Kirche von A-Z
Um das Fest der Heiligen Familie unmittelbar nach Weihnachten (Sonntag in der Weihnachtsoktav) begeht die katholische Kirche in Deutschland den „Familiensonntag“. Seit 1976 bietet die Deutsche Bischofskonferenz dazu eine familienpastorale Arbeitshilfe an, um die Bedeutung von Ehe und Familie für einen gelebten christlichen Glauben hervorzuheben. Jährlich wird ein Jahresthema, das familienpastorale Jahresmotto, von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegt. Diözesen, Gemeinden, Verbände und kirchliche Einrichtungen werden eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen zum jeweiligen Jahresthema einzubringen und das Jahresmotto aufzugreifen. Dies kann auch an einem anderen Sonntag im Kirchenjahr geschehen, wenn dieser der Gemeinde eher entgegenkommt. Mehr Informationen unter: www.ehe-familie-kirche.de.
Liturgische Farben dienen dazu, den Charakter der verschiedenen Feste und Zeiten des Kirchenjahres deutlich zu machen. Die Farben der liturgischen Gewänder und Tücher (Paramente) im Gottesdienst wechseln daher je nach Art und Bedeutung der jeweiligen Zeit bzw. des jeweiligen Festtages.
Bereits im Neuen Testament werden Farben benannt, denen Symbolwert zukommt: So steht das weiße Gewand für das Gewand der Erwählten oder als Symbol für die Gegenwart Gottes (vgl. Mk 9,3; Offb 1,13 ff.). Da der Hauptfarbstoff für kostbare Textilien in der Antike das Sekret der Purpurschnecke war, das je nach Beimischung zu unterschiedlichen Tönungen führte, finden sich entsprechende Abstufungen von Violett, Grün und Rot zu Purpur und Schwarz.
Während der Karolingerzeit im 8. und 9. Jahrhundert begann man, liturgische Farben festzulegen. Für Rom ist eine Ordnung der liturgischen Farben erstmals um das Jahr 1200 unter Papst Innozenz III. (1198–1216) bezeugt. Durch das Missale Romanum (Römisches Messbuch), das 1570 im Auftrag des Trienter Konzils herausgegeben wurde, kam es zu einer gewissen Vereinheitlichung und Fixierung der liturgischen Farbordnung. Der Farbkanon wurde 1970 im erneuerten Messbuch mit geringfügigen Änderungen übernommen:
Weiß tritt als Farbe der Reinheit und Unschuld, des Lichtes und der Freude bei den Hochfesten Weihnachten und Ostern mit den nachfolgenden Festzeiten auf. Außerdem gehört Weiß zu den Festen und Gedenktagen des Herrn (mit Ausnahme solcher seines Leidens) wie Fronleichnam und Christkönig, zu den Marienfesten, zu den Gedenktagen der Engel und jener Heiligen, die keine Märtyrer sind. Weiß ist die Farbe am Fest Allerheiligen (1. November), Johannes des Täufers (24. Juni), Johannes des Evangelisten (27. Dezember), Kathedra Petri (22. Februar) und Pauli Bekehrung (25. Januar).
Auch sind Tauf- und Brautkleider weiß sowie die Farbe der Eucharistie und der Weihe.
Rot ist die Farbe des Blutes und des Feuers. Sie wird nie über einen längeren Zeitraum getragen und tritt an einzelnen Festen auf. Als Sinnbild des Heiligen Geistes ist die Farbe Rot an Pfingsten und während der Firmung vertreten, am Palmsonntag, Karfreitag und am Fest Kreuzerhöhung sowie zu Märtyrerfesten als Farbe des Opfer- bzw. Märtyrertodes. Zudem ist Rot die Farbe der Apostel.
Die Farbe Grün steht für die Hoffnung und das Leben. Sie wird bei Gottesdiensten im Jahreskreis getragen, an denen keine andere Farbe vorgesehen ist.
Die Farbe Violett steht für Übergang und Verwandlung. Es ist die Farbe der Buße und der Vorbereitung vor hohen Festen. Violett ist die Farbe der Fastenzeit und des Advents. Außerdem gilt sie an Allerseelen und bei Messen für Verstorbene als Alternative zu Schwarz.
Die Farbe Schwarz gilt in unserem Kulturkreis als Symbol für Trauer und Tod. Darum hat sie ihren Platz in der Liturgie für Verstorbene gefunden. An ihre Stelle kann die Farbe Violett treten.
Die Farbe der Vorfreude ist Rosa. Als Aufhellung der Farbe Violett kann sie am dritten Adventssonntag (Gaudete) beziehungsweise am vierten Fastensonntag (Laetare) getragen werden.
Entsprechend der Kultur und Tradition eines Landes können die Bischofskonferenzen eigene Änderungen vornehmen. Diese sind dem Apostolischen Stuhl vorzulegen.
Ähnliche Inhalte: Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, Kapitel VI, 297–310
Die Fastenzeit, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch österliche Bußzeit genannt, ist für katholische Christen die Zeit der geistlichen Vorbereitung auf das jährliche Osterfest, die Gedächtnisfeier von Tod und Auferstehung Jesu Christi. Die Fastenzeit ist geprägt durch die Erinnerung an die Taufe, durch Gebet und durch Taten der Nächstenliebe, des Verzichts (der Buße), der Lebenserneuerung und Glaubensvertiefung. Sie dauert 40 Tage, beginnt am Aschermittwoch und endet mit dem Gründonnerstag. Die sich anschließenden Tage Karfreitag und Karsamstag gelten als das Osterfasten.
Zur Vorbereitung auf Weihnachten gibt es in der katholischen Kirche eine weitere Fastenzeit, den Advent.
Fatima liegt zwischen Lissabon und Coimbra und ist der bekannteste Marienwallfahrtsort in Portugal.
1917 berichteten hier drei Hirtenkinder im Alter zwischen sieben und zehn Jahren, ihnen sei am 13. Mai die Gottesmutter Maria erschienen. Die Erscheinungen wiederholten sich bis Oktober jeweils am 13. eines jeden Monats. Dabei forderte Maria die Menschen zu Umkehr, Buße und Gebet auf. Sie sollten der Lehre der Kirche folgen und deren Gebote beachten. Bei der Erscheinung am 13. Juli soll die Gottesmutter Prophezeiungen ausgesprochen haben, die als die „drei Geheimnisse von Fátima“ bekannt wurden. 1930 erkannte die katholische Kirche die Marienerscheinungen als glaubwürdig an. Zur Hundertjahrfeier am 13. Mai 2017 besuchte zuletzt Papst Franziskus den Wallfahrtsort.
Siehe Heilige Familie
Siehe Taufe des Herrn
Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Mit der Firmspendung bekräftigen Kinder bzw. Jugendliche (auch Firmlinge genannt) ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Kirche und empfangen „die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“. Das Firmalter liegt meist zwischen 14 und 18 Jahren. Oft wird die Firmung von einem Bischof (Weihbischof) oder einem durch den Bischof beauftragten Priester gespendet. Die Firmung gehört neben der Taufe und der Erstkommunion zu den Initiationssakramenten.
Weitere Informationen: www.katholisch.de
Erfahrungen von Flucht, Migration und Heimatlosigkeit durchziehen das Alte und das Neue Testament wie ein roter Faden. Ebenso prägend für die biblischen Texte sind die Aufrufe zur Gastfreundschaft und zur besonderen Fürsorge für schutz- und hilfsbedürftige Menschen. Gemeinsam mit Papst Franziskus setzt sich die katholische Kirche in Deutschland daher für eine lebendige Kultur der Aufnahme und Solidarität ein. In ihren „Leitsätzen des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge“ betonen die deutschen Bischöfe: „Die Fürsorge für Flüchtlinge und Migranten gehört zum Selbstverständnis der Kirche.“
Weitere Informationen: Flüchtlingshilfe der katholischen Kirche
An den meisten großen Verkehrsflughäfen in Deutschland stehen Flughafenseelsorger als Ansprechpartner für Fluggäste wie für Mitarbeitende bereit. In den Flughafenkapellen oder in Räumen der Stille, die auch von Angehörigen anderer Religionen genutzt werden, werden Gottesdienste gefeiert und die Möglichkeit zum Gespräch mit den Seelsorgern geboten. In der Regel wird die Flughafenseelsorge ökumenisch verantwortet.
In einer Zeit tiefgreifender Umbrüche fragen Frauen heute zunehmend nach Lebensperspektiven, die das Evangelium eröffnet. Frauenseelsorge gewinnt hier besondere Bedeutung. Aus diesem Grund gibt es die Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz, die die katholische Frauenseelsorge und Frauenarbeit in Deutschland fördert. Sie bringt ihre Anliegen in kirchliche Zusammenhänge und gesellschaftliche Debatten ein.
Ein wichtiger Aspekt der Frauenseelsorge ist auch die Frage nach Frauen in kirchlichen Führungspositionen. Dazu ist ein Programm „Mentoring für Frauen“ entwickelt worden.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf einem Studientag während der Frühjahrs-Vollversammlung 2013 in Trier mit der Frauenfrage befasst und daraus eine Erklärung entwickelt.
Weitere Informationen unter: www.frauenseelsorge.de, Mentoringprogramm für Frauen (Hildegardis-Verein)
Vor der Kommunion, nachdem die Gläubigen miteinander das Gebet des Herrn, das Vaterunser gebetet haben, lädt der Priester die an der Messe Teilnehmenden zum Friedensgruß ein. Im Vaterunser wurde auch um Verzeihung gebeten und selbst verziehen, nun bitten die Gläubigen Christus für den Menschen und seine Kirche um den Frieden, den nur er schenken kann. Im Anschluss sind die Gläubigen eingeladen, diesen Frieden auch einander zu wünschen und weiterzugeben.
Papst Gregor der Große stellte im 6. Jahrhundert in der römischen Liturgie den Friedensgruß unmittelbar vor die Kommunion als Vorbereitung auf sie. In der Karolingerzeit begann man, diesen Gruß vom Altar und Priester aus weiterzugeben. Ursprünglich umarmte dabei jeder den Nebenstehenden. Im Mittelalter ging dieser gute Brauch verloren. Das neue Messbuch von 1970 hat ihn wieder aufgenommen.
Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004
An Fronleichnam (Hochfest des Leibes und Blutes Christi) feiert die katholische Kirche die Einsetzung der Eucharistie und bezeugt ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi in diesem Sakrament unter den Gestalten von Brot und Wein. Das Wort „Fronleichnam“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen: „fron“ heißt „Herr“ und „lichnam“ bezeichnet den lebendigen Leib. Bereits seit dem 13. Jahrhundert gibt es Fronleichnamsprozessionen, bei denen das geweihte Brot, die konsekrierte Hostie, in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgeführt wurde.
Bischof Robert von Lüttich führte aufgrund der Visionen der heiligen Juliane von Lüttich (+ 5. April 1258), einer Augustinernonne und Mystikerin, das Fest 1246 in seiner Diözese ein. Papst Urban IV. legte 1264 fest, Fronleichnam am zweiten Donnerstag nach Pfingsten zu begehen. Papst Johannes XXII. sorgte 1317 dafür, dass das Fest in der ganzen abendländischen Kirche gefeiert wird.
Die erste Fronleichnamsprozession wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in Köln durchgeführt.
Die Fußwaschung am Gründonnerstag erinnert an die Passionsgeschichte Jesu. Bereits im 4. Jahrhundert gab es im damaligen Westen der Christenheit den Ritus der Fußwaschung im Rahmen der Taufe. In den Klöstern wurde die Fußwaschung an den Gästen, die kamen, getan. Das Konzil von Toledo bestimmte im Jahr 694 für alle Kirchen Spaniens und Galliens, dass sie am Gründonnerstag zu halten sei. Für Rom lässt sie sich seit dem 12. Jahrhundert nachweisen.
Nach der Neuordnung der Liturgie der Karwoche (1955) wurde der Ritus vom Ende der Messfeier hinter die Evangelienlesung und Homilie verlegt. Vorgeschrieben ist sie seitdem für Bischofs- und Abteikirchen, aber das Römische Messbuch von 1970/74 empfiehlt sie auch allen Gemeinden. Sie ist sinnfälliges Zeichen der dienenden Liebe Jesu Christi, die wir darin miteinander ausdrücken, aneinander vollziehen, ist Gottes- und Menschendienst, Liturgie und Lebensvollzug.
Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004