Kirche von A-Z

Caritas

Caritas umschreibt den aus christlicher Verantwortung motivierten Dienst am notleidenden und hilfebedürftigen Mitmenschen. Für die katholische Kirche ist dieser Dienst eine ihrer unabdingbaren Wesensäußerungen. Auch ist Caritas die Kurzbezeichnung für jede organisierte, sozial-caritative Tätigkeit der katholischen Kirche. Der Deutsche Caritasverband trägt das Wort Caritas ausdrücklich in seinem Namen.

Ähnliche Inhalte: „Deutscher Caritasverband“, „Caritas international“

Weitere Informationen: Caritas und Hilfswerke, www.caritas.de


Caritas international

Caritas international ist eine Abteilung des Deutschen Caritasverbandes (DCV), die innerhalb der Wohlfahrtsorganisation für die Auslandsarbeit zuständig ist. Im Jahre 1967 wurde dem Caritasverband von der Deutschen Bischofskonferenz die Federführung für die internationale Not- und Katastrophenhilfe der katholischen Kirche in Deutschland übertragen.

Caritas international arbeitet vor allem in zwei großen Bereichen: Die Not- und Katastrophenhilfe ist der eine Schwerpunkt der Arbeit. Hier hilft die Caritas den Opfern von Naturkatastrophen wie Dürre, Stürmen und Überschwemmungen sowie von menschengemachten Katastrophen wie Krieg und Vertreibung. Die Sozialstrukturhilfe ist die zweite Säule der Arbeit von Caritas international. Sie bewirkt einen langfristigen Wandel und eine tiefgreifende Verbesserung der Lebensumstände.

Weitere Informationen: Caritas international, Internetportal Weltkirche

Ähnliche Inhalte: „Hilfswerke“, „Weltkirche“


CCEE

Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE = Consilium Conferentiarum Episcoporum Europae) ist der Zusammenschluss der Bischofskonferenzen in Europa.

Aufgabe des 1971 gegründeten CCEE ist es, die Zusammenarbeit der Bischofskonferenzen zu fördern. Der Vollversammlung gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Bischofskonferenzen an (derzeit 34 Mitglieder). Das Sekretariat des CCEE hat seinen Sitz in St. Gallen (Schweiz).

Weitere Informationen sind in der Rubrik Katholische Kirche/Europa/Vertretungen sowie unter www.ccee.eu verfügbar.


Choral

Wenn auch heute in den Gemeindegottesdiensten weitgehend neuere und muttersprachliche Lieder gesungen werden, bleibt der Choral doch Mutterboden und Quelle der abendländischen Kirchenmusik und nicht nur wegen seiner langen, alle verbindenden Tradition der Pflege wert. Am häufigsten wird er heute noch in den Klöstern benediktinischer Prägung gesungen.

Nach jahrhundertelanger mündlicher Weitergabe begann im 9./10. Jahrhundert die schriftliche Überlieferung der Choralgesänge. Dabei gibt es mehrere verschiedene Traditionen. Am ehesten bekannt ist heute der römische oder gregorianische Choral, so genannt nach Papst Gregor dem Großen, der im 6. Jahrhundert die Musik der römischen Kirche geordnet hat.

Choral ist ein einstimmiger Gesang, üblicherweise ohne Instrumentalbegleitung, in einer der sogenannten acht Kirchentonarten und im freien Rhythmus gesungen. Für den heutigen Gebrauch wurden im deutschen Stundengebet Neukompositionen nach den alten Baugesetzen der Gregorianik geschaffen.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Christi Himmelfahrt

Bereits im 4. Jahrhundert bildet sich am 40. Tag nach Ostersonntag das Fest Christi Himmelfahrt heraus.

Die biblische Grundlage für dieses Geschehen hat ihren Ursprung in der Apostelgeschichte (Apg 1,9–11): „Als er das gesagt hatte, wurde er vor ihren Augen emporgehoben und eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken.“


Christkönigsfest

Das Christkönigsfest wird am Sonntag vor dem ersten Advent gefeiert und beendet das Kirchenjahr. Papst Pius XI. führte das Fest 1925 zur Erinnerung an das Konzil von Nizää (im Jahr 325) ein.

Das Christkönigsfest lenkt den Blick auf Jesus Christus, von dem Christen glauben, dass er der Weltenherrscher ist und am Ende der Zeit als König wiederkommen wird.

Ähnliche Inhalte: Kirchenjahr, Konzil


Circus- und Schaustellerseelsorge

Die katholische Circus- und Schaustellerseelsorge wendet sich an reisende Schausteller, Circusleute, Marktkaufleute und Beschäftigte in Freizeitparks.

Weitere Informationen: www.kath-schaustellerseelsorge.de


Codex Iuris Canonici

Der Codex des kanonischen Rechts ist das Gesetzbuch für die römisch-katholische (lateinische Kirche) weltweit.

Die erste systematische Zusammenfassung des kirchlichen Rechts in Form eines Gesetzbuches ist der Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1917. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde er an die neuen theologischen Gegebenheiten angepasst. Er stammt von 1983 und enthält in sieben Büchern die grundlegenden Rechtbestimmungen für die gesamte Kirche in lateinischer Sprache mit der jeweiligen Übersetzung in die Landessprache. Der Codex Iuris Canonici schafft durch seine weltweite Geltung Einheit und Zusammenhalt, gleichzeitig eröffnet er an vielen Stellen den Rahmen für die rechtliche Ausgestaltung, je nach den Besonderheiten und Bedürfnissen der Gläubigen vor Ort und ermöglicht so Vielfalt. Seit 1983 wurden weitere Rechtsbestimmungen abgeändert oder auch erneuert, damit sie der Heilssendung der Kirche immer besser entsprechen.

Die neueste deutsch-lateinische Fassung des Codex des kanonischen Rechts ist die 8., aktualisierte und verbesserte Ausgabe von 2017.


ComECE

Die Commissio Episcopatuum Communitatis Europensis (ComECE) ist die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft. Sie setzt sich aus den delegierten Bischöfen der Bischofskonferenzen auf dem Gebiet der Europäischen Union zusammen. Zu den Aufgaben gehören die Analyse der politischen Entwicklungen in der Europäischen Union, die Information innerhalb der Kirche über die Entwicklungen der EU-Politik und -Rechtsetzung sowie die Förderung der Reflexion über die Herausforderungen eines vereinten Europas auf der Grundlage der kirchlichen Soziallehre.

Weitere Informationen sind in der Rubrik Katholische Kirche/Europa/Vertretungen sowie unter www.comece.eu verfügbar.


Communio Sanctorum

„Communio Sanctorum“ (lat. = „Gemeinschaft der Heiligen“). Ausgehend von Paulus, der die Gläubigen in seinen Briefen als die „berufenen Heiligen“ anspricht (Röm 1,7, Kol 3,12), wird unter der Bezeichnung „Communio Sanctorum“ die Kirche als große Gemeinschaft verstanden, die sowohl die bereits im Glauben verstorbenen Christen als auch die Gläubigen der „irdischen“, pilgernden Kirche in der Einheit mit Christus umfasst.

Im Zusammenhang der Reformation ergaben sich konfessionelle Kontroversen auch in Bezug auf die Bedeutung und angemessene Form der Heiligenverehrung.
Das ökumenische Dialogdokument „Communio Sanctorum – Die Kirchen als Gemeinschaft der Heiligen“, das diese Aspekte aufgreift, wurde erstmals am 4. September 2000 vorgestellt.

Es ist von einer bilateralen Arbeitsgruppe im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) verfasst worden.


Credo

Siehe den Beitrag unter Glaubensbekenntnis


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