Kirche von A-Z

Gabenbereitung

„Herr, wir bringen in Brot und Wein unsere Welt zu dir“, heißt es in einem neueren Lied zur Gabenbereitung. Anfangs praktisch mit der Agape verbunden, bekam sie ab dem 3. Jahrhundert verstärkt eine liturgische Prägung. In der Karolingerzeit begann man damit, die Gaben – wie heute noch in feierlichen Gottesdiensten – zu beweihräuchern. Die vorbereitende symbolische Handwaschung des Priesters wie auch die Aufforderung: „Betet, Brüder und Schwestern, …“ verdanken sich gallischem Einfluss. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bemühte man sich um eine deutlichere Ordnung der einzelnen Teile der Gabenbereitung: die Zurüstung des Altars, das Herbeibringen der Gaben, den Lobpreis des Schöpfers usw.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Gebet

Beten ist ein innerer Dialog zwischen Gott und dem Menschen. Im Gebet wird deutlich, was die Kirche glaubt, zugleich drückt es die persönliche Beziehung zu Gott aus. Der christliche Glauben kennt viele verschiedene Gebetsformen, z. B. Anbetung, Lob, Dank oder Bitte. Das wichtigste Gebet ist das „Vater unser“ (Gebet des Herrn).

Weitere Gebete sind beispielsweise:
•    Kreuzzeichen
•    Ehre sei dem Vater
•    Glaubensbekenntnis (Apostolisches)
•    Ave Maria
•    Angelus
•    Rosenkranzgebet
•    Kreuzweg


Gefängnisseelsorge

Aufgabe der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland ist die Förderung von Zusammenarbeit und Verbundenheit der Mitglieder, die Aus- und Weiterbildung der Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Vertretung der Anliegen der Straffälligen-Seelsorge in Kirche, Staat und Gesellschaft und die Aktivierung von Hilfen für straffällig gewordene Menschen.

Ähnliche Inhalte:
Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland


Gegrüßet seist du Maria

Siehe den Beitrag unter Ave Maria


Gemeindereferent/in

Gemeindereferent/in ist eine hauptberufliche Aufgabe in der Kirche. Diese Aufgabe kann von Frauen und Männern ausgeübt werden. Der Beruf hat sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) ausgebildet und löste den davor bekannten Beruf des überwiegend von Frauen ausgeübten Seelsorgehelfers ab. Voraussetzung für die Aufgabe des Gemeindereferenten ist eine theologische und gemeindepraktische Ausbildung. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Unterstützung der Pfarreiarbeit, auch in seelsorglichen Fragen.

Zu unterscheiden ist der Beruf des Pastoralreferenten.
 


Gemeinsame Konferenz

Die Gemeinsame Konferenz wurde nach der Würzburger Synode (1971–1975) eingerichtet und besteht seitdem aus Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Sie tagt zweimal im Jahr, um über Themen und Aufgaben zu beraten, die sich beiden Gremien gemeinsam stellen. Ihr gehören zehn Bischöfe und zehn Laienvertreter an. Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 21. September 2021 für eine Arbeitsperiode von fünf Jahren ihre Mitglieder gewählt: Bischof Dr. Georg Bätzing (Vorsitzender, Limburg), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Weihbischof Robert Brahm (Trier), Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz), Kardinal Reinhard Marx (München und Freising),Weihbischof Wilfried Theising (Münster) und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer (Regensburg).


Glaubensbekenntnis

Glaubensbekenntnisse sind zusammenfassende Kurzformeln der grundlegenden Lehren und Überzeugungen der Kirche. Die Glaubensbekenntnisse haben sich, ausgehend von ersten neutestamentlichen Kurzformeln, im Zusammenhang der Klärung theologischer Streitfragen meist als Ergebnis von Kirchenversammlungen (Konzilien und Synoden) entwickelt und dienen der Absteckung eines Rahmens, der die erreichten Klärungen festhält.

Die Ablegung des Glaubensbekenntnisses bei bestimmten Anlässen (Professio fidei) hat in der Kirche eine lange Tradition. In liturgischen Zusammenhängen (z. B. bei der Taufe) findet sie in Form des „Großen Glaubensbekenntnisses“ (dem Nizäno-Konstantinopolitanum) oder des Apostolischen Glaubensbekenntnisses statt.

Auch in rechtlichen Zusammenhängen hat die Ablegung des Glaubensbekenntnisses eine wichtige Bedeutung. Vor der Übernahme bestimmter Funktionen (z. B. Teilnahme an einer Bischofssynode oder an einer Diözesansynode) oder bestimmter Ämter (z. B. Generalvikar oder Pfarrer) wird die Ablegung der Professio fidei „in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form“ (c. 833 CIC) verlangt.


Glaubensbekenntnis – Apostolisches

Die Ablegung des Glaubensbekenntnisses (Professio fidei) hat in der Kirche eine lange Tradition. In liturgischen Zusammenhängen (z. B. bei der Taufe) findet sie in Form des „Großen Glaubensbekenntnisses“ (dem Nizäno-Konstantinopolitanum) oder des Apostolischen Glaubensbekenntnisses statt.

Auch in rechtlichen Zusammenhängen hat die Ablegung des Glaubensbekenntnisses eine wichtige Bedeutung. Vor der Übernahme bestimmter Funktionen (z. B. Teilnahme an einer Bischofssynode oder an einer Diözesansynode) oder bestimmter Ämter (z. B. Generalvikar oder Pfarrer) wird die Ablegung der Professio fidei „in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form“ (c. 833 CIC) verlangt.

Die vom Apostolischen Stuhl festgelegte Form der Professio fidei besteht seit 1989 aus dem Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und drei Zusätzen, die sich auf die verschiedenen Gegenstandsbereiche kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre und die jeweils geforderte Art der Zustimmung beziehen. 1998 wurden im Motu Proprio (Päpstlicher Erlass) „Ad tuendam fidem“ („Zum Schutz des Glaubens“) letzte rechtliche Festlegungen getroffen.

Der lateinische Text der Professio fidei wird für die Gesamtkirche vom Apostolischen Stuhl, genauer von der Glaubenskongregation, vorgegeben.

1.    Apostolisches Glaubensbekenntnis
2.    Großes Glaubensbekenntnis (nizäno-konstantinopolitanisches)
3.    Professio Fidei
4.    Codex Iuris Canonici – Art. 833 


Glaubensbekenntnis – Nizäno-Konstantinopolitanisches

Das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis (auch das Große Glaubensbekenntnis genannt) ist heute Teil der Professio fidei. Außerdem wird das Große Glaubensbekenntnis im Gottesdienst verwendet.

Sein Name stammt aus den Glaubensbekenntnissen, die auf den Konzilien von Nicäa 325 und Konstantinopel 381 n. Chr. theologisch entwickelt und dann zu einer Gesamtformel zusammengeführt wurden.

Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen
durch den Heiligen Geist
von der Jungfrau Maria
und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt
unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist,
der Herr ist und lebendig macht,
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn
angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine heilige, katholische
und apostolische Kirche.
Wir bekennen die eine Taufe
zur Vergebung der Sünden.
Wir erwarten die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt. Amen.


Glaubensbekenntnis – Professio fidei

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 14. März 2000 beschlossen, auf eine eigene Übersetzung von Professio fidei und Iusiurandum fidelitatis zu verzichten und künftig in den deutschen Diözesen die von Rom vorgegebenen Texte zu verwenden. Die im Folgenden abgedruckten deutschen Übersetzungen können somit in Deutschland künftig anstelle der lateinischen Texte verwendet werden.

Glaubensbekenntnis
(Formel, die zu verwenden ist, wenn das Ablegen des Glaubensbekenntnisses rechtlich vorgeschrieben ist)

Ich, N.N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist:

Ich glaube an den einen Gott, den Vater den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit:

Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen.

Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.

Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel.

Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Ich glaube an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.

Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.

Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt. Amen.

Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.

Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird.

Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.

Treueid bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes

(Formel, die für jene Gläubigen zu verwenden ist, die in c. 833, Nrn. 5–8 genannt sind)

Ich, N.N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines ..., dass ich in meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche immer bewahren werde.

Mit großer Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche erfüllen, in der ich berufen bin, meinen Dienst nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten.

Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen worden ist, werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen.

Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fördern und alle kirchlichen Gesetze einhalten, vor allem jene, die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind.

In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen. Ich werde den Diözesanbischöfen in Treue zur Seite stehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.

So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen berühre.

(Varianten im 4. und 5. Absatz der Formel des Treueids für jene, die in c. 833, Nr. 8 genannt sind)

Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche fördern und zur Einhaltung aller kirchlichen Gesetze anhalten, vor allem jener, die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind.

In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen. Unter Wahrung der Anlage und der Zielsetzung meines Instituts werde ich den Diözesanbischöfen gerne beistehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.


Glocken

Vorläufer der heutigen Glocken waren Klanginstrumente aus Holz, Ton oder Metall, die in vielen Kulturen und Riten benutzt wurden, am frühesten vielleicht in China, seit dem 9. Jahrhundert v. Chr. nachweislich in Vorderasien. Im christlichen Raum benutzte man zunächst in den Klöstern Schlaghölzer, dann kleine Glocken. Um 800 hatten sich diese im ganzen Abendland bis zu den Dorfkirchen hin verbreitet. Sie galten offensichtlich so viel, dass – beginnend in der Karolingerzeit – ihretwegen die Architektur sich zum Glockenturm der Kirchen hin veränderte.

Inhaltlich sind sie ein Klangzeichen, das uns aufmerksam machen, wecken oder erinnern soll, besonders aber längst nicht nur im religiösen Raum. Dort jedoch werden sie eigens für ihren Dienst gesegnet, meist vom Bischof selbst. Sie gelten als Stimme des Himmels, Symbol von Feierlichkeit und Freude, auch als Stimme des Gewissens, wenn einer weiß, „was es geschlagen hat“, und früher waren sie auch eine Warnung vor Gefahr (zum Beispiel Feuer oder Wasser). Glocken rufen zum Gebet, zum Beispiel wenn dreimal am Tag der „Engel des Herrn“ geläutet wird.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Gloria

Nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wird das „Gloria“ – das in Europa seit etwa dem 12. Jahrhundert bis auf die Bußzeiten zur täglichen Messfeier gehörte – nur noch an Sonntagen außerhalb der Advents- und Fastenzeit wie auch an Festen und Hochfesten gesungen. Zudem wird es im deutschen Sprachraum häufig durch ein Glorialied der Gemeinde ersetzt. Das „Gloria“ ist letztlich ein Hymnus aus der Jugendzeit des Christentums, den die Kirche seitdem immer weitergesungen hat.

Bevor die Psalmen zum offiziellen Gebet- und Liederbuch der Christen wurden (4. Jahrhundert), gab es eine Vielzahl von Hymnen. Wegen des Missbrauchs der Hymnendichtung seitens damaliger Irrlehren wurden sie 380/381 verboten. Das „Gloria“ aber blieb mit wenigen anderen aufgrund seines hohen Ansehens davon ausgenommen. Es ist eine große Doxologie (großer Lobpreis). Im Text gliedert sich dieser in den von den Menschen aufgenommenen Lobpreis der Engel, die Rühmung Gottes und die Hinwendung an Christus und mündet ein in die Preisung der Heiligen Dreifaltigkeit.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004

 


Gottesdienstbesuch

Die katholische Kirche in Deutschland ermittelt an zwei Sonntagen im Jahr die durchschnittliche Zahl der Gottesdienstbesucher. Diese sogenannten „Zählsonntage“ sind normale Sonntage, also keine besonders geprägten Hochfeste.

In Deutschland werden die Gottesdienstbesucher in den katholischen Kirchengemeinden am jeweils 2. Fastensonntag und am 2. Sonntag im November gezählt. Die Gottesdienstbesucher werden in der jährlichen Statistik des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.

Weitere Informationen: Kirchliche Statistik


Großpönitentiar

Der Großpönitentiar ist Leiter der Apostolischen Pönitentiarie. Sie ist der kuriale Gnadenhof, der für die Gewährung von Gnadenerweisen und für das Ablasswesen zuständig ist. Die Apostolische Pönitentiarie zählt zu den drei höchsten päpstlichen Gerichtshöfen der Kirche. Da sie sich aber vornehmlich mit Gewissensangelegenheiten in der Kirche befasst, ist sie als kurialer Gnadenhof eher päpstliche Verwaltungsbehörde und gehört nicht im engen Sinn zu den kirchlichen Gerichten.

Großpönitentiar ist Kurienkardinal Mauro Piacenza. Er bleibt auch während der Sedisvakanz im Amt.


Gründonnerstag

Der Vorabend des Karfreitags wird Gründonnerstag genannt und zählt zu den heiligen drei Tagen des österlichen Triduums, weil nach jüdisch-antiker Vorstellung der Tag mit dem Vorabend beginnt.

Am Gründonnerstagabend gedenkt die Kirche des Letzten Abendmahls Jesu: Im Abendmahl wird Jesu Hingabe im Opfertod sakramental vorausgenommen. Mit dem Leiden am Ölberg und der Verhaftung durch die Soldaten beginnt die eigentliche Passion.


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