Kirche von A-Z

Behinderte Menschen

Die Sorge um Menschen mit Behinderung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Kirche. In der Seelsorge spielt das Thema ebenso eine Rolle wie in der Caritas mit ihren verschiedenen hoch professionalisierten Behinderteneinrichtungen.

Die deutschen Bischöfe haben zum Thema unter anderem diese Schrift herausgegeben:
unBehindert Leben und Glauben teilen. Wort der deutschen Bischöfe zur Situation der Menschen mit Behinderungen
Die deutschen Bischöfe Nr. 70 (Bonn 2003)
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Beichte

Die Beichte (Althochdeutsch: bijiht = Aussage) ist das persönliche Bekennen und Bereuen von Schuld gegenüber einem Priester und Teil des Sakraments der Buße.

Ähnliche Inhalte: Buße, Sakrament


Bestattungskultur

Die Sorge um die Trauernden und ihre Begleitung, die Gestaltung einer Begräbnisfeier, bei der in den Riten und besonders in der Begräbnismesse der Glaube an die Auferstehung zum Ausdruck kommt, sowie der Beitrag zu einer Erinnerungskultur, zu der auch die Pflege von Erinnerungsorten zählt, gehören zu den wichtigsten Zeichen christlicher Hoffnung im Zusammenhang mit Tod und Sterben.

In den vergangenen Jahren haben sich die Bestattungs-, Trauer- und Erinnerungskultur verändert. Angesichts dessen steht auch die Sorge der katholischen Kirche um die Toten und ihre Hinterbliebenen vor großen Herausforderungen.

Ähnliche Inhalte:
Folgende Schriften sind zum Thema Bestattungskultur vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben worden:

Die kirchliche Begräbnisfeier. Pastorale Einführung
Arbeitshilfen Nr. 232 (Bonn 2009)
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Tote begraben und Trauernde trösten
Die deutschen Bischöfe Nr. 81 (Bonn 2005)
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Christliche Bestattungskultur. Orientierungen und Informationen (Bonn 2004)
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Herausgegeben von der Kongregation für die Glaubenslehre:
„Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung“
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 206 (Bonn 2016)
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Bischof

Als Bischof (griech. episkopos = Aufseher, Schiedsrichter) wird heute entsprechend der kirchlichen Tradition der Vorsteher einer Ortskirche (Bistum, Diözese) bezeichnet.

Der Bischof ist durch die Bischofsweihe unmittelbarer Träger des Christusamtes. Seine Amtsnachfolge geht in unmittelbarer und direkter Reihenfolge auf die Apostel zurück (Apostolische Sukzession). Dem Bischof sind besondere Sakramente und feierliche Gottesdienste vorbehalten. Priester dürfen nur in seinem Auftrag Eucharistie feiern, predigen und das Bußsakrament spenden.

Die Bischöfe der katholischen Kirche werden durch den Papst ernannt. In einigen Bundesländern steht durch Konkordatsabmachungen (Konkordat = Staatskirchenvertrag) den Domkapiteln ein gewisses Wahlrecht zu, der Papst bestätigt in diesen Fällen den Gewählten. Die Bischöfe einer Kirchenprovinz, d. h. der Bistümer, die unter einem Erzbischof zusammengefasst sind, müssen alle drei Jahre dem Vatikan geeignete Kandidaten für das Bischofsamt unterbreiten. In Deutschland sind auch einzelne Domkapitel von dieser Pflicht betroffen.

Mit Vollendung des 75. Lebensjahres ist ein Diözesanbischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Eine automatische Entpflichtung gibt es nicht, der Papst entscheidet nach Abwägung aller Umstände, ob er das Gesuch annimmt. Wird der Rücktritt eines Bischofs angenommen, so gilt der Bischofssitz als vakant. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Bischof gestorben ist, versetzt oder abgesetzt wurde.


Bischofssynode

Papst Paul VI. hat mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 die Bischofssynode als Organ der Gesamtkirchenleitung eingerichtet. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen einzelner Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet. Als Forum der gegenseitigen Information und Beratung unterstützt die Bischofssynode den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche. Er beruft die Synode ein.

Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, cc. 342–348).

Aufgabe der Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In „außerordentlicher“ Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, cc. 342, 343).

In der Bischofssynode wird der weltkirchliche Charakter der katholischen Kirche sichtbar. Dabei sind gewählte und berufene sowie Mitglieder kraft Amtes zu unterscheiden. Mit bestimmten Modifikationen gilt dies für alle drei Formen, in denen die Bischofssynode versammelt werden kann: In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die „Ordentliche Generalversammlung“ (Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Falls Eile geboten ist oder ein spezielles, dem Papst dringlich erscheinendes Thema behandelt wird, tritt die „Außerordentliche Generalversammlung“ zusammen (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten). In Fragen von regionaler Bedeutung gibt es die „Sonderversammlung“ (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). In allen drei Formen überwiegen bei Weitem die Vertreter der Bischofskonferenzen (lateinische Kirche) und der bedeutenderen orientalischen Kirchen eigenen Rechts (CIC, c. 346). Das Synodalenamt endet mit dem Abschluss der Versammlung (CIC, c. 347 § 1).

Weitere Informationen:

 


Bistum

Das Bistum wird auch Diözese genannt und ist eine von einem Bischof geleitete verwaltungsmäßige und seelsorgerische Einheit in der katholischen Kirche.

In diesem Bereich hat der Bischof den obersten Hirten-, Lehr und Verwaltungsauftrag. Die Errichtung, Änderung oder Aufhebung eines Bistums behält sich weltweit der Vatikan vor. In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer und 20 Bistümer.

Ursprünglich umfasste das Bistum die Christen einer Stadt und des dazugehörenden Umlandes. Aus diesem Grund hat sich auch bis heute erhalten, dass das Bistum den Namen trägt, in dem der Bischof seinen Sitz hat. In der Regel sind mehrere Diözesen mit einem Erzbistum an der Spitze zu einer Kirchenprovinz zusammengefasst. Der Erzbischof an der Spitze der Bischöfe führt auch den Titel Metropolit.

Die ältesten deutschen Bistümer sind Trier, Köln und Mainz, entstanden im 4. Jahrhundert. Die bislang jüngste Diözese, das Erzbistum Hamburg, wurde 1995 von Papst Johannes Paul II. errichtet.


Bittprozession

In vielen Gegenden findet an einem der drei Tage vor Christi Himmelfahrt eine Bittprozession durch Felder oder Ortschaften statt. Das ist altes Brauchtum. In Rom gab es eine solche Prozession am 25. April  wohl schon im 4. Jahrhundert, sie löste dort eine ältere heidnische Flurprozession ab und verchristlichte sie. Diese ist in der nachkonziliaren Neuordnung des Kirchenjahres weggefallen. Geblieben ist die Möglichkeit der Bittprozession vor Christi Himmelfahrt, die ihren Ursprung in Gallien hat, wo im Jahr 469 Bischof Mamertus von Lyon wegen besonderer Nöte und Naturkatastrophen mit Fasten verbundene Bußprozessionen einführte, die Anfang des 6. Jahrhunderts bereits für ganz Gallien vorgeschrieben waren und um das Jahr 800 (ohne Fasten) auch in Rom übernommen wurden.

Es liegt heute nahe, den ursprünglichen Sinn der Flur- und Bittprozessionen weit gefasst zu sehen und die vielfältigen Bereiche und Gefährdungen heutigen Lebens auf dieser Erde, in der dem Menschen  anvertrauten Schöpfung, miteinzubeziehen.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Bonifatiuswerk

Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken unterstützt katholische Christen überall dort, wo sie in einer extremen Minderheitensituation, in der Diaspora, ihren Glauben leben. Mit seiner Bau-, Verkehrs-, Kinder- und Glaubenshilfe fördert es Projekte in Deutschland, Nordeuropa und dem Baltikum. Seit 1966 gibt es den Diaspora-Sonntag.

Weitere Informationen: www.bonifatiuswerk.de


Bußakt der Messe

Nach der Begrüßung lädt der Priester in der Eucharistiefeier die Mitfeiernden zu einem Akt der Umkehr und Buße ein. Darin begegnet man dem ältesten Traditionsgut der Kirche. Schon in der „Didache“, um das Jahr 100 n. Chr. geschrieben, ist das zu lesen: „Am Herrentag versammelt euch, brecht das Brot und sagt Dank, nachdem ihr zuvor eure Sünden bekannt habt, damit euer Opfer rein sei“ (14,1). Der gemeinsame Bußakt ist ein Geschenk des Zweiten Vatikanischen Konzils an die Gemeinden, das jahrhundertelang in Vergessenheit geraten war. Es gab wohl das „Stufengebet“, auch das „Confiteor“ im Ritus der früheren tridentinischen Messe, doch diese wurden allein vom Priester und den Ministranten gebetet, die anderen Gläubigen sangen zu diesem Zeitpunkt (außer in den sogenannten „stillen Messen“) den Introitus, das Eingangslied. Papst Paul VI. schrieb 1969, dass im bislang üblichen Messritus „der Ritus der Versöhnung mit Gott und den Brüdern durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen“ war. Aber die Bekehrung, das heißt immer auch die Bekehrung zur Gemeinschaft, ist eine der Grundbewegungen des Christentums. So begann Jesus seine Predigt: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15).

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Buße

Die Buße ist eine von Reue und Umkehr geprägte Haltung gegenüber der eigenen Sünde. Diese Haltung der Buße ermöglicht die Versöhnung unter den Menschen und die Rückkehr des Menschen in die Gemeinschaft mit Gott.

In der Feier des Bußsakraments empfängt der Gläubige die wirkmächtige Zusage, dass Gott ihm seine Sünden vergibt, die er bereut, vor einem Priester bekennt und für die er Buße tut. Das Bußsakrament, das zu den sieben Sakramenten der Kirche gehört,  ist zugleich Feier der Versöhnung und der Rückkehr des Sünders in die Gemeinschaft der Kirche und auch Feier der Rückkehr des Menschen in die Gemeinschaft mit Gott.