die AfD wird beschrieben, dass in dieser Partei mittlerweile eine völkisch-nationalistische Gesinnung dominiert. Die AfD changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus und einem Rechtspopulismus, der der schillernde Rand des Rechtsextremismus ist und von diesem ideologisch aufgeladen wird. Eine solche Partei zu wählen bedeutet, sich gegen die Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens und der Demokratie in unserem Land zu stellen.

Bei alledem sind sich die Bischöfe auch darin einig, dass die Kirche sich dem Dialog mit Menschen, die sich für solche extremistische Botschaften empfänglich zeigen, aber gesprächswillig sind, nicht entziehen darf. Und schließlich: Selbstverständlich müssen reale Probleme in unserer Gesellschaft, die von rechtsextremer Seite instrumentalisiert werden, angegangen werden: von Gerechtigkeitsfragen bis hin zur Notwendigkeit einer guten Integration aller Migranten.
 

5.    Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU)

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führt seit 1972 alle zehn Jahre eine breit angelegte und repräsentative Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) durch, um die evangelische Kirche aus der Sicht ihrer Mitglieder zu erforschen und ein möglichst umfassendes Bild kirchlicher Wirklichkeit zu erhalten. Diese Studien werden im religions- und kirchensoziologischen Diskurs, aber auch in der evangelisch-kirchlichen Öffentlichkeit mit hohem Interesse rezipiert und haben die Diskussion um das kirchliche Selbstverständnis und die strategische Planung der evangelischen Kirche maßgeblich mitbestimmt. Seit 1992 werden auch Konfessionslose in die Erhebung einbezogen. Der Rat der EKD hat die Deutsche Bischofskonferenz eingeladen, sich an der aktuellen, sechsten KMU zu beteiligen, die am 14. November 2023 veröffentlicht worden ist. Die Ergebnisse kennen Sie. Bischof Dr. Peter Kohlgraf, Vorsitzender der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, hat sie damals von katholischer Seite vorgestellt.

In einer Studieneinheit dieser Vollversammlung haben wir uns mit allen Bischöfen mit den Ergebnissen befasst, nachdem dies schon in ersten Übersichten in den Sitzungen des Ständigen Rates im November 2023 und Januar 2024 erfolgte. Wir wollen die Inhalte der Studie verstehen und verinnerlichen, um daraus – langfristig – Konsequenzen für kirchliches Handeln vorzubereiten. Weil die KMU die gesamte Kirche angeht, bin ich dankbar, dass die Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) aus der Gemeinsamen Konferenz und die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes unserer Einladung gefolgt sind, an der Studieneinheit teilzunehmen.

Die Studieneinheit begann mit zwei Impulsen von Prof. Dr. Detlef Pollack (Universität Münster) und Prof. Dr. Jan Loffeld (Tilburg University Niederlande). Prof. Pollack hob hervor, dass nicht nur die Kirchenbindung in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland (Ähnliches gilt auch für andere westeuropäische Länder und die USA) dramatisch abgeschwächt sei, sondern auch die Glaubensbindung. Dabei geht die Abschwächung des Gottesglaubens mit einem Wandel der dominanten Formen des Glaubens einher: Immer mehr Menschen glauben an eine höhere Macht und immer weniger an einen personalen Gott. Eine solche Verflüssigung der Transzendenzvorstellungen und -erfahrungen führt zu einer stärkeren Differenzierung von Kirche und Glauben, Institution und Individuum, aber nicht zu ihrem Auseinanderfallen. Denn nach wie vor sind die Kirchen die wichtigste Vermittlungsinstanz des christlichen Glaubens und des Religiösen insgesamt. Mit Blick auf die Kirchen gibt es auf der einen Seite im Verhältnis der Kirchenmitglieder zu ihrer Kirche und zum Christsein kaum größere Unterschiede zwischen den Konfessionen. Auf der anderen Seite hat die katholische Kirche in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten in der deutschen Bevölkerung deutlich an Vertrauen verloren. Diese Verluste spiegeln sich auch im Rückgang des Vertrauens wider, das die Katholikinnen und Katholiken ihrer eigenen Kirche entgegenbringen, wohingegen das Vertrauen der Protestantinnen und Protestanten in ihre Kirche in etwa gleichgeblieben ist.

In seiner pastoraltheologischen Einordnung betonte Prof. Loffeld, dass kirchlich gebundene Menschen zu den am stärksten ehrenamtlich Engagierten in der Gesellschaft gehören. Dies werde auch politischerseits anerkannt. Es müsse aber beide Kirchen beunruhigen, dass dieses großartige Engagement gesellschaftlich immer weniger als Präsenz des Evangeliums verstanden wird. Prof. Loffeld warb dafür, den „Mehrwert“ wahrzunehmen, den das Evangelium in seiner transzendenten Verwurzelung für unsere Gesellschaft bedeuten könnte, gerade wenn es um politische Positionierungen vor dem Hintergrund der christlichen Anthropologie geht (z. B. in der Positionierung gegen Fremdenfeindlichkeit, in der solidarischen Begleitung von Geflüchteten oder bei Fragen des Lebensschutzes). Die Erkenntnis für Prof. Loffeld aus der KMU lautet: Das Christentum ist auf dem Weg in eine Minderheitensituation, den man vielleicht noch ein wenig herauszögern, aber nicht abbremsen kann. Seine Frage, die uns sehr beschäftigt hat, heißt deshalb: Welche Art von Kirche wollen wir in einer immer säkulareren Gesellschaft sein?

Im weiteren Teil der Studieneinheit folgten sieben vertiefende Workshops, die sich aus einem spezifisch katholischen Frageinteresse ableiteten. Die Workshops gliederten sich thematisch wie folgt:

  1. Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt. Impulse für eine evangelisierende und glaubenskommunikative Pastoral mit Prof. Dr. Jan Loffeld (Tilburg University Niederlande)
  2. Was hält mich in der Kirche? Kirchenbindung und Kirchenaustritt mit Dr. Miriam Zimmer (Zentrum für angewandte Pastoralforschung, Bochum)
  3. Die Kirche zwischen sozialer Reichweite, gesellschaftlichen Erwartungen und religiöser Sendung – Zur Bedeutung des caritativen Handelns mit Dr. Tobias Kläden (Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral, Erfurt)
  4. Zur Bedeutung kirchlichen Handelns angesichts von Populismus und Demokratiekrise mit Dr. Edgar Wunder (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD, Hannover)
  5. Religiöse Entwicklung und Sozialisation, Katechese und Religionsunterricht – KMU in religionspädagogischer Perspektive mit Prof. Dr. Klaus Kießling (Phil.-theol. Hochschule St. Georgen, Frankfurt)
  6. Gottesdienstbesuche und Kasualien: Relevanz, Erwartungen und Potenziale mit Dr. Christopher Jacobi (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD, Hannover)
  7. Die KMU und die Frage nach dem Einsatz von Ressourcen mit Dr. David Gutmann (Kompetenzzentrum Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer, Freiburg)

In einer intensiven Diskussion waren wir uns einig, dass sich anhand der Berichte aus den Workshops sowie der Impulse der Einführungsreferate zahlreiche Ansatzpunkte für die Weiterarbeit in den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz ergeben, etwa in der Pastoralkommission, Liturgiekommission, Kommission für Erziehung und Schule oder der Kommission für Ehe und Familie. Insgesamt haben sich die Ergebnisse der KMU als grundlegender religionssoziologischer Ausgangspunkt für das weitere kirchliche Handeln in unserer Zeit herausgestellt.
 

6.    Synodal Kirche sein I: Weltsynode

Vom 4. bis 29. Oktober 2023 fand in Rom die Weltbischofssynode unter dem Leitwort „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ statt. Nachdem wir uns auf der Herbst-Vollversammlung im September 2023 in Wiesbaden auf die Synode vorbereitet und dort mit den fünf deutschen bischöflichen Vertretern für die Synode in einer Pressekonferenz informiert haben, ist die jetzige Vollversammlung in Augsburg die erste Gelegenheit gewesen, sich mit allen Mitgliedern der Bischofskonferenz dem Abschlussdokument von Rom zu widmen. Sie kennen den Fahrplan: Die Bischofskonferenzen weltweit sind gebeten, bis zum 15. Mai 2024 einen achtseitigen Bericht nach Rom zu geben, wo die Reflexion zum Synodendokument – durchaus auf Themen spezifiziert – zusammengefasst ist. Daraus will das Generalsekretariat der Synode dann das nächste Vorbereitungsdokument für die Weltsynode vorbereiten, die vom 2. bis 27. Oktober 2024 wieder in Rom stattfindet.

In unseren Beratungen haben wir uns vor allem mit drei Themen befasst: Der verantwortungsvolle und strukturell rückgebundene Umgang mit Leitungsvollmacht; die Stärkung des Aspekts der Gewaltenteilung in der Kirche; die stärkere Implementierung von Rechenschaftspflichten der Amtsträger. Über den Leitungsdienst des Bischofs sagt der Synthese-Bericht: „Dieser Dienst wird in synodaler Weise verwirklicht, wenn die Leitung in Mitverantwortung ausgeübt wird, die Verkündigung durch das Hören auf das gläubige Gottesvolk, die Heiligung und die liturgische Feier durch Demut und Umkehr.“ (Nr. 12.b) Eines der bedeutenden Themen der Weltsynode, das auch für die kommenden Beratungen entscheidend sein wird, ist die Frage nach dem Zueinander des hierarchisch verfassten kirchlichen Amts und der Synodalität. Dabei betont der Synthese-Bericht: „Der Bischof hat eine unersetzliche Rolle bei der Initiierung und Belebung des synodalen Prozesses in der Ortskirche, indem er den Kreislauf zwischen ‚allen, einigen und einem‘ fördert. Das bischöfliche Amt (das Eine) fördert die Beteiligung ‚aller‘ Gläubigen dank des Beitrags ‚einiger‘, die direkter in die Unterscheidungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden sind (Gremien der Beteiligung und Leitung). Die Überzeugung, mit der der Bischof die synodale Perspektive einnimmt, und der Stil, mit dem er die Autorität ausübt, beeinflussen entscheidend die Beteiligung von Priestern und Diakonen, Laien, Geweihten und Frauen. Für alle ist der Bischof berufen, ein Beispiel für Synodalität zu sein.“ (Nr. 12.c) Im Kern decken sich die Überlegungen der Weltsynode mit den Perspektiven, die auch im Grundtext des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ ausgearbeitet wurden. Bischöfliche Leitung bedarf der verlässlichen strukturellen Rückbindung an synodale Gremien. Dies steht nicht konträr zur bischöflichen Letztverantwortung, sondern ist integraler Bestandteil der bischöflichen Gesamtverantwortung.

Im Suchen nach Perspektiven für eine Fortentwicklung des synodalen Prozesses der Weltkirche wie auch der Ortskirchen mit Blick auf die Verschränkung von Synodalität und Hierarchie können nicht zuletzt Impulse des Dokuments Die Synodalität in Leben und Sendung der Kirche der Internationalen Theologischen Kommission aus dem Jahr 2018 erneut aufgegriffen werden. Darin wird entfaltet, auf welche Weise Synodalität als modus vivendi et operandi der Kirche wirksam werden kann. Auch mit dieser Frage haben wir uns befasst.

Gewaltenteilung ist ein erprobter Aspekt eines verantwortungsvollen Umgangs mit Vollmacht. Der Synthese-Bericht sagt in dieser Hinsicht etwa über den Umgang mit der Missbrauchsproblematik: „Das heikle Thema des Umgangs mit Missbrauch bringt viele Bischöfe in die Schwierigkeit, die Rolle des Vaters und des Richters miteinander zu vereinbaren. Es sollte in Erwägung gezogen werden, die richterliche Aufgabe einem anderen Gremium anzuvertrauen, das kirchenrechtlich festgelegt werden muss.“ (Nr. 12.i) Der Gedanke der Gewaltenteilung umfasst dabei nicht allein die strikte Trennung verschiedener Aspekte von Vollmacht (im staatlichen Bereich klassisch: Exekutive, Legislative, Judikative). In diesem Sinn muss Gewaltenteilung in der Kirche noch als Gegenstand eingehender theologischer und kanonistischer Forschung betrachtet werden. Zum Gedanken der Gewaltenteilung gehört aber auch das Prinzip von „Checks and Balances“, also Kontroll-, Koordinations- und Kooperationsmechanismen zwischen beteiligten Instanzen. Hier gibt es konkrete Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung kirchlichen Leitungshandelns.

Bei unseren Überlegungen haben wir daher betont, dass in diesem Sinn die stärkere Implementierung von Rechenschaftspflichten der Amtsträger vorangebracht werden kann, wie sie auch Gegenstand der Beratungen des Synodalen Weges bei uns war. Der Synthese-Bericht sagt in diesem Sinn: „Die Mitwirkungsgremien sind der erste Bereich, in dem die Dynamik der Rechenschaftspflicht derjenigen, die Verantwortung ausüben, erfahrbar wird. Wir ermutigen sie in ihrem Engagement, fordern sie aber auch auf, die Kultur der Rechenschaftspflicht gegenüber der Gemeinschaft, deren Ausdruck sie sind, zu praktizieren.“ (Nr. 18.i)
 

7.    Synodal Kirche sein II: Der Synodale Weg der Kirche in Deutschland

Wir haben intensiv über den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland diskutiert, auch angesichts des Briefes aus Rom vom 16. Februar 2024, der uns am vergangenen Samstagabend erreicht hat. Als Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz nehmen wir – und das ist mir sehr wichtig, deutlich zu machen – das Schreiben aus Rom ernst. Deshalb haben wir über eine Satzung des Synodalen Ausschusses, der sich am 10./11. November 2023 konstituiert hat, nicht abgestimmt. Bei unserer Vollversammlung haben wir intensiv und ausführlich diskutiert, was der Brief bedeutet. Wir sehen die Notwendigkeit einer guten und gelungenen Kommunikation mit den Verantwortlichen in Rom und werden diese Gespräche, die im Juli vergangenen Jahres begonnen haben, bald in einem weiteren Schritt aufnehmen.

Außerdem werden wir in der Gemeinsamen Konferenz von Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken darüber sprechen, was die Situation für die Arbeit im Synodalen Ausschuss bedeutet, auch angesichts des bereits feststehenden Termins im Juni 2024. Wir müssen gemeinsam entscheiden, wie wir die Aufgaben, die die Synodalversammlung uns aufgetragen hat, bearbeiten. Der Synodale Weg bei uns hat vor der Weltsynode begonnen: Immer deutlicher werden die Bezüge und hier ist natürlich auch die Weltsynode in Rom im Oktober 2024 ein wichtiger nächster Schritt. Im Synthese-Bericht des ersten Teils der Weltsynode vom vergangenen Jahr werden ja alle Themen unseres Synodalen Weges aufgenommen, die aus anderen Ländern benannt wurden. Wir werden diese Entwicklungen in unsere Beratungen weiter einbeziehen. Es geht uns darum, alle Stränge des Handelns und Ringens um und für eine synodale Kirche in guter Weise miteinander zu verbinden. In diesem Moment ist es unser wichtigstes Ziel, einen gemeinsam gangbaren Weg zu finden, bevor wir über Inhalte sprechen.

Ich möchte noch einmal zur Erläuterung sagen: Die römische Weltsynode und der Synodale Weg in Deutschland gehen in dieselbe Richtung – die Entwicklung von Kirche. Es sind unterschiedliche Stile, Tempi und Akzente. Aber sie dienen dazu, die Entwicklungen der Kirche so in eine verbindliche Beratung mit den Gläubigen, die transparent ist, die gleichzeitig offen ist, die Rechenschaft legt, hineinzugeben, dass wir bessere Entscheidungen treffen können.

Der Brief aus Rom zeigt, dass es unterschiedliche Sichtweisen gibt, auf den Synodalen Ausschuss mit seinen vier, ihm zugewiesenen Aufgaben zu schauen: 1. Eine Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche zu suchen. Dabei werden auch die Erfahrungen der Weltsynode einzubeziehen sein; 2. Eine Evaluation der Umsetzung der Beschlüsse der Synodalversammlung vorzubereiten; 3. Die Initiativen weiterzuentwickeln, die auf dem Synodalen Weg in den Synodalforen und der Synodalversammlung beraten worden sind. Und schließlich 4. einen Synodalen Rat vorzubereiten, der kirchenrechtlichen Maßgaben entspricht.

Ich möchte alles dafür tun, um den Sorgen Roms, die ja im Brief zum Ausdruck kommen, zu begegnen: Dabei geht es um die Position des Bischofsamtes. Synodalität will ja nicht das Bischofsamt schwächen, sondern will das Bischofsamt stärken. Wir sind der Überzeugung, dass wir auch das mit dem Synodalen Weg wollen. Wir wollen in keiner Weise die Autorität des Bischofs, der Bischöfe begrenzen.
 

8.    Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs

Beim Themenfeld Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche läuft die Arbeit intensiv auf allen Ebenen und in allen Bistümern. Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen:

Zunächst zur Neustrukturierung des Themenfeldes „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“, bei dem es um die Besetzung des Sachverständigenrates und Neuberufung des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz geht. Mit der Neustrukturierung baut die katholische Kirche ihre Strukturen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen konsequent aus. Zielsetzungen sind eine Verstetigung, Bündelung und Weiterentwicklung der Regelwerke und Maßnahmen; die Belange der Betroffenen und ihre Perspektive konsequent zu berücksichtigen und einzubeziehen; die Einbindung externer Kompetenz und relevanter Akteure zu institutionalisieren; mehr Qualität durch einheitliche und verbindliche Normen und Standards sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Zentrales Element ist das überdiözesane zweiteilige verbindliche Berichtswesen zur Qualitätssicherung in den 27 (Erz-)Diözesen, wie Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt institutionell umgesetzt werden. Aus einem Jahresbericht und Vor-Ort-Erhebungen ergibt sich ein Gesamtbild sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Maßnahmen und Verfahren zur Intervention und Prävention. Dieses Berichtswesen liegt künftig beim neuen Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen. Wir sind dankbar, dass der Aufruf zur Mitarbeit in diesem neuen Gremium viel positive Resonanz erfahren hat: Mit Ablauf der verlängerten Meldefrist zum 15. Februar 2024 haben 35 Personen ihr Interesse an einer Mitarbeit im Sachverständigenrat erklärt. Die Auswahl von sieben Mitgliedern des Rates – zwei Mitglieder werden vom Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz entsandt – liegt nun in der Hand einer interdisziplinär besetzten Auswahlkommission ohne kirchliche Beteiligung: Hier gilt unser großer Dank den angefragten Institutionen, die für einen transparenten Auswahlprozess Personen für die Auswahlkommission benennen: Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, das Deutsche Jugendinstitut e. V. sowie der Weiße Ring e. V. Mit einem breiten Spektrum an Experten aus Wissenschaft, Aufarbeitung, Betroffenenschutz und Politik sind wir sehr zuversichtlich, dass der Sachverständigenrat mit breiter Kompetenz und Erfahrung im Themenfeld aufgestellt wird und seine Arbeit im April 2024 aufnehmen kann.

Wir begrüßen es im Interesse einer breiten Betroffenenbeteiligung sehr, dass auch der Aufruf zur Neuberufung des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz auf große Resonanz gestoßen ist: Hier haben mit Ablauf der verlängerten Meldefrist zum 15. Februar 2024 33 Personen eine Interessensbekundung abgegeben. Da acht Mitglieder des jetzigen Betroffenenbeirates auch in der zweiten Amtszeit im Gremium mitarbeiten werden, sind vier neue Mitglieder zu ernennen. Auch die Auswahl dieser Personen liegt nun in der Hand einer interdisziplinär besetzten Auswahlkommission ohne kirchliche Beteiligung: Erneut gilt unser großer Dank den angefragten Institutionen, die Personen für die Auswahlkommission benannt haben: Kerstin Claus (UBSKM), die deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie, der Weiße Ring e. V. sowie Zartbitter e. V. Wir sind sehr dankbar, dass mit dieser Fachkompetenz in Betroffenenbegleitung und politischer Expertise die Auswahlkommission die Neuberufung für den Betroffenenbeirat mit breiter Kompetenz und Erfahrung umsetzen wird.

Der zweite Aspekt betrifft den Themenkomplex Aufarbeitung. 2020 wurde die Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland mit dem damaligen UBSKM veröffentlicht. Auf dieser Grundlage übernehmen die Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in allen (Erz-)Diözesen die unabhängige, transparente und sorgfältige Aufarbeitung unter Mitwirkung von Betroffenen der diözesanen Betroffenenbeiräte. Sie alle tragen mit ihrem Einsatz dazu bei, die Umstände von Missbrauch aufzuarbeiten, identifizieren mit ihrer Arbeit begünstigende Strukturen und nehmen die Betroffenen in den Fokus. Die in diesem Jahr anstehende Zwischenevaluation der Gemeinsamen Erklärung wird derzeit mit der UBSKM und dem Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen vorbereitet. Die Ergebnisse werden im Oktober 2024 bei einer Fachtagung – organisiert durch den Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen – vorgestellt. Zu ihr werden die Mitglieder der Kommissionen und Betroffenenbeiräte in den (Erz-)Diözesen, der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis eingeladen.

Diese Arbeit der Kommissionen zur institutionellen und individuellen Aufarbeitung verdeutlicht immer wieder, wie wichtig es ist, Aufarbeitung in der Gesellschaft zu stärken und gesetzlich zu verankern. Dies umfasst auch, verbindliche Vorgaben für die Rechte Betroffener auf Aufarbeitung sowie für Institutionen zu schaffen. Daher wäre es auch ein wichtiges und richtiges Signal, das Amt der UBSKM, einschließlich der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates bei der UBSKM, auf eine stabile gesetzliche Grundlage zu stellen.
 

9.    Die Sicherheitslage in Europa und aktuelle militärische Konflikte

Wie ich eingangs schon sagte, haben uns die weltweiten Konflikte – neben allen innerkirchlichen Fragen – sehr beschäftigt. Ich gehe nachher noch auf die Ukraine und den Nahostkonflikt ein. Für uns war es ein besonderer Erkenntnisgewinn, den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, in der Vollversammlung begrüßen zu dürfen, der als truppendienstlicher Vorgesetzter aller deutschen Soldatinnen und Soldaten, als militärischer Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr Teil der Leitung des Verteidigungsministeriums ist. Als ranghöchster Soldat ist er für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der Streitkräfte wie auch für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung der Einsätze der Bundeswehr verantwortlich.

General Breuer hat uns einen Einblick zu den sicherheitspolitischen Herausforderungen Deutschlands und der Bundeswehr in der Zeitenwende, insbesondere vor dem Hintergrund der vielen gegenwärtigen Krisen und der fortdauernden militärischen Konflikte gegeben. Er beschrieb die gegenwärtige Situation als eine mehrfache Krise internationaler Ordnung, die durch autoritäre politische Systeme verstärkt wird, um die Gesellschaften zu destabilisieren und zu unterminieren. Hybridität ist ein Schlüsselbegriff zur Beschreibung dieses Zustands. Als „hybride Kriegsführung“ erläutert der Begriff weiter eine nur diffuse Zurechenbarkeit von konkreten Aktionen eines Gegners, wie sie zuletzt in internationalen Konflikten bewusst eingesetzt wird. Damit würde, so General Breuer, beispielsweise auch ein NATO-Bündnisfall viel weniger eindeutig identifizierbar. Eine Antwort auf solche neuen Trends liegt in einer glaubhaften militärischen Abschreckung, die Gegner in einer Kosten-Nutzen-Rechnung von einem Angriff abhält. Diese neue Realität wird in der Gesellschaft noch nicht wahrgenommen, wenn auch die Wertschätzung des Militärs in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Er benannte es als eine Herausforderung seines Amtes, dazu beizutragen, dass die deutsche Gesellschaft und insbesondere das Militär kriegstauglich sind. Zugleich bleibt internationales Krisenmanagement eine wesentliche Herausforderung, bei dem ebenfalls militärische Fähigkeiten nachgefragt werden.

Wir sind General Breuer dankbar, dass er auch den Wert der Militärseelsorge so positiv sieht und dabei im Dialog mit uns die vielfältigen Herausforderungen für die Soldatinnen und Soldaten und die sie begleitenden Militärseelsorger angesprochen hat, die mit extremen Erfahrungen von Verwundung, Sterben und Tod einhergehen. Das hat auch Militärbischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) unterstrichen und ich möchte es an dieser Stelle gerne in Erinnerung rufen. Das rechtliche Fundament der Militärseelsorge ist das Grundrecht auf freie Religionsausübung, das auch für Soldatinnen und Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ gilt. Durch den Dienst an der Waffe steht jede Soldatin und jeder Soldat vor ethischen Fragen, die ein waches Gewissen erfordern. Die Militärseelsorge ist der kirchliche Dienst, der sie bei diesen Herausforderungen begleitet und ihnen aus christlicher Sicht Hilfestellung anbietet. Die Katholische Militärseelsorge bzw. der Jurisdiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs umfasst vier Katholische Militärdekanate mit Sitz in Kiel, Berlin, Köln und München und untergliedert sich in 75 Katholische Militärpfarrämter im Inland und Ausland (USA, Belgien, Neapel). Dauerhaft sind etwa acht bis zehn Militärseelsorgerinnen und -seelsorger (abwechselnd katholisch/evangelisch) im Auslandseinsatz (z. B. UNIFIL Libanon, Erbil/Nordirak, Rukla/Litauen, Slowakei, Pristina, Kosovo, Marineeinsätze).

Erinnert sei daran, dass Militärpfarrer 1990 zum ersten Mal einen Auslandseinsatz der Bundeswehr begleiteten. Heute ist die seelsorgerliche Einsatzbegleitung der Bundeswehr Normalität. Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger leben über Wochen und Monate in den Feldlagern oder an Bord der Deutschen Marine. Sie teilen mit der Einsatztruppe die Einschränkungen des Alltags und mögliche Bedrohungen. Sie erfahren aber auch kameradschaftliche Nähe und eine tiefe Verbundenheit, die in der zivilen Seelsorge oder im Alltag am Heimatstandort oft nicht so intensiv empfunden wird. Mit und für die Einsatztruppe feiert der Militärpfarrer die Heilige Messe und spendet die Sakramente bzw. bieten die in der Pastoral Mitarbeitende entsprechende Gottesdienste an. Die Bischofskonferenz hat den Besuch von General Breuer genutzt, um allen in der Militärseelsorge Tätigen den großen Dank und Respekt für das auszusprechen, was sie für unser Land und einen echten Friedensdienst leisten.
 

10.    Neues Friedenswort Friede diesem Haus

Die Bischofskonferenz hat in einer Pressekonferenz am gestrigen Tag (21. Februar 2024) ihr neues Friedenswort vorgestellt. An dieser Präsentation haben der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Bertram Meier, Prof. Dr. Heinz-Günther Stobbe, der Moderator für den Sachbereich Frieden der Deutschen Kommission Justitia et Pax, und ich teilgenommen. Friede diesem Haus steht in der Tradition der großen friedensethischen Grundlagentexte, die die Bischöfe in den zurückliegenden Jahrzehnten in den kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Diskurs eingebracht haben.

Wenn man die Worte von 1983 (Gerechtigkeit schafft Frieden), 2000 (Gerechter Friede) und nun von 2024 nebeneinanderlegt, stellt man fest, dass die ethischen Grundimpulse weitgehend gleichbleibend sind. Aber die Situationen, auf die hin die Kirche spricht, unterscheiden sich fundamental. So geht es im neuen Wort um das Friedensringen unter den Bedingungen einer Welt, deren fundamentale Ordnungsstrukturen zu zerbrechen drohen. Internationale Organisationen und das Völkerrecht stehen unter Druck. An die Stelle von Kooperation tritt eine chaotische Form der sogenannten multipolaren Welt. Daneben gewinnen kulturelle, religiöse und nationale Identitäten immer größere Bedeutung, was die Gefahr gewalttätiger Konflikte in vielen Teilen der Welt weiter erhöht. In einem solchen Szenario aber lassen sich die Menschheitsaufgaben – z. B. Sicherung des Friedens, Bekämpfung des Klimawandels, Überwindung der globalen Armut – definitiv nicht lösen. Unser Friedenswort geht analytisch auf diese Lage ein, es aktualisiert die grundlegenden friedensethischen Aussagen der Kirche und ruft dazu auf, Menschenrechte, Völkerrecht und internationale Zusammenarbeit als Grundlagen einer Friedensordnung zu erneuern. Darüber hinaus sollten Politik und auch die Kirche ihre Bemühungen um die Bearbeitung der Folgen gewaltförmiger Konflikte und damit um die Versöhnung verstärken. Generell werden die Möglichkeiten einer Gewaltminimierung in den Vordergrund gerückt. Friede diesem Haus ist zugleich das Bekenntnis der Kirche, weiterhin auch selbst aktiv zu sein – von der Entwicklungszusammenarbeit bis zur zivilen Friedensarbeit –, um die Gewaltverhältnisse in der heutigen zerrissenen Welt auszutrocknen.
 

11.    Zur Lage in der Ukraine

Der Beginn der umfassenden Invasion der Ukraine durch russische Truppen jährt sich übermorgen, am 24. Februar 2024, zum zweiten Mal. Wahrlich ein trauriger Jahrestag! Die Vollversammlung hat sich vor diesem Hintergrund einmal mehr mit der Situation des Krieges befasst. Offenkundig ist die Lage in der Ukraine in den zurückliegenden Monaten schwieriger geworden; der Krieg zermürbt die Menschen und im Rest der Welt drohen Aufmerksamkeit und Solidarität langsam zu schwinden. Gerade deshalb betonen wir heute, was die deutschen Bischöfe gleich zu Beginn der Kämpfe (am 10. März 2022) in der Erklärung Der Aggression widerstehen, den Frieden gewinnen, die Opfer unterstützen gesagt haben: Wir stehen an der Seite der Menschen in der Ukraine und verurteilen den ungerechten Angriff Russlands. Über den anderen Krisen und Kriegen in der Welt dürfen wir die Ukraine, die trotz mancher Rückschläge eine erstaunliche Widerstandskraft zeigt, nicht vergessen.

Der Krieg kann nie ein Mittel der Wahl sein, es gibt keinen „gerechten Krieg“. Aber die Verteidigung gegen einen Aggressor ist unter bestimmten Bedingungen ethisch erlaubt, ja, manchmal sogar geboten. Das gilt heute wie vor zwei Jahren. Man muss es sich deutlich vor Augen halten: Die internationalen Friedensbemühungen, auch des Papstes und der Vereinten Nationen, sind von Russland abgelehnt worden und Präsident Putin setzt weiterhin auf einen Sieg, der für die Ukrainerinnen und Ukrainer Unterdrückung, Unfreiheit und anhaltende Gewalt bringen würde. Unter diesen Umständen können wir nicht zum einseitigen Gewaltverzicht aufrufen, sondern wiederholen den Appell zur Unterstützung der Ukraine, auch im Interesse eines freien und demokratischen Europas und Deutschlands. Neben der militärischen ist dabei auch wirtschaftliche und humanitäre Hilfe erforderlich. Dringend sollte eine Einigung im Streit zwischen der Ukraine und einigen EU-Staaten über die Getreide-Exporte gefunden werden.

Auch die Kirche – das will ich hier betonen – darf in ihrer humanitären Arbeit nicht nachlassen. Unsere Hilfswerke Renovabis und Caritas international leisten Großartiges bei der Versorgung von Opfern des Krieges, der frühzeitigen Behandlung von Traumata und der Versorgung der Binnenflüchtlinge im Westen der Ukraine. Spenden sind weiterhin wichtig, damit diese Arbeit uneingeschränkt fortgeführt werden kann.
 

12.    Zur Lage im Heiligen Land

Mit großer Sorge verfolgen die deutschen Bischöfe die Entwicklung des Krieges im Heiligen Land. Man darf nicht vergessen: Den Auftakt bildete der brutale Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023, bei dem etwa 1.200 Zivilisten – die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden – teils auf bestialische Art getötet wurden. Die Hamas verschleppte mehr als 200 Geiseln in den Gazastreifen, von denen sich immer noch über 100 in den Händen ihrer Entführer befinden. Wie kaum ein anderes Ereignis nach der Gründung des Staates Israel hat sich dieser 7. Oktober in das kollektive Gedächtnis Israels eingebrannt. Seither zielt die Regierung Netanjahu darauf ab, die Hamas und ihre Infrastruktur komplett zu zerstören. Bei einer Bodenoffensive ist das israelische Militär bereits in weite Teile des Gazastreifens vorgerückt. Wir Bischöfe haben immer wieder das Selbstverteidigungsrecht Israels betont, zugleich heben wir aber auch nachdrücklich die Pflicht hervor, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, jedes Übermaß an Gewalt zu vermeiden und dem Schutz der Zivilbevölkerung höchste Priorität einzuräumen.

Man kann heute nicht mehr übersehen, welchen menschlichen Tribut die Militärmaßnahmen gegen Gaza fordern: Neben israelischen Soldaten und Hamas-Kämpfern sind seit Beginn der Kampfhandlungen im Gazastreifen etwa 30.000 Palästinenserinnen und Palästinenser, darunter unzählige Zivilisten, Frauen und Kinder, ums Leben gekommen. An jedem Tag erhöht sich die Zahl der Todesopfer, ganz zu schweigen von der prekären Situation der Bevölkerung, die kaum das Nötigste zum Überleben hat. Es mangelt an allem: Trinkwasser, Nahrung, Strom. Auch von einer ausreichenden Versorgung der mehr als 67.000 Verletzten in den noch verbliebenen Krankenhäusern und Provisorien kann kaum die Rede sein. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Position, dass Israel alles für einen wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung im Gazastreifen tun und dafür Sorge tragen muss, die humanitäre Situation durchgreifend zu verbessern. Die Bevölkerung Gazas muss vollen Zugang zu Hilfsgütern und medizinischer Versorgung erhalten. Darüber hinaus appellieren wir zusammen mit großen Teilen der internationalen Gemeinschaft an Israel, von der geplanten Einnahme der Stadt Rafah, in der 1,3 Millionen Menschen zusammengepfercht sind, unter den derzeitigen Bedingungen abzusehen.

Uns alle bewegt die Frage, wie es für die Menschen in Israel und Palästina mittel- und langfristig weitergeht. Viele denken neu über die Zwei-Staaten-Lösung nach, für die die Päpste immer geworben haben. Auch die deutschen Bischöfe unterstützen einen neuen Anlauf zu einem international moderierten Dialog der Konfliktparteien, um endlich zu einer Lösung zu gelangen, die Freiheit und Sicherheit für Israel und Palästina und dauerhafte Stabilität für die Region des Nahen Ostens gewährleistet.

Die Traumata, die beide Völker – Israelis und Palästinenser – im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts erlitten haben, dürfen nicht gegeneinander aufgewogen werden – als ob das Leid der einen Seite beklagenswerter wäre als das der anderen. Jeder, der Opfer dieses Krieges wird, ist ein Menschenleben zu viel, egal, ob Israeli oder Palästinenser! Auf Dauer kann die Lage im Nahen Osten nur durch eine Zwei-Staaten-Lösung stabilisiert werden, die Frieden und Gerechtigkeit für alle Menschen in der Region garantiert. Dazu gehören Freiheit und Sicherheit für Israel und für Palästina. Der Weg dorthin führt über den Dialog, der politische, ethnische und religiöse Grenzen überwindet.
 

13.    Hochgebet in Leichter Sprache

Bereits bei der vergangenen Herbst-Vollversammlung in Wiesbaden im September 2023 habe ich über die Beratungen zu einem liturgischen Hochgebet in Leichter Sprache informiert. Wir haben dieses Hochgebet jetzt zur Erprobung in der liturgischen Praxis gutgeheißen. Der Text ist in Zusammenarbeit des Beirats für Inklusive Pastoral der Pastoralkommission und der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz entstanden. Er basiert auf dem Hochgebet II des Messbuchs und wird von einer Pastoralen Einführung begleitet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in der Praxis verwendete Alternativen – etwa das Hochgebet für Messfeiern mit Gehörlosen – der Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nicht gerecht werden können. Mit dem Hochgebet in Leichter Sprache reagieren wir Bischöfe daher nun auf ein inklusions- und liturgiepastorales Erfordernis und verbinden damit die Hoffnung, kognitiv beeinträchtigten Menschen so die aktive Teilhabe am Gottesdienst zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Der Wortlaut der Texte ist diesem Pressebericht beigefügt (Anlage 2). Die Publikation für den gottesdienstlichen Gebrauch erfolgt durch das Deutsche Liturgische Institut in Trier.

Hinweis (ergänzt im Mai 2024):
Die Feier der heiligen Messe. Hochgebet in Leichter Sprache. Herausgegeben vom Deutschen Liturgischen Institut für den liturgischen Gebrauch im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz
Gottesdienste, die von und mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen gefeiert werden, machen Anpassungen in Texten und Riten notwendig, um diesen Menschen eine tätige Mitfeier zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Die deutschen Bischöfe haben den hier vorgelegten Hochgebetstext geprüft und zur Erprobung gutgeheißen.
Der Text basiert auf dem Hochgebet II des Messbuchs und wird von einer Pastoralen Einführung und einigen Hinweisen zum praktischen Vollzug des Hochgebets begleitet.
Zur Internetseite des DLI

14.    Heiliges Jahr 2025

Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für das Heilige Jahr 2025, hat uns einen Überblick zum Stand der Vorbereitungen gegeben. Am 11. März 2024 werden wir als Deutsche Bischofskonferenz die Themenseite „Heiliges Jahr 2025“ (www.heiligesjahr2025.de) freischalten, die alle Informationen zum Heiligen Jahr, das unter dem Leitwort „Pilger der Hoffnung“ steht, zusammenfasst und nachfolgend auch aktualisiert. Sie werden dort Grundlagentexte zum Heiligen Jahr, Gebete und liturgische Hilfen, die Heilig-Jahr-Hymne in deutscher Sprache sowie weitere Materialien finden. Am 9. Mai 2024 erfolgt die Einberufungsbulle des Heiligen Jahres durch Papst Franziskus. Letztlich steht erst dann der exakte, auch zeitliche Fahrplan für das Heilige Jahr fest. Ich hoffe sehr, dass das Heilige Jahr neben der Konzentration auf Rom auch an anderen Orten gefeiert wird, so wie es der Papst für das Außerordentliche Heilige Jahr 2015/2016 angeregt hatte, als es „Heilige Pforten“ an Wallfahrtsorten und den Kathedralkirchen weltweit gab.

Die Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz hat sich auch mit dem Jubiläum der Jugend während des Heiligen Jahres befasst. Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) wird eine Absprache zwischen den (Erz-)Bistümern herbeiführen, wie seitens der Deutschen Bischofskonferenz das Jubiläum der Jugend (28. Juli bis 3. August 2025) vorbereitet werden kann. Dieses Jubiläum liegt in der Verantwortung des römischen Dikasteriums für die Evangelisierung und soll in Form und Gestalt in Anlehnung an den Weltjugendtag in Rom im Jahr 2000 ausgerichtet werden, obschon es sich hierbei formal nicht um einen zusätzlichen weiteren Weltjugendtag handelt.
 

15.    XIII. Internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom

Der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Johannes Wübbe (Osnabrück), hat uns einen Sachstand zu den Planungen der XIII. Internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom gegeben. Ich möchte das hier nicht vertiefen, denn Weihbischof Wübbe hat Sie gemeinsam mit Ministranten des Bistums Augsburg am vergangenen Dienstag (20. Februar 2024) in einer eigenen Pressekonferenz informiert.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist dankbar für das großartige Engagement der Ministrantinnen und Ministranten. Sie sind lebendiger Bestandteil der Kirche. Trotz aller Krisen sind die Zahlen nach wie vor eindrucksvoll: 360.000 Messdienerinnen und Messdiener leisten ihren Dienst – und zwar ehrenamtlich. Dabei konzentriert sich die Messdienerarbeit nicht nur auf den Gottesdienst, sondern auch auf Reisen, Gruppenstunden usw. Ich möchte meinen Dank und meinen Respekt vor diesem Ehrenamt hier einmal deutlich zur Sprache bringen.

Und auch die Zahlen für die Wallfahrt nach Rom sind eindrucksvoll: Von den 50.000 Ministrantinnen und Ministranten, die aus vielen europäischen Ländern und darüber hinaus nach Rom reisen, werden alleine 35.000 aus Deutschland kommen. Unter dem Motto „mit dir“ (von „Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir“ Jes 41,10) wird Rom vom 29. Juli bis 3. August 2024 von den Ministrantinnen und Ministranten besucht. Ich persönlich freue mich darauf, meine Messdienerinnen und Messdiener aus Limburg begleiten zu können. Einen Aspekt möchte ich hervorheben: Es ist ein gutes Zeichen, dass – wie bei der Wallfahrt 2018 – wieder spezielle Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen bedacht werden: Für gehörlose und stumme Pilgerinnen und Pilger wird eine Gebärdenversion der Wallfahrtshymne erarbeitet und als Film zur Verfügung gestellt. Im Pilgerbuch werden Hinweise für die Wallfahrt mit Menschen mit körperlichen Einschränkungen aufgezeigt, sodass die Wallfahrtsgemeinschaft und der Ministrantendienst auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zugänglich sind. Die Bischofskonferenz dankt allen, die an der Vorbereitung der Wallfahrt beteiligt sind für ihr Engagement und die Ermöglichung eines internationalen, jugendpastoralen Erlebnisses für junge Ministrantinnen und Ministranten. Und ich danke Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Medien, wenn Sie es möglich machen können, dieses Ereignis zu begleiten.
 

16.    Weltkirche: Soziale, politische und kirchliche Situation in Kolumbien

Mit Blick auf die Weltkirche habe ich schon von den internationalen Konflikten in der Ukraine und im Nahen Osten gesprochen. Hier möchte ich noch einen weiteren Punkt erwähnen, damit deutlich wird: Als Kirche in Deutschland haben wir eine solidarische und internationale Verantwortung. Deshalb ist es gut, dass wir wieder Gäste der Weltkirche begrüßen konnten, die an der Eröffnungssitzung teilgenommen haben und die sich derzeit zur Misereor Fastenaktion in Deutschland aufhalten. Aus Kolumbien waren diesmal da: Bischof Juan Carlos Cárdenas Toro aus dem Bistum Pasto, das er seit 2020 leitet, und eine Mitarbeiterin aus der Landpastoral, Claudia Yaneth Burbano Zamudio, die nach einer Teilnahme an einem Kurs der Landpastoral des Bistums Pasto ihren eigenen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb ökologisch umgestellt hat.

Kolumbien leidet seit rund 60 Jahren unter einem Bürgerkrieg zwischen linken Rebellen, rechten Paramilitärs und dem Militär. Insgesamt kamen dabei rund 220.000 Menschen ums Leben, Millionen wurden vertrieben. 2016 unterzeichneten die damalige kolumbianische Regierung und die FARC-Guerilla einen Friedensvertrag, dessen Umsetzung aber bis heute von erheblichen politischen Widerständen gekennzeichnet ist. Zwar hat sich die Sicherheitslage seitdem verbessert, gleichwohl werden noch immer große Teile des Landes von illegalen Gruppen wie der ELN-Guerilla kontrolliert. Die aktuelle Regierung des linken Präsidenten Gustavo Petro (seit 2022) strebt die komplette Befriedung des Landes mittels Friedensverhandlungen mit allen bewaffneten Gruppen an; so laufen derzeit auch mit der ELN Friedensverhandlungen, bei denen sich Vertreter der Kolumbianischen Bischofskonferenz als Vermittler beteiligen. In dieser Situation muss die Kirche versuchen, ihr pastorales Leben aufrechtzuerhalten. Das Bistum Pasto liegt im Departamento Nariño, einer Bergregion an der Grenze zu Ecuador. 60 Prozent der Bevölkerung leben im ländlichen Raum, viele davon in schwer zugänglichen Gegenden. Die staatliche Infrastruktur ist in Nariño in mehrfacher Hinsicht prekär: Es mangelt an Strom, Leitungswasser, Straßen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Problematisch sind auch die Müll- und Abwasserversorgung sowie die Sicherheitslage. Die Landflucht aus den strukturschwachen ländlichen Gebieten ist daher groß: Viele junge Menschen wandern dauerhaft in die größeren Städte des Landes ab, andere suchen Einkommensmöglichkeiten als saisonale Arbeitsmigranten beim Anbau von Kokapflanzen und deren Verarbeitung zu Kokain.

Die Landpastoral des Bistums Pasto arbeitet seit 1984 unter dem Motto „Für ein bäuerliches Leben in Würde auf dem Land“. Ihr Ziel ist es, die Lebensverhältnisse auf dem Land in einer ganzheitlichen Perspektive zu verbessern. So unterstützt sie kleinbäuerliche Familien durch Informationen über alternative und ökologische Anbaumethoden, mit denen auch auf kleinen Flächen eine große Diversität im Pflanzenanbau erreicht werden kann; durch eine Stärkung der Gemeinschaft und der Organisation alternativer Absatzwege; durch die gezielte Förderung von Frauen, auch bei der auf dem Land üblichen kollektiven Arbeitsweise; durch Einforderung der Rechte der lokalen Bevölkerung; durch die Verbesserung der Ernährung und der Gesundheitsversorgung.

Ich wollte Ihnen diese Aspekte, die wir von den Gästen aus Kolumbien gehört haben, einfach mitgeben, weil sie doch zeigen, welche Verpflichtung wir haben, unseren Blick immer über den eigenen Kirchturm hinaus zu weiten.
 

17.    Personalia

  • Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt) wird stellvertretender Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz.
  • Diözesanadministrator Weihbischof Herwig Gössl (ernannter Erzbischof von Bamberg) wird Mitglied der Gemeinsamen Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
  • Weihbischof Ludger Schepers (Essen) wird Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für die queere Pastoral.
  • Weihbischof Dr. Peter Birkhofer (Freiburg) wird Mitglied des Kontaktgesprächskreises zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Außerdem vertritt er die Deutsche Bischofskonferenz in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
  • Domkapitular Dr. Andreas Frick (Aachen) wird von der Deutschen Bischofskonferenz zum Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Hilfswerkes Misereor berufen.