Kirche von A-Z

Dechant

Dechant oder auch Dekan heißt seit dem 9. Jh. der geistliche Vorsteher eines Dekanats, eines geschlossenen Bezirks, der ursprünglich rund zehn (lat. decem) Pfarreien umfasste. Der Dechant ist Bindeglied zwischen dem Bischof und den entsprechenden Pfarreien und garantiert die pastorale Zusammenarbeit. In vielen deutschen Bistümern wählen die Pfarrer eines Dekanats den Dechanten für eine bestimmte Zeit aus ihrer Mitte. Die Wahl wird vom Bischof bestätigt.

 


Dekanat

Von Lateinisch „decem“ (= zehn); Zusammenschluss von mehreren benachbarten Pfarrgemeinden (früher zehn, daher der Name) zu einem Unterbezirk einer Diözese. Jedes Bistum ist in mehrere Dekanate aufgeteilt. Die Leitung obliegt dem Dechanten.


Denkmalschutz

In Deutschland gilt die Sorge um das kirchliche Kulturgut auf der Grundlage der Konkordate (Staatskirchenverträge) und kirchenrechtlichen Verträge als „res mixta“, als gemeinsame Angelegenheit.

Staatlicherseits werden bei dieser Rechtslage kirchliche Denkmale nicht wie profane Kulturdenkmale behandelt. Dennoch behält sich der Staat die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz – also auch der Kirchen – vor. Eine Einschränkung dieser staatlichen Zuständigkeit besteht u. a. in Form von Sonderbestimmungen (sogenannten „Berücksichtigungsklauseln“) darin, dass bei sakralen Bauwerken gottesdienstliche Belange vorrangig zu beachten sind.

Hatten bis Kriegsende nur einige Metropolitanbistümer und große Diözesen eigene Diözesanbaumeister beschäftigt, so stellten zwischen 1945 und 1967 nach und nach die meisten westdeutschen Diözesen Diözesanbaumeister ein; auch einige ostdeutsche Kirchenverwaltungen nahmen Baureferenten in Dienst. Dieses Fachpersonal (Architekten und Bauingenieure) ist in der Regel den Behörden der Diözesankurien eingegliedert.


Deutscher Caritasverband

Der Name Caritas bezeichnet jenen Arm der katholischen Kirche, der weltweit auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe alle Menschen unterstützt, die Hilfe benötigen. Ihre Ziele sind der Schutz der Menschen, die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und die Förderung des solidarischen Zusammenlebens. In Deutschland geschieht dies durch Selbsthilfegruppen, im ehrenamtlichen Einsatz, auf privater und organisierter Ebene, in Pfarreien, Orden, geistlichen Gemeinschaften und besonders in der verbandlich strukturieren Caritas, deren Dachverband der Deutsche Caritasverband ist.

Ähnliche Inhalte: „Caritas“

Weitere Informationen: www.caritas.de


Diakon

Der Diakon ist eine Amtsbezeichnung in der katholischen Kirche. Vor der Priesterweihe empfängt der Weihekandidat die Diakonenweihe. Die Kirche kennt außerdem sogenannte Ständige Diakone, d. h. verheiratete oder unverheiratete Männer, die nicht zu Priestern geweiht werden, sondern hauptberuflich das Amt des Diakons in der Pfarrei versehen oder einem Zivilberuf nachgehen und nebenamtlich als Diakon tätig sind.

Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Diener“. Die Weihe des Diakons erfolgt durch den Bischof. Der Diakon darf predigen, die Taufe und die Kommunion spenden und das kirchliche Begräbnis leiten.


Dikasterien

Dikasterien ist ein übergeordneter Begriff für alle Behörden der Römischen Kurie. Dazu gehören das Staatssekretariat, die Gerichtshöfe, die Päpstlichen Räte, die Päpstlichen Ämter (u. a. Apostolische Kammer, Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhles) sowie die Präfektur des Päpstlichen Hauses und das Amt für die liturgischen Feiern des Papstes. Nach der Kurienreform 2022 sind die bis dahin existenten Kongregationen und Päpstlichen Räte in Dikasterien umgeformt worden, die alle auf der gleichen Ebene stehen und eine identische Struktur haben.

Leiter eines Dikasteriums ist entweder ein Kardinal oder ein Erzbischof. Im Fall der Sedisvakanz verlieren sie wie auch die Mitglieder der Dikasterien ihre Ämter. Während der Sedisvakanz erledigen die Sekretäre die ordentlichen Amtsgeschäfte ihres Dikasteriums, verantwortlich sind sie dabei dem Kardinalskollegium. Im Amt bleiben auch der Camerlengo, der Großpönitentiar, der Kardinalvikar der Diözese Rom sowie der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika, der zugleich Generalvikar für die Vatikanstadt ist, der Substitut des Staatssekretariats, der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten. Alle sind dem Kardinalskollegium verantwortlich. Der Oberste Gerichtshof der Apostolischen Signatur und der Gerichtshof der Römischen Rota können auch weiterhin Rechtsfälle behandeln (Pastor Bonus, Art.1 u 3). Auch der Almosenier Seiner Heiligkeit kann seinen karitativen Tätigkeiten weiter nachgehen.
 


Diözesanadministrator

Siehe den Beitrag unter Administrator


Doxologie

„... durch Jesus Christus, deinen Sohn, unsern Herrn und Gott, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit dir lebt und herrscht in Ewigkeit.“ So oder in der kleinen Formel „durch Christus unsern Herrn“ schließen die Gebete (Orationen) in der Liturgie. Alles Beten und Bitten ist Beten in Christus, durch ihn ist uns der Zugang zu Gott eröffnet. Alles Beten endet im Lobpreis seiner Herrlichkeit, der Doxologie (vom griechischen „doxa“). Mit der älteren Form der Doxologie schließt in der Messe das Hochgebet: „Durch ihn und mit ihm und in ihm ist dir, Gott, allmächtiger Vater, in der Einheit des Heiligen Geistes alle Herrlichkeit und Ehre jetzt und in Ewigkeit.“ Auch das „Gloria“ der Messe ist eine einzige große Doxologie.

Doxologie sind im Stundengebet der Kirche die Schlussstrophen der Hymnen. Und auch das „Ehre sei dem Vater …“, das im Stundengebet am Ende jedes Psalms gesungen oder gebetet wird oder mit dem beim Rosenkranzgebet jedes Gesätz schließt, ist Doxologie.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004