Fünfter Katholischer Flüchtlingsgipfel 2020

Dokumentation

Am 24. Juni 2020 fand der fünfte Katholische Flüchtlingsgipfel statt. Wegen der Corona-Pandemie konnte er nicht, wie ursprünglich geplant, in Erfurt abgehalten werden, sondern wurde in digitaler Form durchgeführt. Auf Einladung von Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen, nahmen ca. 150 Praktiker, Experten und Ehrenamtliche an der Online-Konferenz teil, um sich über verschiedene Aspekte der Unterstützung und Integration von Flüchtlingsfamilien auszutauschen.

Eröffnungsansprache von Erzbischof Dr. Stefan Heße

In seiner Begrüßung ging Erzbischof Heße auf den Kontext des diesjährigen Gipfels ein: „Die Situation der Flüchtlinge gab in den letzten Monaten immer wieder Anlass zu großer Sorge. Da waren etwa die Bilder von den entsetzlichen Zuständen auf Lesbos, die Angst vor der Ausbreitung des Corona-Virus in den überfüllten Lagern, die Befürchtung, dass der Flüchtlingsschutz in Zeiten der Pandemie faktisch eingeschränkt wird, die Berichte von weiteren Toten im Mittelmeer. Erst kürzlich meldete das Flüchtlingshilfswerk der UNHCR einen traurigen Höchststand: Fast 80 Millionen Menschen waren 2019 auf der Flucht, davon über die Hälfte Binnenvertriebene. Wir dürfen niemals die Menschen hinter diesen Zahlen vergessen: Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Familien – Menschen auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit und Würde.“

Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz dankte Erzbischof Heße allen, die in der kirchlichen Flüchtlingshilfe aktiv sind: „Unter erschwerten Bedingungen haben Sie sich in den vergangenen Wochen – beherzt und kreativ – für die Anliegen schutzsuchender Menschen eingesetzt.“ Von dem Gipfel gehe ein klares Signal aus: „Auch in Zeiten der Pandemie setzen wir unser Engagement für Flüchtlinge fort!“ Erzbischof Heße unterstrich die besondere Bedeutung, die das Thema „Fokus Flüchtlingsfamilien“ des diesjährigen Gipfels für die kirchliche Flüchtlingsarbeit hat: „In seiner jüngsten Botschaft zum katholischen Welttag des Migranten und Flüchtlings hat Papst Franziskus erneut daran erinnert: Die Heilige Familie ist eine Flüchtlingsfamilie. Der Einsatz für die Anliegen schutzsuchender Familien ist für Christinnen und Christen daher eine Herzenssache. Familie ist die grundlegende Form der Gemeinschaft, der Ort, an dem wir Menschlichkeit lernen. Sie ist ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung und die Stabilität einer Person und für das gesellschaftliche Zusammenleben. Um die Würde des Individuums zu schützen, müssen Staat und Gesellschaft zugleich auch das Wohlergehen der Familie fördern. Dies gilt, weil sie besonders verletzlich sind, gerade auch für Familien mit Flucht- und Migrationserfahrungen.“

Die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien, etwa von den griechischen Inseln, und Erleichterungen bei der Familienzusammenführung gehörten ebenso zu den Anliegen der kirchlichen Flüchtlingshilfe wie die Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen und die Förderung der Integration durch die verschiedenen kirchlichen Dienste. Es gelte dabei, sowohl die einzelnen Familienmitglieder als auch die Familie als Ganzes in den Blick zu nehmen: „Die Mütter und Väter, ebenso wie die Kinder und Jugendlichen, sehen sich in Deutschland angekommen oft mit neuen Rollenvorstellungen, Erwartungen und Umgangsformen konfrontiert. Sie müssen sich nicht nur in das Neue einfinden, sondern gleichzeitig auch das Alte bewältigen – etwa die traumatischen Folgen von Krieg und Flucht. Das ist ein wahrer Kraftakt, der allen Beteiligten viel abverlangt. Dass es dabei auch zu Konflikten kommt, ist kaum verwunderlich. Umso wichtiger ist es, dass den geflüchteten Familien Menschen zur Seite stehen, die ihnen ein Gefühl von Wertschätzung und Sicherheit vermitteln. Dies ist ein wesentlicher Auftrag der kirchlichen Flüchtlingshilfe“, so Erzbischof Heße.

Downloads

Vortrag von Prof. Dr. Thomas Faist

In seinem Vortrag zur Integration von Flüchtlingsfamilien legte Prof. Dr. Thomas Faist, Professor für Transnationale Beziehungen, Entwicklungs- und Migrationssoziologie an der Universität Bielefeld, dar: „Die Willkommenskultur ist für Flüchtlingsfamilien weiterhin von Bedeutung. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag für die emotionale Unterstützung und die soziale Positionierung der Mitglieder von Flüchtlingsfamilien. Dabei sollten wir uns von Vorstellungen von Kleinfamilien verabschieden und berücksichtigen, dass viele Flüchtlingsfamilien erweiterte, multilokale, multigenerationale und grenzübergreifende Formen aufweisen. Familien sind auch strategische Einheiten, in denen Mitglieder ungleich in Entscheidungen über Migration bzw. Flucht, Anpassung, Rückkehr und transnationale Kommunikation eingebunden sind. Integration ist in diesem Zusammenhang als ein häufig mühsamer Aushandlungsprozess zu verstehen, der für das Erreichen der Ziele Teilhabe und soziokulturelle Anerkennung die Alltagspraktiken von und innerhalb von Familien einbeziehen muss.“

Downloads & Infos

Arbeitsgruppen

In fünf Arbeitsgruppen bestand für die Teilnehmer die Möglichkeit zum Austausch. Dabei standen verschiedene Praxisfelder der kirchlichen Flüchtlingshilfe im Fokus.

Arbeitsgruppe 1: Geflüchtete als Zielgruppe von Familienbildungsstätten

Die Arbeitsgruppe befasste sich anhand von Praxisbeispielen mit erfolgreichen Strategien zur Integration von geflüchteten Familien in die Arbeit von katholischen Familienbildungsstätten. Dazu hatten Anne Gödde, Bettina Goebel und Sebastian Temmen vom Bildungswerk der Erzdiözese Köln e. V. einen Workshop für Interessierte vorbereitet. Zunächst stellten sie die Angebote in den Familienbildungsstätten und Bildungswerken im Erzbistum Köln vor. Insgesamt konnten im Jahr 2019 über 500 Kurse mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Finanziert werden die Bildungsveranstaltungen größtenteils durch die Aktion Neue Nachbarn, der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Köln. Das Angebotsspektrum reicht dabei von Sprachkursen mit paralleler Kinderbetreuung über Eltern-Kind-Kurse für Geflüchtete, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche und Jobpaten bis hin zu Begegnungsangeboten für Geflüchtete und die Aufnahmegesellschaft. Konkrete Praxisbeispiele im Workshop waren ein Tanzworkshop, ein Nähkurs mit Exkursionen in Kunstmuseen, eine mehrsprachige Vorlesestunde, eine Ausstellung von Kinderbüchern in verschiedenen Sprachen und ein Vorbereitungsseminar für interessierte Gasteltern von geflüchteten Kindern und Jugendlichen.

Als wichtige Strategien für eine gelingende Integration gelten neben einer persönlichen Kontaktaufnahme auch die Vernetzung vor Ort mit anderen Anlaufstellen für Geflüchtete und die Wertschätzung der Teilnehmenden in Sprachkursen, z. B. durch das Feiern von Abschlüssen mit Essen und Trinken. Gleichermaßen ist auch die Einbindung der „Brückenmenschen“, die durch persönliche Kontakte ihre „community“ mit in die Familienbildungsstätten bringen, eine Erfolg bringende Strategie. Getrennte Deutschkurse von Frauen und Männern und Achtsamkeit für klassische Geschlechterrollen in der Kommunikation („männlicher“ versus „weiblicher“ Ansprechpartner) sind für eine gelingende Integration wichtig. In der anschließenden Gesprächsrunde diskutierten die Teilnehmenden, wie die Integration besser gelingen kann, um getrennte „Gruppen“ in den Bildungseinrichtungen zu vermeiden. Zudem wurden Strategien erörtert, wie die Partizipation der Geflüchteten noch verbessert und auf ihre Wünsche in der Bildungsarbeit eingegangen werden kann.

Präsentation der Arbeitsgruppe 1 als pdf-Datei herunterladen

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in Familienberatungsstellen

Der Zusammenhalt von Flüchtlingsfamilien wird durch ihre Flucht oftmals auf die Probe gestellt. Auch nach der Flucht, bspw. bei der Bewältigung von Traumata und bei der Integration in Deutschland, stehen die Familiensysteme von Schutzsuchenden vor großen Herausforderungen. Katholische Familienberatungsstellen können Schutzsuchende bei der Bewältigung dieser Situationen unterstützen. Martin Ludwig, Leiter der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Neunkirchen im Bistum Trier, einer Schwerpunkt-Lebensberatungsstelle im Bereich der Hilfe für Geflüchtete, führte in der Arbeitsgruppe u. a. in das Thema Trauma-Bewältigung und die Stärkung von Erziehungskompetenzen ein.

Viele Geflüchtete aus arabischen Ländern leiden unter Traumafolgestörungen bis hin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Betroffene beschreiben immer wieder folgende Symptome: Intrusionen/Flashbacks, negative Veränderungen in Gedanken und Stimmungen (Ängste, Schuldgefühle, Depression), Vermeidungsverhalten (Gedanken, Orte) und sozialer Rückzug sowie körperliche Übererregung (Schlafstörungen, Albträume, Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, Hypervigilanz). Die Lebensqualität und das Lebensglück sind durch die Erlebnisse stark beeinträchtigt. Bei vielen Betroffenen treten auch komorbide Störungen auf. Durch das Trauma werden Depressionen, Angststörungen und Suchtprobleme hervorgerufen. Eine PTBS ist in den meisten Fällen erfolgreich therapierbar. Die Hilfe sollte möglichst zeitnah erfolgen. Die Behandlung von Traumafolgestörungen ist grundsätzlich eine Aufgabe der Krankenkassen. Im Gesundheitswesen werden jedoch keine Dolmetscherkosten übernommen. Diese Lücke schließt das Angebot der Lebensberatung im Bistum Trier in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsfonds. Bei den meisten Beratungen und Therapien von Geflüchteten ist ein Dolmetscher anwesend. Zusätzlich zur Hilfe bei Traumatisierungen bieten Beratungsstellen Unterstützung beim Erwerb und bei der Weiterentwicklung von Kompetenzen im Bereich Erziehung und Partnerschaft an. Beratungsgespräche werden ebenso angeboten wie Vorträge und Erziehungstrainings in arabischer Sprache. Die Beratungsstelle erreicht ihre Zielgruppe durch die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen. Die Kooperation mit Caritasverbänden, Gemeinwesenprojekten, Jobcenter usw. ist wesentlich für den Erfolg der Beratungsangebote.

In der anschließenden Diskussion wurden die Erfahrungen aus der Arbeit mit Geflüchteten beschrieben. Den Schwerpunkt der Diskussion in der Arbeitsgruppe bildete die Frage, wie die Zielgruppe erreicht werden kann. Ebenso ging es um die Frage der Wirksamkeit des Angebotes. Auch die Anforderungen an den Dolmetscher wurden diskutiert.

Präsentation der Arbeitsgruppe 2 als pdf-Datei herunterladen

Arbeitsgruppe 3: Familienzusammenführung

Petra Mols, Fachberatung Familienzusammenführung, Flüchtlings- und Migrationsberatung im Caritasverband Karlsruhe e. V., informierte die Teilnehmenden über aktuelle Hürden der Familienzusammenführung. Zum Vortrag gehörten die rechtliche Einführung in das Thema sowie die Darlegung des Ablaufs des Visumsverfahrens. Als aktuelle Fallstricke identifizierte Petra Mols die Pflicht zur Passbeschaffung, den DNA-Test zur Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse und die Familienzusammenführung zu unbegleiteten minderjährigen Schutzbedürftigen.

Die Teilnehmenden diskutierten u. a. über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Familienzusammenführung. Die coronabedingte Schließung deutscher Auslandsvertretungen machte die Ausstellung von Visa für einen langen Zeitraum unmöglich. Zudem bestand unter den Schutzsuchenden große Sorge, dass bereits erteilte Einreisevisa aufgrund von fehlenden Flugverbindungen und Grenzschließungen ablaufen und verfallen könnten. Das Auswärtige Amt bemühe sich um ein vereinfachtes Verfahren, um die Visa neu zu bescheiden, so Mols. Sie riet den Teilnehmenden jedoch auch dazu, die Möglichkeit einer Verlängerung mit einem fachkundigen Anwalt zu beraten. Für unbegleitete minderjährige Schutzbedürftige, die in der Zwischenzeit Volljährigkeit erlangt haben, greife diese Regelung jedoch nicht. Diese Jugendlichen trifft die Corona-Pandemie besonders hart.

Zu den weiteren Themen der Diskussion gehörten Möglichkeiten und gesetzliche Grundlagen für die Einreise eines erweiterten Familienkreises in humanitären Härtefällen und die Frage nach Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Kosten der Familienzusammenführung, bspw. für die Übersetzung von Urkunden oder für notwendige DNA-Tests. Petra Mols wies auf die Möglichkeit einer teilweisen Übernahme der Reisekosten durch die Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration (KAM) hin. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten, bspw. zur Klärung der Identität, hielten sie und die Teilnehmenden für ebenfalls notwendig und hilfreich. Ohne eine geklärte (nachgewiesene) Identität kann kein Recht auf Familienzusammenführung anerkannt werden. Auch kann standesrechtlich keine Ehe geschlossen oder eine Elternschaft beurkundet werden. Auch dies verhindere die Familienzusammenführung von Flüchtlingen.

Präsentation der Arbeitsgruppe 3 als pdf-Datei herunterladen

Arbeitsgruppe 4: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Obwohl sich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (zunächst) ohne ihre Familienmitglieder in Deutschland aufhalten, spielt die Familie auch für sie eine zentrale Rolle. Die Referentin der Arbeitsgruppe, Kristin Pappert, ging, aufbauend auf ihren Erfahrungen als Sozialpädagogin im Jugendhilfezentrum der Salesianer Don Bosco in Sannerz (Hessen), auf die Frage ein, welche familienbezogenen Themen in der Arbeit mit dieser Gruppe Schutzsuchender relevant sind und welche Rolle die Familie bei der Integration dieser Jugendlichen spielt.

Im April 2015 begann das Jugendhilfezentrum Don Bosco in Sannerz, erste unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Zu Beginn galt es, bestehende Kommunikationshürden, bspw. durch die Zuhilfenahme von Übersetzungs-Apps, die Einrichtung einer sogenannten „Willkommens-Klasse“ für die jungen Geflüchteten und durch ehrenamtlichen Deutschunterricht, abzubauen. Durch die verbesserte Kommunikation wurde den pädagogischen Fachkräften erst bewusst, welchen Einfluss die Familie auf das Leben der jungen Geflüchteten und auf die pädagogische Arbeit mit ihnen hat. Die Familie hat einen hohen Stellenwert für die Jugendlichen. Sie erzählen mit großem Stolz von ihren Eltern und Geschwistern. Obwohl keine direkte Arbeit mit der Familie (bspw. Elternarbeit) stattfinden kann, eröffnet das Gespräch über familiäre Themen einen Zugang zu den jungen Menschen und ermöglicht Beziehungsarbeit.

In der Arbeit mit jungen unbegleiteten Schutzbedürftigen spielt die Familie auch im Hinblick auf die Integration eine wichtige Rolle. Sie kann zugleich motivierend und blockierend wirken. Familien können den jungen Menschen, trotz geografischer Distanz, Rückhalt und Unterstützung bieten. Die jungen Geflüchteten werden zum Beispiel ermutigt, sich in Deutschland möglichst schnell ein neues Leben aufzubauen. Aber auch diese Unterstützung hat ihre Grenzen. Die Hoffnung der Eltern auf eine bessere Zukunft für ihre Kinder nach der Flucht erzeugt bei vielen jungen Geflüchteten einen enormen Druck. Sie kennen die teils schlimmen Umstände in der Heimat und fühlen sich dafür verantwortlich, dass der Rest der Familie nicht in Deutschland sein kann. Aus diesen Gründen versuchen sie, der Familie möglichst viel finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, um für sie zu sorgen und ihre Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Der Weg hierzu führt jedoch zunächst über eine langjährige Berufsbildung und verlangt von allen Beteiligten viel Zeit und Geduld. Hinzu kommen die rechtlichen Hürden für eine Familienzusammenführung. Darüber hinaus haben die jungen Flüchtlinge teilweise schlimme Erlebnisse und Schicksalsschläge zu verarbeiten, die sie schwer belasten. In diesen Fällen ist die Familie, die den jungen Geflüchteten sonst Rückhalt geben kann, nicht greifbar. Ein weiteres Spannungsverhältnis ergibt sich aus den familiären, kulturellen und religiösen Ansichten der Familien. Die jungen Geflüchteten wollen und/oder müssen sich aus Angst vor Ablehnung im Aufnahmeland anpassen. Die Familien im Herkunftsland können die Situation der Jugendlichen jedoch in der Regel nicht nachvollziehen. Sie haben zudem Schwierigkeiten, bestimmte Werte und Normen, die in Deutschland gelebt werden, zu verstehen und für ihre Kinder zu akzeptieren. Die Angst vor Reaktionen der eigenen Familie erschwert daher mitunter die Integration.

Präsentation der Arbeitsgruppe 4 als pdf-Datei herunterladen

Arbeitsgruppe 5: Integration von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen in Arbeit

Die Referentinnen Jennifer Heinrich, Gesamtleitung Projektverbund „Blickpunkt: Migrantinnen“, und Laura Ballaschk, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Minor, stellten in der Arbeitsgruppe das Verbundprojekt „Blickpunkt: Migrantinnen – Fach- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen in Sachsen-Anhalt“ des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V., des Europäischen Bildungswerks für Beruf und Gesellschaft gGmbH (EBG) und von Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH vor. Die Fach- und Servicestelle entwickelt individuelle und flexible Beratungs-, Begleit- und Coaching-Maßnahmen bzw. -Module für migrantische Frauen. Dabei werden die besonderen Bedarfe im Hinblick auf Mobilität, flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Teilzeitausbildungs- und Qualifizierungsangebote berücksichtigt. Um die Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen mittel- und langfristig zu verbessern, werden strukturelle Hürden in den Blick genommen und dabei insbesondere die Sensibilisierung von Arbeitsmarktakteuren für die Situationen, Potenziale und Bedarfe migrantischer Frauen in Sachsen-Anhalt in Bezug auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt vorangetrieben.

Die Diskussion gestaltete sich in erster Linie durch Nachfragen zum Ansatz des Qualifizierungs- und Beratungsaspektes des Projektes „Blickpunkt: Migrantinnen“ und weiteren Ansätzen zur besseren Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen. Dabei wurden u. a. Sorgen hinsichtlich einer möglichen weiteren Verschlechterung der Arbeitsmarktintegration insbesondere geflüchteter Frauen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie besprochen. Die Fachstelle erwartet in Sachsen-Anhalt eine in der Folge deutlich angespanntere Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt und legt daher einen zusätzlichen Schwerpunkt auf das Aufzeigen der Möglichkeit von Selbstständigkeit. Eine weitere Auswirkung der Corona-Pandemie zeigt sich beim Spracherwerb. Aufgrund eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten zu ehrenamtlichen Sprachpaten sind Lernfortschritte zunächst ausgeblieben. Gute Erfahrungen werden mit Online-Sprachkursen gemacht, die sich in der inhaltlichen sowie zeitlichen Ausgestaltung an den Bedürfnissen der teilnehmenden Frauen orientieren.

Während für die Ansprache von Frauen als Zielgruppe Migrantenselbstorganisationen (MSOs) und andere bestehende Gruppen eine wichtige Rolle spielen, zeigen Erfahrungen, dass auch der Einsatz von weiblichen Hauptamtlichen zum Erfolg beiträgt. Der Aufbau von Vertrauensverhältnissen führt häufig zur Weiterempfehlung von Angeboten an weitere Frauen im Umfeld der Teilnehmenden. Online-Angebote helfen zusätzlich dabei, die Multilokalität bestehender Netzwerke unter migrantischen Frauen zu berücksichtigen: So können über Orts- bzw. Landesgrenzen hinaus und mit höherer zeitlicher Flexibilität Angebote gemacht und wahrgenommen werden. Während reine Frauengruppen einen geschützten Raum bieten können, ist auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse weiterer Familienangehöriger, bspw. von Partnern, wichtig und kann z. B. durch Familienberatungen mit sowohl weiblichen als auch männlichen Beratern bzw. Sprachmittlern erfolgen.

Zum Abschluss diskutierten die Teilnehmenden darüber, dass auch hinsichtlich des Arbeitsmarktes eher über Inklusion als Integration nachgedacht werden sollte. Es sei wichtig, auch an Systemen und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten, da bspw. bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen sowie Migrantinnen und Migranten beseitigt werden müssen. Integration soll keine Einbahnstraße sein.

Präsentation der Arbeitsgruppe 5 als pdf-Datei herunterladen

Abschlussdiskussion

Die abschließende Podiumsdiskussion im digitalen Plenum widmete sich schwerpunktmäßig der Situation von Flüchtlingsfamilien. Als Diskussionspartnerin begrüßte Erzbischof Heße die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. In ihrem Eröffnungsimpuls ging sie auf die aktuelle Situation ein: „Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung. Gerade auch geflüchtete Familien stehen vor schwierigen Fragen: Wie helfen sie ihren Schulkindern, wenn sie selbst nur geringe Deutschkenntnisse haben? Und wie können sie Sprach- und Integrationskurse wahrnehmen, wenn die technischen Möglichkeiten nicht da sind? Um hier gezielt zu helfen, fördern wir die Sprachbildung bei Kindergartenkindern etwa über das Gute-KiTa-Gesetz und unterstützen Netzwerke, die sich um geflüchtete Familien kümmern. Denn gerade jetzt geht es darum, dass Familien trotz Corona keine wertvolle Zeit verlieren, sondern bei der Integration weiter vorankommen.“ Staatsministerin Widmann-Mauz wies zudem auf das Engagement im Bereich der Förderung der Integration von Frauen hin, diese sei besonders relevant für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingsfamilien. Als eine der wichtigen Maßnahmen führte sie u. a. eine verlässliche Kinderbetreuung während des Besuchs von Sprach- und Integrationskursen an.

Erzbischof Heße betonte: „Familie ist ein Schlüssel zu gelingender Integration. Wer den Schmerz der familiären Trennung ertragen und über das Schicksal der weit entfernt lebenden Angehörigen besorgt sein muss, kann sich nur schlecht auf ein neues Leben einlassen. Gerade Kinder, die Krieg und Flucht erlebt haben, brauchen ein Umfeld, in dem neues Vertrauen wachsen kann. Die Erfahrungen der kirchlichen Flüchtlingsarbeit zeigen: Wenn Schutzsuchende mit ihren engsten Angehörigen vereint sind und jedes Familienmitglied die notwendige Förderung erhält, kann es ihnen gelingen, die Schrecken des Krieges hinter sich zu lassen.“ Vor diesem Hintergrund appellierte Erzbischof Heße an die politischen Verantwortungsträger, Familienzusammenführungen rasch und unbürokratisch zu ermöglichen.

Angesprochen auf die Entwicklung der kirchlichen Flüchtlingshilfe, würdigte der Sonderbeauftragte die rund 45.000 Ehrenamtlichen und die 5.100 Hauptamtlichen, die 2019 in der kirchlichen Flüchtlingshilfe aktiv waren. Ebenso dankte er für den fortwährenden Einsatz der (Erz-)Bistümer und der kirchlichen Hilfswerke, die 2019 rund 116,1 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt haben, darunter 38,7 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe im Inland. Erstmals wurden für das Jahr 2019 auch Zahlen zum Engagement der Diözesen im Bereich der Familienzusammenführung erhoben. Alle (Erz-)Diözesen unterstützen die Familienzusammenführung sowohl ideell als auch praktisch. Die überwiegende Mehrzahl habe für diesen Zweck auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, so Erzbischof Heße. Im Jahr 2019 wurden 663.000 Euro aufgewendet, wodurch mehr als 2.000 Personen, davon mehr als die Hälfte Kinder, bei der Wiedervereinigung mit ihrer Familie unterstützt wurden.

Zum Ende der Veranstaltung dankte Erzbischof Heße allen Mitwirkenden und Teilnehmenden. Der digitale Flüchtlingsgipfel habe verdeutlicht, dass es bei der Integration von Flüchtlingsfamilien auf jedes Mitglied ankommt und dass jedes Mitglied gefördert werden muss. Der Gipfel habe aber ebenfalls aufgezeigt, dass im Einzelnen noch viele Hürden zu überwinden sind.

Pressemitteilung

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz