Sterben in Würde

Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie fürchten sich vor Schmerzen und einem schwer ertragbaren Schwebezustand zwischen Leben und Tod. Sie möchten in Würde sterben können.

Die Hände einer jüngeren Frau halten die Hand einer älteren Frau. Sterben-in-Wuerde_Haende2.jpg
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Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung aufheben?

Seit einiger Zeit ist eine Debatte entbrannt, ob aktive Sterbehilfe und assistierter Selbstmord erlaubt werden sollten. Dürfen wir der Erlösung von Leid und Schmerz nachhelfen? Eine Gruppe von Medizinern hat die Forderung an die Politik gestellt, das Verbot von Hilfe bei der Selbsttötung aufzuheben und dies Ärzten unter bestimmten Umständen zu erlauben.

Die Frage, ob wir aktiv am Tod eines anderen Menschen mitwirken dürfen, auch wenn er sich dies wünscht, ist nur oberflächlich eine strafrechtliche. Sie sprengt den Rahmen der staatlichen Regulierungsmöglichkeiten, denn sie berührt im Wesentlichen unsere Einstellung zur Würde des Menschen; ihre Beantwortung ist auf das Engste verknüpft mit unserem grundlegenden Menschenbild. Der Wert, den wir dem Menschen und seinem Leben zumessen, auch dann, wenn es leidvoll ist und sich dem Ende zuneigt, sollte – für Befürworter wie Gegner gleichermaßen – der Ausgangspunkt jeglicher Überlegungen bezüglich der Sterbehilfe sein.

Das Leben eines jeden Menschen ist kostbar

Aus Sorge um den Menschen setzen sich Christen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – zu jedem Zeitpunkt geschützt wird. Sie glauben daran, dass wir alles, was ist, Gott verdanken. Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Diese Würde gründet nicht in seiner Leistung oder in dem Nutzen, den er für andere hat. Die Würde des Menschen folgt daraus, dass Gott ihn bejaht. Aus dem Wissen um Gottes Zuwendung und Liebe heraus darf und kann der Mensch auch im Leiden und im Sterben sein Leben bejahen und seinen Tod aus Gottes Hand annehmen. Aus der Überzeugung, dass das menschliche Leben von Gott geschenkt ist, folgt auch die Überzeugung, dass der Mensch keine volle Verfügungsgewalt über sein Leben haben kann. Christen müssen bekennen: In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist. Es hat einen Wert in sich, auch wenn der Körper keine Leistung erbringt oder nicht voll funktionsfähig ist. Die Entscheidung gegen das eigene Leben, auch wenn es durch Schmerzen und Leid geprägt ist, widerspricht fundamental dem Wesen des Menschen.

Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Daraus folgt, dass der Tod nicht herbeigeführt werden sollte.

Sterbende begleiten und den Tod zulassen

Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass der Tod zugelassen werden darf. Sterben in Würde zu ermöglichen, bedeutet aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen stirbt und nicht durch sie. Gerade in seinem letzten Lebensabschnitt braucht der Mensch Zuwendung, Schutz und Trost.

Ein Sterben in Würde für jeden Menschen zu ermöglichen, ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Sie ist der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert. Die Kirche beteiligt sich hier mit einer intensiven seelsorglichen Betreuung der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Es ist notwendig, die Palliativversorgung und die Hospizarbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen zu fördern und auszubauen. Sie stellen eine zunehmend wichtige Antwort auf die Lebenslage und Bedürfnisse der Menschen dar. Viele haupt- und ehrenamtliche Hospizhelfer leisten einen wertvollen Dienst, indem sie Menschen im Sterben beistehen.

Die Gesellschaft darf nicht zulassen, dass der künstlich herbeigeführte Tod in der Endphase eines Lebens zu einer ärztlichen Dienstleistung wird. Eine gesetzliche Regelung, die derartige Angebote duldet, würde dazu führen, dass der innere und äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt, von derartigen Optionen Gebrauch zu machen – um keine Last für Angehörige zu sein.

Ein Klima der selbstverständlichen Solidarität schaffen

Ein würdevolles Sterben kann die Gesellschaft aber nur dann gewährleisten, wenn sie ein Klima der selbstverständlichen Solidarität und Hilfe schafft, in der sich Sterbende nicht als Last empfinden. Wer die Humanität schützen und die Freiheit des Sterbenden wahren will, muss gleichsam einen Schutzraum eröffnen, in dem umfassende palliativmedizinische Betreuung und helfende, liebende Annahme stattfinden.

Die Kirche setzt sich dafür ein, dass anerkannt wird: Der Mensch ist Mensch bis zuletzt. Aus christlicher Sicht soll der Tod eines Menschen nicht künstlich hinausgezögert werden, wenn es keine Chance mehr auf Heilung oder ein erträgliches Leben gibt. Den Tod willentlich herbeizuführen aber kann aus christlicher Perspektive keine Alternative zu einer liebevollen und mitfühlenden Begleitung des Menschen auf seiner letzten Wegstrecke sein.

Debatte um Neuregelung der Suizidassistenz

Statement von Bischof Bätzing zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Neuregelung der Suizidassistenz

Am 6. Juli 2023 hat der Deutsche Bundestag über die fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz und einen gemeinsamen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention abgestimmt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:
„Den Abgeordneten gebührt Dank für die ernsthafte Debatte und die vielfachen persönlichen Beiträge, die zeigen, wie sehr sie um eine Entscheidung gerungen haben. Ich bedauere es allerdings, dass der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Castellucci/Heveling et al keine Mehrheit gefunden hat. Dieser Gesetzentwurf hätte mit seinem Schutzkonzept dazu beitragen können, dass der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird. Ich betone, dass es eines derartigen ausbalancierten gesetzlichen Schutzkonzepts dringend bedarf. Ein solches Schutzkonzept muss die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahren. Andernfalls findet Suizidassistenz in Deutschland statt, ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, und ohne dass der Gesetzgeber der Tendenz entgegenwirkt, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt. Ein derart wichtiges Thema, von dem potenziell alle Menschen in existenzieller Weise betroffen sein können und das unser Zusammenleben prägt, darf nicht ungeregelt bleiben. (...)"

Mehr lesen: Pressemitteilung vom 6. Juli 2023

 

Bischof Bätzing zur bevorstehenden Lesung im Deutschen Bundestag

Am 6. Juli 2023 stimmt der Deutsche Bundestag über die fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz der Abgeordneten Castellucci, Heveling, Kappert-Gonther, Strasser, Pau u .a. sowie der Abgeordneten Helling-Plahr, Künast, Scheer, Sitte u. a. ab. Den Initiatoren beider Gesetzentwürfe gebührt Respekt, dass sie sich diesem ethisch wie rechtlich herausfordernden Thema stellen. Dazu erklärt am 2. Juli 2023 der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:
„Mit den Gesetzentwürfen reagieren die Abgeordneten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 –, das eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst hat. An dieser Debatte und der Diskussion um eine Neuregelung der Suizidassistenz haben sich neben zahlreichen Organisationen, Institutionen, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen auch die katholische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband, der Deutsche Caritasverband, beteiligt. (...)“

Mehr lesen: Presssemitteilung vom 2. Juli 2023

Triage: Öffentliche Debatte um medizinethische Entscheidungskonflikte

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklärt anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Triage im Deutschen Bundestag:
„Der Deutsche Bundestag hat gestern (10. November 2022) ein Gesetz zur Regelung der Triage im Fall von nicht für alle Patienten ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten – etwa in einer Pandemie-Situation – verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen stärkeren Schutz insbesondere von Menschen mit Beeinträchtigungen vor Diskriminierung angemahnt. Das verabschiedete Gesetz trägt diesen Vorgaben nun Rechnung.
Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber betont, wie sehr es darauf ankommt, eine Triage-Situation von vorneherein soweit als irgend möglich zu vermeiden. Neben einer vorausschauenden Ausstattung der Gesundheitssysteme kommt es dabei auch auf eine möglichst optimal koordinierte Kooperation der Krankenhäuser untereinander an. Weder Patientinnen und Patienten noch Ärztinnen und Ärzte sollen in eine Situation der Triage gebracht werden. (...)“
Mehr lesen: Pressemitteilung 11. November 2022

Angesichts der öffentlichen Debatte um mögliche medizinethische Entscheidungskonflikte, wenn infolge der Covid-19-Pandemie die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nicht mehr für alle Patienten ausreichen, hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz außerdem eine Argumentationsskizze erarbeitet, die den Leserinnen und Lesern helfen kann, die Problematik, auch in ihrer ethischen Gewichtung und Orientierung, zu vertiefen.
Mehr lesen: Aktuelle Meldung 8. April 2020

Downloads & Infos
  • Gemeinsame Stellungnahme von Katholischem Büro und Deutschem Caritasverband
    Gemeinsame Stellungnahme zu drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz und zum Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
  • Triage-Gesetz des Deutschen Bundestages
    Bischof Bätzing: Jede Diskriminierung vermeiden
    Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Triage im Deutschen Bundestag am 11.11.2022
  • Pressemitteilung
    anlässlich der Bundestagsdebatte zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz am 24. Juni 2022 - Erzbischof Burger und Bischof Overbeck: „Das Leben gestalten und vor Gott verantworten“
  • Stellungnahme
    Prälat Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, zur Orientierungsdebatte zum assistierten Suizid im Bundestag am 22. April 2021
  • Erklärung
    des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz: Menschen in den dunklen Momenten ihres Lebens beistehen – Hospiz- und Palliativarbeit fördern, assistierten Suizid verhindern (26. Januar 2021)
  • Stellungnahme
    des Katholischen Büros Berlin zur Suizidassistenz zu einer Anfrage des Bundesgesundheitsministers vom 15. April 2020 (veröffentlicht 26. Juni 2020)
  • Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland
    zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
  • Christliche Patientenvorsorge
    durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche – Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. Gemeinsame Texte Nr. 20 (Bonn 2018)
  • Sterben in Würde – Anmerkungen zur aktuellen Debatte
    nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 im Pressebericht von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, zur Abschlusspressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2017 der Deutschen Bischofskonferenz in Bensberg (Kapitel 5)
  • Päpstliche Akademie für das Leben wirbt für bessere Sterbebegleitung
  • Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin
    Wer bietet was in der Hospiz- und Palliativversorgung?
  • La Pontificia Accademia per la Vita promuove una cultura dell’accompagnamento alla fine della vita
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur schmerzlosen Selbsttötung
    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017, das in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu Betäubungsmitteln ermöglicht, um eine schmerzlose Selbsttötung durchzuführen – Erklärung des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp
  • Broschüre Suizidprävention – „Damit das Leben weitergeht“
    Katholische und evangelische TelefonSeelsorge veröffentlichen Thesen zur Suizidprävention (20.07.2016)
  • Flyer „Sterben in Würde“
    Im Flyer „Sterben in Würde – worum geht es eigentlich?“ wird in einer verständlichen Sprache für ein Sterben in Würde ge­worben. (Bonn 2014)
  • Erklärung: assistierter Suizid
    Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Diskussion um den assistierten Suizid vom 27. Januar 2014
  • Erklärung: Beihilfe zur Selbsttötung
    Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Diskussion über die Beihilfe zur Selbsttötung vom 12. September 2012
  • Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe
    Eine Sammlung kirchlicher Texte. Hgg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gemeinsame Texte Nr. 17 (Bonn/Hannover 2011)
  • Menschenwürdig sterben und christlich sterben
    Die deutschen Bischöfe Nr. 47 (Bonn 1996)

    Diese Broschüre enthält folgende Publikationen:
    - Menschenwürdig sterben und christlich sterben (1978)
    - Schwerstkranken und Sterbenden beistehen (1991)
    - Die Hospizbewegung: Profil eines hilfreichen Weges in katholischem Verständnis (Erklärung der Pastoralkommission, 1993)
    - Im Sterben – umfangen vom Leben (Woche für das Leben 1996)
  • Gott ist ein Freund des Lebens
    Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Hgg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Arbeitshilfen Nr. 76. Sonderausgabe anlässlich 10 Jahre „Woche für das Leben“. (Bonn/Hannover 2000)
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP)
    Mit eigener Sektion Seelsorge

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung.
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.
    Dachverband von über 1.100 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen, in denen sich mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren
  • Bundesärztekammer
    Grundsätze, Empfehlungen, Informationen zur Sterbebegleitung

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