Ordnung und Rahmenordnung

Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids ab 1. März 2023

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Januar 2023 die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Ausgangspunkt ist die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 hatte neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Herbst-Vollversammlung 2020 klärte weitere Detailfragen zur Anerkennung des Leids. Am 24. November 2020 ist die Verfahrensordnung in einer ersten Fassung verabschiedet worden. Diese Fassung wurde am 23. Januar erneut überarbeitet und enthält nun Regelungen zum Widerspruchsrecht und zur Akteneinsicht für Betroffene. Sie ist am 1. März 2023 in Kraft getreten.

ORDNUNG für das Verfahren zur Anerkennung des Leids
(Diese Ordnung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24. November 2020 beschlossen. Sie berücksichtigt die Änderungen des Ständigen Rats vom 26. April 2021
und vom 23. Januar 2023)
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Mehr lesen: Pressemitteilung vom 31. Januar 2023

Interventionsordnung

im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Seit 24. Januar 2022 ist die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ beschlossen und inzwischen in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Das Dokument wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen und vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24. Januar 2022 an kirchenrechtliche Neuregelungen angepasst. Sie ersetzt die ältere „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“.

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)
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„Rahmenordnung – Prävention“

Seit 1. Januar 2020 ist die neue „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Das Dokument wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.

RAHMENORDNUNG – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
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FRAMEWORK REGULATION – Prevention of sexualized violence against minors and vulnerable adults within the domain of the German Bishops’ Conference
(This Framework Regulation was approved by the Permanent Council of the German Bishops’ Conference on 18 November 2019 in Würzburg)
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RÈGLEMENT CADRE – Prévention de la violence sexualisée à l'encontre des mineurs et des adultes nécessitant aide ou protection sur le territoire de la Conférence épiscopale allemande
(Le présent règlement cadre a été décidé par le Conseil permanent de la Conférence épiscopale allemande le 18 novembre 2019 à Wurtzbourg.)
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REGOLAMENTO QUADRO - Prevenzione contro la violenza a sfondo sessuale su minori e adulti sotto tutela e nell’ambito della Conferenza Episcopale Tedesca
(Questo regolamento è stato deliberato dal Consiglio Permanente della Conferenza Episcopale Tedesca il 18 novembre 2019 a Würzburg)
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Aktualisierte Handreichung „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“

veröffentlicht am 15. Februar 2024

2010 ist die erste Auflage der von der Deutschen Bischofskonferenz erstellten Handreichung Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschienen. Im Die Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat dieses Dokument grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Es liegt ab sofort als Broschüre vor und ist über das Internet abrufbar. Die Handreichung Prävention von sexualisierter Gewalt richtet sich an die Verantwortlichen in der Trägerschaft und Leitung katholischer Schulen und die Verantwortlichen für schulische Ganztagsangebote und in Internaten. Sie berücksichtigt die Erkenntnisse der vergangenen zwölf Jahre und benennt wesentliche Eckpunkte der Präventionsarbeit, die um die Aspekte „Sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“ und „Sexuelle Übergriffe unter Kindern und unter Jugendlichen“ ergänzt worden sind. Die Handreichung bietet damit eine Grundlage für die Entwicklung von Konzepten auf der Ebene der Träger beziehungsweise der Einrichtungen.

Die Empfehlungen dieser Handreichung konkretisieren die Rahmenordnung Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. September 2010.

Mehr lesen:

Rückblick

Handreichung zur Rahmenordung Prävention

„Handreichung ‚Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz‘ (Rahmenordnung Prävention)“
Diese Handreichung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 21. Juni 2021 beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 27. Januar 2014.
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Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch

im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Ab dem 1. Januar 2020 war die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Das Dokument wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen. Sie ist inzwischen durch die neue Fassung „Interventionsordnung“ ersetzt worden!

ORDNUNG für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
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REGULATION for dealing with sexual abuse of minors and of vulnerable adults by clergy and other church staff
(This Regulation was approved by the Permanent Council of the German Bishops’ Conference on 18 November 2019 in Würzburg.)
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RÈGLEMENT gouvernant le traitement des abus sexuels, sur mineurs et adultes nécessitant aide ou protection, par des membres du clergé et collaborateurs divers au service de l'Église
(Le présent règlement a été décidé par le Conseil permanent de la Conférence épiscopale allemande le 18 novembre 2019 à Wurtzbourg.)
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NORME per il trattamento dell'abuso sessuale su minori e adulti bisognosi di protezione o di aiuto da parte di chierici e altri dipendenti della Chiesa
(Questo ordinamento è stato deliberato dal Consiglio Permanente della Conferenza Episcopale Tedesca il 18 novembre 2019 a Würzburg)
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Zusammenfassung: Wichtige Dokumente in einer Broschüre (Stand Mai 2014)

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat im Mai 2014 die Arbeitshilfe 246 von Januar 2012 neu herausgegeben, in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung.
Titel: Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Arbeitshilfen Nr. 246 (3., verbesserte Auflage, Bonn 2014)

Seit Bekanntwerden der Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland Anfang 2010 haben die Bischöfe und Vertreter der Orden effektive Maßnahmen zur Intervention, Aufklärung und Aufarbeitung des geschehenen Unrechts in die Wege geleitet und vielfältige Instrumente geschaffen, um sexuellem Missbrauch im kirchlichen Raum zukünftig so wirksam wie möglich entgegenzuwirken.

Die Broschüre versammelt die wesentlichen Unterlagen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind: die Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Februar 2010, die 2013 überarbeiteten und weiterentwickelten Leitlinien, das ebenfalls 2013 fortgeschriebene Rahmenkonzept Prävention mit einer Handreichung sowie das Dokument zu den „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“. Sie werden ergänzt von den Vereinbarungen, die der Beauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs, Bischof Dr. Stephan Ackermann, mit dem Bund bzw. dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs getroffen hat. Die Broschüre enthält auch die wesentlichen Texte des Vatikans zu dieser Thematik.
Broschüre bestellen oder herunterladen
 

16. September 2013: Überarbeitung von Leitlinien und Rahmenordnung Prävention

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner Sitzung am 26. August 2013 die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ verabschiedet. Sie sind überarbeitete Fortschreibungen der bisherigen Regelungen, die 2010 ad experimentum für drei Jahre in Kraft gesetzt worden waren.
Zur Pressemitteilung vom 16.09.2013

Hinweis: 2018 wurden Leitlinien und Rahmenordnung überarbeitet und im Juni 2019 die Geltungsdauern nochmals verlängert auf 31. Dezember 2019. Die untenstehenden Dateien werden hier dokumentiert, sind aber seit 1. Januar 2020 nicht mehr gültig!

LEITLINIEN für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Hinweis: In der aktuellen Fassung vom 25. Juni 2019)
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GUIDELINES for dealing with sexual abuse of minors and of adult charges by clergy, religious and other staff within the domain of the German Bishops’ Conference
(Note: In the current version of 25 June 2019)
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DIRECTIVES visant le traitement d'abus sexuels commis envers des mineurs et des adultes sous tutelle par des membres du clergé, de communautés religieuses et d'autres collaboratrices et collaborateurs dans le domaine de la Conférence épiscopale allemande
(Allusion: Voici la version actuelle datée du 25 juin 2019)
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LINEE GUIDA per il trattamento dei casi di abuso sessuale su minori e su persone adulte sotto tutela da parte di ecclesiastici, membri di ordini religiosi e del personale laico della Chiesa nell'ambito della Conferenza Episcopale Tedesca
(Suggerimento: Nella versione aggiornata del 25 giugno 2019)
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RAHMENORDNUNG Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
(Hinweis: In der aktuellen Fassung vom 25. Juni 2019)
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FRAMEWORK REGULATION Prevention of sexualised violence against minors and adult charges within the domain of the German Bishops’ Conference
(Note: In the current version of 25 June 2019)
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RÈGLEMENT CADRE Prévention de la violence sexualisée envers les mineurs et les adultes sous tutelle dans le domaine de la Conférence épiscopale allemande
(Allusion: Voici la version actuelle datée du 25 juin 2019)
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NORME sulla prevenzione della violenza a sfondo sessuale su minori e persone adulte sotto tutela nell'ambito della Conferenza Episcopale Tedesca
(Suggerimento: Nella versione aggiornata del 25 giugno 2019)
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REGLAMENTO MARCO: Prevención de la violencia sexual contra menores y adultos tutelados en el ámbito de la Conferencia Episcopal
(Indicio: ¡En la versión actual del 25 de junio de 2019!)
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25. Juni 2019: Ständiger Rat befasst sich mit der Überarbeitung der Rahmenordnung Prävention, der Leitlinien und des Maßnahmenkatalogs zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Der Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung am 25. Juni 2019 in Berlin mit Entwürfen zur Überarbeitung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und der Rahmenordnung Prävention befasst. Die Entwürfe wurden seit Juni 2017 in Redaktionsprozessen unter Einbeziehung von Betroffenen erarbeitet. Dabei wurden Hinweise aus den (Erz-)Bistümern ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung München zum Bistum Hildesheim (Oktober 2017), der MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (September 2018) und neuere datenschutzrechtliche Entwicklungen.

Mit der Veröffentlichung des Motu proprio Vos estis lux mundi am 9. Mai 2019 hat Papst Franziskus ein weiteres Dokument im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch erlassen. Auch wenn viele der neuen universalkirchlichen Normen bereits durch die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz abgedeckt sind, müssen Regelungen des Motu proprio in die Leitlinien und die Rahmenordnung eingearbeitet werden. Aus diesem Grund hat der Ständige Rat die Geltungsdauer der aktuellen Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die abschließenden Entwürfe sollen bis Ende 2019 verabschiedet werden.
Mehr lesen: Pressemitteilung 25.06.2019

23. September 2010: Rahmenordnung Prävention

Die Deutsche Bischofskonferenz hat während ihrer Herbst-Vollversammlung 2010  in Fulda ausführlich über das Thema „Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ beraten und ein Maßnahmenpaket beschlossen.
Pressemitteilung vom 23. September 2010

Rahmenordnung – Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Hinweis: Inzwischen ist diese Fassung veraltet und wird hier nur dokumentiert. Die neue Fassung finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
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31. August 2010: Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 31. August 2010 die überarbeiteten „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vorgestellt.
Pressemitteilung vom 31. August 2010
 

27. September 2002: Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz

Hinweis: Die Leitlinien sind inzwischen überarbeitet. Sie können hier den Wortlaut von 2002 nachlesen:
Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche (mit Erläuterungen, 27. September 2002)
Pressemitteilung vom 27. September 2002

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