Offizielle Papiere
Maßgaben Prävention bei den Werken
In Abstimmung mit den großen weltkirchlichen Hilfswerken hat die Deutsche Bischofskonferenz 2020 spezifische Maßgaben für die Prävention sexuellen Missbrauchs in der internationalen Arbeit beschlossen. Diese „Maßgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt bei den weltkirchlichen Werken“ wurden nach drei Jahren überprüft und im Januar 2024 fortgeschrieben. Sie ergänzen die für die Werke ohnehin verbindlich geltenden Präventions- und Interventionsordnungen der jeweiligen Bistümer. Sie dienen insbesondere der Sensibilisierung der Partner weltweit und der Implementierung eines Regelwerks in den Projekten zur Prävention von sexualisierter Gewalt und zum Umgang damit. Die Maßgaben legen fest, dass alle ausländischen Projektpartner bis Ende 2025 über eigene Schutzkonzepte verfügen müssen, um weiterhin förderungsfähig zu sein.
Mehr lesen: Aktuelle Meldung vom 23. Januar 2024
23. September 2021: Personalaktenordnung
Eine der Verpflichtungen der Deutschen Bischofskonferenz nach der Veröffentlichung der MHG-Studie im September 2018 war die Frage nach der Standardisierung der Personalaktenführung von Klerikern aufgrund einer heterogenen und nicht selten mangelhaften Praxis der Aktenführung sowie der Dokumentation von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Die Herbst-Vollversammlung hat dazu am 23. September 2021 diese Standardisierung beschlossen. Die Personalaktenordnung (PAO) soll als diözesanes Gesetz möglichst wortlautidentisch in den Amtsblättern der (Erz-)Diözesen veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Entwurf der PAO wurde auch dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt. Er hat die PAO ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit der Verabschiedung der PAO ist es möglich, dass Missbrauchsbeschuldigungen künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden. Zudem ist eine Übermittlung aller personalaktenrelevanter Dokumente und Vorgänge bei Tätigkeiten von Klerikern außerhalb der Inkardinationsdiözese geregelt. Mit der PAO sind auch grundlegende Empfehlungen aus verschiedenen Aufarbeitungsprojekten umgesetzt. Zugleich hat die Vollversammlung beschlossen, dass den zuständigen Aufarbeitungskommissionen gesetzlich festgelegte Auskunfts- und Einsichtsmöglichkeiten in die Personalakten gewährt werden. Hierzu werden in allen Diözesen Regelungen zu Einsichts- und Auskunftsrechten in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und kirchlichen Mitarbeitern für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger erlassen.
Wir dokumentieren die PAO in zwei Texten:
- Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung): Datei herunterladen
- Musternorm zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten: Datei herunterladen
28. April 2020: Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt.
Mehr lesen:
Bischof Dr. Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Mehr lesen: Pressemitteilung 22. Juni 2020
26. November 2015: Deutsche Bischofskonferenz legt Dokumentation zum Präventionsfonds vor
Die katholische Kirche in Deutschland setzt sich in den vergangenen Jahren verstärkt für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein. Mit der Einrichtung eines eigenen Präventionsfonds am 30. September 2010 auf der Ebene der Bischofskonferenz wurde das Ziel verfolgt, einer breiteren Zielgruppe – darunter auch nichtkirchliche Einrichtungen – die Möglichkeit zu geben, sich mit eigenen Projekten im Bereich der Prävention zu engagieren. Ab sofort steht eine Broschüre mit dem Titel „Projekte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zur Verfügung, die einen Einblick in diese Präventionsarbeit mit zum Teil neuen Perspektiven gibt.
Die Broschüre „Projekte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Der Präventionsfonds der Deutschen Bischofskonferenz (Bonn 2015)“ steht als PDF-Datei zum Herunterladen in der Rubrik „Publikationen“ bereit und kann dort auch bestellt werden.
Mehr lesen: Pressemitteilung 26. November 2015
Außerdem erklärt unter www.praevention-kirche.de ein Präventions-Video Begriffe und Hintergründe, nennt Kontaktstellen und ruft einzelne Personen und auch Institutionen zu verantwortungsvollem Handeln auf.
Zusammenfassung: Wichtige Dokumente in einer Broschüre (Stand Mai 2014)
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat im Mai 2014 die Arbeitshilfe 246 von Januar 2012 neu herausgegeben, in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung.
Titel: Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Arbeitshilfen Nr. 246 (3., verbesserte Auflage, Bonn 2014)
Mehr lesen: Ordnung und Rahmenordnung
Broschüre „Kinder und Jugendliche stärken! Anregungen zur Achtsamkeit in der Jugendpastoral“
Die Broschüre „Kinder und Jugendliche stärken! Anregungen zur Achtsamkeit in der Jugendpastoral“ wurde zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November in Kooperation mit der Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten vom Bischöflichen Generalvikariat Trier, von der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V. herausgegeben. (Trier, Düsseldorf, Münster 2018)
Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt
„Augen auf – hinsehen & schützen. Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland“. (März 2018)
Die Entwicklung der Präventionskonzepte, die ab dem Jahr 2010 erstmalig umgesetzt wurden, beruht auf einer engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Kooperationspartnerinnen und -partnern. Die Beratungsergebnisse sind gespeist aus Felderfahrungen und wissenschaftlicher Begleitforschung.
Es haben sich dabei Leitprinzipien kirchlicher Präventionsarbeit herausgeprägt, die zu einem erweiterten Ansatz unseres Verständnisses von Präventionsarbeit geführt haben.
Die institutionelle Prävention stellt dabei ein Querschnittsthema dar, das sich wie ein roter Faden durch die unterschiedlichen Schlüsselprozesse der katholischen Kirche zieht. Somit soll der größtmögliche Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen gewährleistet werden.
17. November 2016: „Kinder haben Rechte!“ – Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten veröffentlicht Arbeitshilfe
Aus Anlass des „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November 2016 hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten eine Arbeitshilfe mit Hintergrundinformationen und erste Anregungen für pastorale Arbeitsfelder veröffentlicht. Die Broschüre „Kinder haben Rechte!“ ist untenstehend als pdf-Datei verfügbar.
Im Vorwort schreibt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier): „Es geht darum hinzusehen und sich zu erinnern. In den letzten Jahren haben wir dies in der Kirche intensiv getan, um Fälle sexueller Gewalt durch Priester und kirchliche Mitarbeiter aufzuarbeiten und darauf basierend neue Regelungen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir gewährleisten, dass in einer neuen Kultur achtsameren Miteinanders Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene künftig sichere Räume des Aufwachsens und Lebens finden.“ Dieser innerkirchliche Prozess sei noch lange nicht abgeschlossen, hebt Bischof Ackermann hervor.
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Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches (18. Juni 2012)
Katholische Kirche unterstützt Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung
Die katholische Kirche in Deutschland und die Bundesregierung haben in einer Vereinbarung ihre Zusammenarbeit gegen sexuellen Kindesmissbrauch bekräftigt. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichneten dazu in Berlin am 18. Juni 2012 eine „Gemeinsame Vereinbarung“ zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“.
Die katholische Kirche hat bereits verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer vor sexuellen Übergriffen in ihrem Bereich weitestmöglich zu schützen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihre „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. August 2010 und die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. September 2010 die Grundlagen zu einem wirkungsvollen Schutz geschaffen. Diese Maßnahmen sind geeignet, die Empfehlungen des Runden Tischs umfassend und zügig zur Geltung zu bringen und den Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zu verbessern. Gleichzeitig gewährleisten diese Grundlagen, dass junge Menschen, die in der Familie und in anderen Bereichen sexuell missbraucht wurden, in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden kompetente Ansprechpartner finden.
Gemeinsame Vereinbarung
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8. Februar 2011: Handreichung Jugendpastoral
Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Handreichung zur „Prävention von sexualisierter Gewalt in der Jugendpastoral“
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Handreichung zur „Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral“ veröffentlicht. Sie soll die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ ergänzen, die von der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 23. September 2010 verabschiedet wurde.
Handreichung der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral. Die Deutschen Bischöfe – Jugendkommission Nr. 33 (Bonn 2011)
7. Dezember 2010: Handreichung für Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Handreichung zur Prävention von sexualisierter Gewalt in katholischen Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Als größter freier Träger von Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen setzt die katholische Kirche damit neue Maßstäbe für eine systematische Präventionsarbeit in Bildungsinstitutionen. Mit der neuen Handreichung, die Teil eines Maßnahmenpakets der Deutschen Bischofskonferenz zur Unterstützung der Träger katholischer Bildungseinrichtungen ist, stellt die Deutsche Bischofskonferenz den jeweiligen Trägern und Verantwortlichen eine Grundlage für die Entwicklung passgenauer Konzepte auf der Ebene der Einrichtung zur Verfügung.
Zudem konkretisiert die Handreichung die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die am 23. September 2010 von der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet wurde.
Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen. Die Deutschen Bischöfe – Kommission für Erziehung und Schule Nr. 32 (Bonn 2011)