Kirche von A-Z
Der Kaplan ist ein geweihter Priester, der dem Pfarrer als Geistlicher zur Seite steht. Bevor ein Priester zum Pfarrer ernannt wird, muss er in Deutschland einige Jahre als Kaplan gearbeitet haben. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen (capellanus = Kapellengeistlicher).
Der Titel Kardinal wird vom Papst verliehen. Er berechtigt den Träger zur Papstwahl und verpflichtet ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche. Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst.
Begriff, Geschichte, Funktionen
Titel und Aufgabe
Der Titel Kardinal leitet sich ab vom lateinischen Wort cardo = Türangel, Angelpunkt. Er bezieht sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (cardo) – auch außerhalb Roms – angestellten Geistlichen (in cardinatus cardinalis), dem eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) in Rom anvertraut ist. Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt. Sie geht auf die frühe Kirchengeschichte zurück, nämlich auf Papst Silvester I. (314–336) – presbyteri e diaconi cardinales.
Nach dem Kirchenrecht (c. 353 § 1) helfen Kardinäle „dem obersten Hirten der Kirche auf kollegiale Weise hauptsächlich in den Konsistorien, zu denen sie sich auf Anordnung des Papstes und unter seinem Vorsitz versammeln“, das heißt, sie wirken „durch kollegiales Handeln, wenn sie zur Behandlung wichtigerer Fragen zusammengerufen werden“ (c. 349). Oder sie helfen „als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten“ (c. 349). Dazu gehören Leitungsfunktionen oder Verwaltungsaufgaben in der Römischen Kurie.
Anzahl der Kardinäle
Die Zahl der Kardinäle hat sich mit wachsendem Umfang der kirchlichen Angelegenheiten sowie der Ausdehnung der Kirchenverwaltung vergrößert. So hat das Konzil von Konstanz (1414–1418) ihre Zahl auf 24 festgelegt, Papst Sixtus V. (1585–1590) setzte durch die Konstitution Postquam verus vom 3. Dezember 1586 die Zahl auf 70 fest und teilte das Kollegium in drei Ordnungen (Klassen) ein: 6 Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone. Diese Ordnung gilt bis heute.
Per Reskript vom 26. Juni 2018 erweiterte Papst Franziskus die Klasse der Kardinalbischöfe mit Wirkung zum 28. Juni 2018 um vier neue Mitglieder. Die Zahl der Kardinalbischöfe ist also auf 10 erhöht.
Erst Papst Johannes XXIII. (1958–1963) erweiterte das Kollegium auf 75 Kardinäle. Nach dem Konsistorium vom 5. März 1973 erhöhte Paul VI. (1963–1978) die Zahl der Kardinäle auf 144. Papst Johannes Paul II. legte mit der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis vom 22. Februar 1996 die Zahl der papstwahlberechtigten Kardinäle auf 120 fest. Mit Pius XII. (1939–1958) setzte außerdem schrittweise die „Internationalisierung“ des Kardinalskollegiums ein.
Rolle der Kardinäle bei der Papstwahl
Unter Papst Nikolaus II. (1058–1061) wurde erstmals 1059 ein Papstwahldekret erlassen und Alexander III. (1159–1181) verlieh durch das Dekretale Licet de vitanda 1179 den Kardinälen das ausschließliche Papstwahlrecht (gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der wählenden Kardinäle auf sich vereinigen kann; eine Bestimmung, die bis heute gilt). Papst Gregor X. (1272–1276) führte auf dem Zweiten Konzil von Lyon (1274) durch die Konstitution Urbi Periculum das Konklave zur Papstwahl ein, wie es bis heute vorgeschrieben ist, um vor allem weltliche Beeinflussungen bei der Wahl auszuschließen.
Seit den Kurienreformen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) unter Paul VI. und unter Johannes Paul II. sowie im neuen Kirchenrecht von 1983 ist festgelegt, dass Kurienkardinäle, „die Dikasterien oder anderen ständigen Einrichtungen der Römischen Kurie oder des Vatikanstaates vorstehen“, bei Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Amtsverzicht anzubieten haben (c. 354). Mit Vollendung des 80. Lebensjahres sind sie gemäß dem Motu Proprio Ingravescentem Aetatem von Papst Paul VI. vom 21. November 1970 dann auch keine Mitglieder in den Dikasterien der Römischen Kurie oder in den ständigen Organen des Apostolischen Stuhls sowie des Vatikanstaates mehr und verlieren das aktive Wahlrecht bei der Papstwahl.
Während der Sedisvakanz kommen dem Kardinalskollegium bestimmte Leitungsfunktionen zu, ohne dass an der Leitung der Gesamtkirche etwas geändert werden darf. Die Kardinäle stehen dann an der Spitze der Regierung der Gesamtkirche sowie des Staates der Vatikanstadt. Die dringendsten Geschäfte werden in diesem Fall von den Kardinälen in der Generalkongregation und in Sonderversammlungen, die täglich vor dem Eintritt ins Konklave stattfinden, behandelt und erledigt. Dazu zählen insbesondere alle Angelegenheiten, die mit dem Begräbnis des verstorbenen Papstes zu tun haben und die für den Beginn und die Durchführung des Konklaves wichtig erscheinen.
Mit Ausnahme des Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, des Großpönitentiars sowie des Generalvikars der Diözese Rom verlieren alle Kurienkardinäle an der Spitze der verschiedenen Dikasterien mit dem Tod des Papstes ihre Ämter. Die Kongregationen und Gerichtshöfe behalten während der Sedisvakanz ihre üblichen Kompetenzen, ihre Funktionen als Exekutivorgane sind aufgehoben.
Kardinalsernennungen
Der Papst ernennt die neuen Kardinäle in einem Konsistorium, wobei aus politischen Gründen manchmal der Name des Auserwählten nicht genannt wird. Er bleibt Kardinal „in pectore“, die Namensnennung erfolgt dann in einem der nächsten Konsistorien. Erst mit der Namensnennung tritt der in pectore zum Kardinal Kreierte „in die Pflichten und Rechte ein, wobei jedoch seine Rangfolge vom Tage der Reservation an zählt“ (c. 351 § 3). Die Auswahl der neuen Kardinäle geschieht frei und ohne Beeinflussung bzw. Intervention ziviler Mächte aus dem Kreis der Bischöfe und Geistlichen aus aller Welt. Ihre Kreierung vollzieht der Papst durch Dekret, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird.
Rechte und Ehrenrechte des Kardinals
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das Bußsakrament spenden, er darf nur vor das Gericht des Papstes gestellt werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende Schirmherrschaft. Zu den Ehrenrechten gehören der Kardinalspurpur und die Anrede „Eminenz“.
Zusammensetzung
Zurzeit hat das Kardinalskollegium 253 Mitglieder, von denen 140 unter 80 Jahren, also wahlberechtigt sind (Stand: seit 7. Dezember 2024). Während seiner Amtszeit hat der Papst bislang 163 Kardinäle ernannt:
- im Konsistorium am 22. Februar 2014 hat er 19 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 14. Februar 2015 hat er 20 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 19. November 2016 hat er 17 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 28. Juni 2017 hat er 5 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 28. Juni 2018 hat er 14 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 5. Oktober 2019 hat er 13 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 28. November 2020 hat er 13 Kardinäle erhoben;
- im Konsistorium am 27. August 2022 hat er weitere 20 zu Kardinälen erhoben;
- im Konsistorium am 30. September 2023 hat er 21 neue Kardinäle erhoben;
- im Konsistorium am 7. Dezember 2024 hat er 21 neue Kardinäle erhoben.
Kardinalbischöfe
Kardinalbischöfe sind jene Kardinäle, „denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist“ (c. 350 § 1), d. h. denen der Titel einer im Umkreis Roms (sub Urbem) und zur Kirchenprovinz Rom gehörenden Diözese (Albano, Frascati-Tusculum, Palestrina, Porto e Santa Rufina, Sabina e Poggio Mirteto, Velletri und Ostia) verliehen worden ist. Seit dem Motu Proprio Ad Suburbicarias Sedes vom 10. März 1961 erhält der Kardinaldekan, d. h. der Vorsteher des Kardinalskollgiums, Ostia als Titelbistum zusätzlich zu seinem bisherigen Titel. Mit dem Kirchenrecht von 1983 werden auch „die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen“ den Kardinalbischöfen zugezählt (vgl. c. 350).
Per Reskript vom 26. Juni 2018 hat Papst Franziskus die Klasse der Kardinalbischöfe mit Wirkung zum 28. Juni 2018 von bisher sechs auf zehn erhöht.
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Das Amt des Kardinaldekans geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Er ist „Erster unter Gleichen“ (primus inter pares) und hat keine Jurisdiktionsgewalt. Er wird aus der Reihe der Kardinalbischöfe gewählt. Die Bestätigung des Gewählten erfolgt durch den Papst. Papst Franziskus hat mit einem Motu propriu vom 21. Dezember 2019 die Amtszeit des Kardinaldekans auf fünf Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung begrenzt.
Der Dekan präsentiert und repräsentiert das Kardinalskollegium. Vertreten wird er vom Subdekan des Kollegiums, dessen Wahl und Bestätigung wie beim Dekan erfolgt. Wird das Amt des Kardinaldekans vakant, wählen die Kardinalbischöfe unter Vorsitz des Subdekans aus ihrer Gruppe einen neuen Dekan. Mit der gleichen Wahl wird der Subdekan bestimmt. Sowohl der Kardinaldekan als auch der Subdekan müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Rom nehmen.
Der Kardinaldekan wird vom Camerlengo oder vom Präfekten des Päpstlichen Hauses über den Tod des Papstes unterrichtet. Er informiert dann alle Kardinäle und ruft sie zu den Versammlungen (s. auch Sonderkongregation, Generalkongregation). Der Kardinaldekan teilt den Tod des Papstes dem beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Corps und den Staatsoberhäuptern der betreffenden Nationen mit. Bei den Generalkongregationen führt der Kardinaldekan den Vorsitz. Kann er selbst nicht am Konklave teilnehmen, weil er über 80 Jahre alt ist, so übernimmt der Subdekan seine Funktionen dort. Ist auch dieser nicht anwesend, so übernimmt gemäß c. 355 § 1 CIC der Rangälteste der Kardinalbischöfe die Funktion des Kardinaldekans.
Bei der Sedisvakanz kommen dem Dekan folgende Aufgaben zu: Er lädt die Kardinäle zum Konklave ein und leitet den Vorgang der Papstwahl. Er fragt den neu gewählten Papst, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er wählt. Außerdem spendet er dem Neugewählten die Bischofsweihe, wenn dieser noch nicht Bischof ist (c. 355 § 1).
Da der amtierende Dekan, Kardinal Giovanni Battista Re, bereits seit langem die Altersgrenze von 80 Jahren überschritten hat, obliegt diese Aufgabe dem Vizedekan des Kardinalskollegiums. Da dieser – Kardinal Leonardo Sandri – ebenfalls das Höchstalter überschritten hat, fällt die Aufgabe dann dem Rangältesten der sogenannten Kardinalbischöfe zu. Das ist derzeit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin.
Walter Kardinal Brandmüller, ehemaliger Präsident der Päpstlichen Kommission für Geschichtswissenschaft (nicht wahlberechtigt bei Papstwahl)
Paul Josef Kardinal Cordes, ehemaliger Präsident des Päpstlichen Rates Cor Unum (nicht wahlberechtigt bei Papstwahl)
Walter Kardinal Kasper, ehemaliger Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen (nicht wahlberechtigt bei Papstwahl)
Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising
Gerhard Ludwig Kardinal Müller, Kurienkardinal und emeritierter Präfekt der Glaubenskongregation
Karl Josef Kardinal Rauber, Erzbischof, ehemaliger Kuriendiplomat (nicht wahlberechtigt bei Papstwahl)
Friedrich Kardinal Wetter, emeritierter Erzbischof von München und Freising (nicht wahlberechtigt bei Papstwahl)
Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln
Die Kardinäle bilden das Kardinalskollegium, das den Papst in der Leitung der Gesamtkirche unterstützt und berät. Kurienerzbischof Ilson de Jesus Montanari ist zurzeit Sekretär des Kardinalskollegiums (ernannt am 28. Januar 2014). Das Kardinalskollegium ist nicht identisch mit dem Papstwahlgremium, da nur die unter 80-jährigen Kardinäle wahlberechtigt sind.
Die Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger in der katholischen Kirche. Ihnen allein kommt das Recht zu, einen neuen Papst zu wählen. Gleichzeitig unterstützen sie den Papst in der Leitung der Gesamtkirche. In der Zeit der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Versammlungen der Kardinäle: die Sonderkongregation und die Generalkongregation.
Im Kardinalskollegium befinden sich zurzeit drei wahlberechtigte deutsche Kardinäle:
- Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising
(*21. September 1953, zum Kardinal erhoben am 20. November 2010)
- Gerhard Ludwig Müller, Kurienkardinal und emeritierter Präfekt der Glaubenskongregation
(*31. Dezember 1947, zum Kardinal erhoben am 22. Februar 2014)
- Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln
(*18. August 1956, zum Kardinal erhoben am 18. Februar 2012)
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Zu den Ehrenrechten des Kardinals gehören der Purpurmantel, das Kardinalsbirett und der Pileolus.
Purpurmantel
Der Begriff kommt vom italienischen „porpora“, weshalb der Kardinal auch als „Porporato“ bezeichnet wird. Die Farbe Rot soll die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren.
Ursprungsland der Purpurfärberei ist laut Mythologie und Geschichtsforschung Phönikien. Die Phönizier stellten Purpur zunächst exklusiv her und handelten damit. Auch in Persien, Griechenland, in der Römerzeit und im Mittelalter spielte die Purpurfärberei eine Rolle. Seinen Höhepunkt erreichte der Purpurluxus in Byzanz. Der purpurne Mantel war Abzeichen des Kaisers, der Prinzen und höchster Beamter, aber auch von Priestern und kirchlichen Würdenträgern. In der Bibel wird das begehrte Rot mehrfach erwähnt, so z. B. in Exodus 25,4, Ezechiel 23,6, Lukas 16,19 oder Geheime Offenbarung 17,4; 18,16. In Matthäus 27,28 (Markus 15,17.20; Johannes 19,2.5) dient der Purpurmantel zur Verhöhnung Jesu durch die römischen Soldaten.
1464 hat Papst Paul II. (1464–1471) den Kardinalsrock eingeführt, ein majestätisches, purpurrotes Zeremonialgewand, um die Mitglieder des Heiligen Kollegiums von anderen Prälaten zu unterscheiden.
Kardinalsbirett
Das Birett (biretum, pileus) ist ursprünglich eine weiche, baskenmützenähnliche Kopfbedeckung, die wohl zunächst unter der Kapuze des Birrus, einem antiken Umhang, getragen worden ist und daher auch ihren Namen hat. Später wurde sie zum festen Bestandteil der klerikalen Amtstracht und zum selbstständigen Rangabzeichen (z. B. Doktor-Birett). Im 15. Jahrhundert erhält das Birett seine heutige feste, viereckige Form mit drei (römisch) bzw. vier (deutsch, englisch, französisch) bogenförmigen Aufsätzen (cornua) mit und ohne Quaste in der Mitte. In Italien bezeichnet der vierte Aufsatz den Doktorgrad.
Die Farbe des Biretts ist bei Kardinälen Rot, bei (Erz-)Bischöfen und Prälaten Violett. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil hat jeder Kleriker ein Birett getragen. Im Caeremoniale episcoporum von 1998 ist unter den Nummern 1214–1220 die Kleidung der Bischöfe und Kardinäle genau vorgeschrieben.
Pileolus
Der Name leitet sich ab vom lateinischen pileus = Hut, Mütze. Es ist ein kleines rundes Scheitelkäppchen, bei Kardinälen aus roter Moiré-Seide, das auch unter dem Birett oder der Mitra getragen wird. Die ursprüngliche, im 14. Jahrhundert aufgekommene Form hat Schläfen und Hinterkopf mit bedeckt, weshalb es auch später Camauro genannt wurde. Die heutige kleinere Form ist im 16./17. Jahrhundert entwickelt worden. Der Pileolus (auch „Soli Deo“ genannt, weil er nur vor dem Allerheiligsten bzw. im Gottesdienst vom Sanctus bis nach der Kommunionausteilung abgenommen wird) hat verschiedene Farben: beim Papst Weiß, bei den Kardinälen Rot, den Bischöfen und Prälaten Violett, sonst Schwarz.
Bei der feierlichen Kardinalserhebung setzt der Papst jedem neuen Kardinal den purpurfarbenen Pileolus und das Kardinalsbirett auf.
Der Kardinalstaatssekretär steht dem Staatssekretariat vor. Er ist engster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche und damit höchster Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls.
Amtierender Kardinalstaatssekretär ist Kardinal Pietro Parolin (*17. Januar 1955 in Schiavon, Italien – am 31. August 2013 mit Wirkung zum 15. Oktober 2013 von Papst Franziskus zum Staatssekretär ernannt, Kardinalserhebung im Konsistorium am 22. Februar 2014).
Die kirchliche Heraldik (= Wappenkunde) kommt im 13. Jahrhundert auf, als sich Wappen als Persönlichkeits-, Eigentums- oder Hoheitszeichen allgemein durchsetzen.
Kirchliche Würdenträger bringen ihr Wappen im Siegel, auf Denkmälern und Geräten und in oder an Kirchen an. Helm, Helmzier und Helmdecken werden hier ersetzt durch Rang- und Würdezeichen (Mitra, Bischofsstab oder Kreuz; im Mittelalter gehörte auch das Schwert als Zeichen der höchsten weltlichen Gewalt dazu), geblieben ist der Schild. Heute gibt das kirchliche Wappen in vereinfachter heraldischer Form Auskunft über Rang und Stellung:
Das Wappenschild eines (Erz-)Bischofs ist meist kombiniert aus dem Wappen des (Erz-)Bistums an heraldisch vornehmem Ort (bei Quadrierung des Schildes in Feld 1 und 4) und persönlichen Elementen (z. B. Familienwappen, symbolischer Ausdruck des Wahlspruchs etc.). Hinter dem Schild erscheint das Kreuz, und zwar bei Bischöfen ein einfaches Kreuz, bei Erzbischöfen und Patriarchen ein Doppelkreuz. Unter dem Schild ist in der Regel der Wahlspruch angebracht.
Seit dem 14. Jahrhundert schmücken die Kardinäle ihren Schild mit dem roten Kardinalshut, der durch Dekret von 1832 mit je 15 roten Quasten an rotseidenen Schnüren, auf fünf Reihen verteilt, besetzt ist. Früher wurde dieser breitkrempige rote Hut bei feierlichen Anlässen auf der Kapuze des Kardinalsmantels getragen. Heute besitzt er nur noch zeremonielle Bedeutung. Mit der Annahme des Kardinalswappens ändern sich Farbe und Anzahl der Quasten: Bischof = grüner Hut mit je 6 grünen Quasten; Erzbischof = grüner Hut mit je 10 grünen Quasten.
Das Kardinalswappen wird über der Tür der Titelkirche neben dem Papstwappen außen angebracht und bedeutet die Besitznahme dieser Titelkirche.
Die ersten Jahrhunderte kannten keine eigene Karfreitagsliturgie. Für das 4. Jahrhundert wird eine Verehrung des Heiligen Kreuzes in Jerusalem überliefert.
Die Feier des Karfreitags bildete sich erst im Laufe des 10. Jahrhunderts aus. Mit dem Tridentinischen Messritus wurde 1570 die Karfreitagsliturgie festgelegt, die 1955 und 1970 revidiert wurde. Heute besteht die Feier aus den drei Teilen Wortgottesdienst, Kreuzverehrung und Kommunionfeier.
Karsamstag ist der Tag der Grabesruhe Christi. An ihm findet keine spezielle Liturgie statt. Mit Einbruch der Dunkelheit beginnt der Vorabend des Osterfestes und damit die Feier der Osternacht.
Im Dienst der Katechese begleitet die Kirche den Menschen auf dem Weg einer immer intensiver werdenden Beziehung zu Jesus Christus und zu einem lebendigen, ausdrücklichen, sich auch im Handeln ausdrückenden Bekenntnis zum Glauben.
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Katechismus
Das Wort „katechein“ kommt aus dem Griechischen und heißt „mündlich unterrichten“. Die Katechese ist also eine Unterrichtung über den Glauben. Ein Katechismus ist ein gedruckter Leitfaden für diese Unterrichtung und somit ein Unterrichtswerk bzw. ein Lehrbuch, das den Unterricht in Fragen der Glaubenslehre unterstützen soll. Daher waren frühere Katechismen auch häufig in Form von Fragen und Antworten aufgebaut.
Der „Katechismus der Katholischen Kirche“ entstand im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. und wurde am 11. Oktober 1992 veröffentlicht. Er wurde als Konsequenz des Zweiten Vatikanischen Konzils verfasst und soll insbesondere dazu dienen, „zur Abfassung neuer örtlicher Katechismen zu ermuntern und die zu unterstützen, die den verschiedenen Situationen und Kulturen Rechnung tragen, aber zugleich sorgfältig die Einheit des Glaubens und die Treue zur katholischen Lehre zu wahren“ (Papst Johannes Paul II.).
Der „Katechismus der Katholischen Kirche“ ist nach vier Grundpfeilern gegliedert: dem Glaubensbekenntnis, den Sakramenten, dem Leben aus dem Glauben (den Geboten) und dem Gebet des Gläubigen (Vaterunser).
Die deutschen Bischöfe haben 1985 und 1995 den „Katholischen Erwachsenen-Katechismus“ in zwei Bänden (Bd. I „Das Glaubensbekenntnis der Kirche“, Bd. II „Leben aus dem Glauben“) herausgegeben, der sich insbesondere an alle richtet, „die im Dienst der Kirche mit der Verkündigung des Wortes Gottes und der Glaubensunterweisung beauftragt sind“.
Seit 1979 zeichnet die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreis Bücher aus, die altersgemäß christliche Lebenshaltungen verdeutlichen und religiöse Erfahrungen vermitteln. Die Auszeichnung des Preisbuches ist mit 5.000 Euro dotiert.
Zusätzlich veröffentlicht die Deutsche Bischofskonferenz eine Empfehlungsliste. Die ausgewählten Sach- oder Erzählbücher sollen einen Beitrag zur Förderung des Zusammenlebens von Gemeinschaften, Religionen und Kulturen leisten und werden jährlich von einer Jury ausgewählt.
Im März 1971 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz, die Kelchkommunion wieder zu erlauben bei „Messfeiern kleiner Gemeinschaften“ und an besonderen Festen, „wenn die Zahl der Teilnehmer nicht zu groß ist“, und stellte dies ins Ermessen des jeweiligen Pfarrers. Damit wird eine bis ins 12. und 13. Jahrhundert lebendige Tradition wieder ermöglicht, die im Mittelalter jedoch aufgrund einer wohl schon immer vorhandenen Besorgnis, durch Verschütten des Kelchinhalts das Blut Christi, das Zeichen des Bundes, zu verunehren, einerseits und eines ganz starken Sinns für und eine Konzentration auf die Realpräsenz Jesu im eucharistischen Brot andererseits für die Gemeinde als Ganzes aus dem Blick geriet. Durch die reformatorische Forderung nach dem Laienkelch wurde diese Position im katholischen Bereich nochmals verstärkt. Jedoch hat die Kommunion unter den beiden Gestalten des Brotes und des Weines immer notwendig und unverzichtbar zur gültigen Feier der Eucharistie gehört. Noch Papst Gelasius I. (492‒496) drängte auf den Kelchempfang auch der Gemeinde.
Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004
Zu jeder Eucharistiefeier, zum Stundengebet der Vesper und zu vielen anderen Gottesdiensten werden Kerzen angezündet. Und immer brennt ein Öllicht in den katholischen Kirchen beim Tabernakel, das „Ewige Licht“. Kerzen bedeuten Feuer und Licht. Das Urelement Feuer ist gewaltig, es verbrennt, verzehrt, verwandelt, es kann auch vernichten. Aber in der Kälte schenkt es Wärme und im Dunkeln Licht. Gott ist ein verzehrendes Feuer, sagt die Heilige Schrift. Seine Glut ist die Liebe, die den Menschen entzünden will. Mehr noch als das natürliche Licht, ohne das kein Leben gedeiht, ist Christus das lebendige Licht, das das Leben erhellt und erleuchtet.
Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004
Kevelaer ist einer der bedeutendsten Marienwallfahrtsorte in Deutschland und liegt im Bistum Münster. Die dort überlieferte Marienerscheinung und damit der Beginn der Wallfahrt geht auf die Jahre 1641/42 zurück.
Weitere Informationen: www.wallfahrt-kevelaer.de
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ organisiert zusammen mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) die jedes Jahr Anfang Januar stattfindende Sternsingeraktion. Dabei werden jährlich rund 40 bis 50 Mio. Euro gesammelt. Hinzu kommen viele Einzelspenden. Mit diesem Geld fördert das Kindermissionswerk die religiöse, soziale und kulturelle Entwicklung von Kindern weltweit. Die Hilfe kommt allen Kindern zugute, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer religiösen oder kulturellen Zugehörigkeit.
Weitere Informationen: Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, Internetportal Weltkirche
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Die katholische Kirche nimmt die Sorge um Menschen ernst, die aus der Kirche austreten oder die Überlegung haben, die Kirche zu verlassen. Wer aus der Kirche austritt, bekommt in der Regel einen Brief: Datei herunterladen. Ergänzend finden Sie hier das Dekret aus dem Jahr 2012, in dem die Rechtsfolgen des Kirchenaustritts beschrieben werden: Datei herunterladen.
Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz empfiehlt seit 2023, den früheren Brief stärker seelsorglich zu orientieren. Beispiele dazu finden Sie hier:
- Beispielbrief der Dompfarrei in Frankfurt am Main: PDF-Datei herunterladen
- Beispielbrief für Pfarreien im Erzbistum Berlin: PDF-Datei herunterladen
Zum Weiterlesen und Vertiefen empfehlen wir Ihnen: katholisch-werden.de
Das Kirchenjahr beginnt mit dem 1. Adventssonntag. Der kirchliche Festkalender bildet das Gerüst kirchlichen Lebens und hat im Laufe der Zeit eine vielfältige Entwicklung durchlaufen. In seiner heutigen, gültigen Form wurde er 1969 im Anschluss an die vom Zweiten Vatikanischen Konzil eingeleitete Liturgiereform festgelegt.
Musik gehört seit jeher zur Feier des christlichen Gottesdienstes, sie dient dessen Würde und Schönheit.
Kirchenmusik (lat. musica sacra = sakrale Musik) ist kein äußerer Schmuck, sondern selbst Teil der kirchlichen Liturgie. Sie kennt viele Ausprägungen, je nach Epoche, Region, äußeren Umständen und persönlichem Können. Ziel und Anspruch jeder „Musica sacra“ ist, dass sie zur größeren Ehre Gottes erklingt und die Menschen bewegt, sich auf Gott hin auszurichten. Eng mit der eigentlichen Kirchenmusik verbunden sind die zahlreichen Formen geistlicher Musik und auch zur weltlichen Musik bestehen vielfältige Verbindungslinien.
„Klon“ (griech. = „Spross“ oder „Sprössling“). Unter „Klonen“ bzw. „Klonieren“ versteht man zunächst die ungeschlechtliche Vermehrung von Lebewesen. Sie kommt in der Natur vor
• durch die Teilung einer oder mehrerer Zellen (z. B. Bakterien, Hefen, Pilze)
• durch Knospen und Sprossen bei einigen Pflanzenarten (z. B. Kartoffeln)
• als Ausnahme bei Säugetieren und beim Menschen, wenn sich die befruchtete Eizelle in einem frühen Stadium teilt (Zwillingsbildung). Bei der Zwillingsbildung ist das genetische Material zusammengesetzt aus mütterlichen und väterlichen Elementen, aber untereinander identisch.
Auf künstlichem Weg kann die Klonierung von Säugetieren durch Zellteilung in einem frühen Entwicklungsstadium vorgenommen werden oder durch Einpflanzen einer Körperzelle eines erwachsenen Individuums in eine Eizelle, der ihr eigenes genetisches Material entfernt wurde.
Gegen eine Klonierung bei Tieren hat sich die katholische Kirche nicht grundsätzlich ausgesprochen. Es gilt jedoch, ethische Gesichtspunkte zu beachten, die generell bei der Erforschung und Anwendung neuer Techniken zu berücksichtigen sind. Dazu gehört das sorgfältige Abwägen von Chancen und Risiken, die Berücksichtigung eines möglichen Missbrauchs und die Frage, ob ein flexibles Eingehen auf Fehlentwicklungen möglich ist. Natürlich sind in jedem Fall auch die ethischen Anforderungen im Umgang mit Tieren zu berücksichtigen.
Strikt abzulehnen ist hingegen das Klonen von Menschen, das eine „fundamentale Bedrohung der geschichtlichen und personalen Einmaligkeit des Menschen“ (Kardinal Lehmann) darstellt. Über diese Ablehnung besteht weltweit auch weitgehende Einigkeit, wenn es um die Ächtung des sogenannten „reproduktiven Klonens“, also der künstlichen Herstellung von genetisch identischen Individuen geht, die dann in einer Schwangerschaft ausgetragen werden.
Problematisch ist hingegen die Debatte um das sogenannte „therapeutische Klonen“, bei dem ein genetisch identischer Embryo künstlich erzeugt wird, um seine genetisch identischen Stammzellen zu „therapeutischen“ Zwecken zu verwenden, wobei der Embryo vernichtet wird. Ausgehend von der unverlierbaren Menschenwürde, die auch dem Embryo zukommt, der sich als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt, ist auch diese Form des Klonens abzulehnen. Darüber besteht jedoch in der internationalen Diskussion keine Einigkeit.
In Deutschland ist sowohl das reproduktive Klonen mittels embryonaler Stammzellen gemäß § 6 als auch das therapeutische Klonen nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz strafbar.
Als Kollekte bezeichnet man das Einsammeln einer finanziellen Spende während des Gottesdienstes für die Arbeit der Kirche. Der Begriff aus dem Lateinischen „colligere“ bedeutet übersetzt „zusammenführen, zusammenlesen“.
Neben der Gottesdienstkollekte an normalen Sonntagen gibt es auch Sonderkollekten wie für die kirchlichen Hilfswerke, den Katholikentag oder die Arbeit des Papstes in Rom (Peterspfennig).
Mit Kommunion bezeichnet die katholische Kirche die eucharistischen Gaben Brot und Wein, Leib und Blut Jesu Christi. Die Austeilung der Kommunion erfolgt in der Regel während der heiligen Messe (Eucharistiefeier). Sie ist aber auch außerhalb dieser Feier möglich (Krankenkommunion).
Die Form des Kommunionempfangs ist unterschiedlich. Meistens wird nur das heilige Brot, die Hostie, ausgeteilt. Bei Eucharistiefeiern mit kleineren Gruppen ist auch die Kelchkommunion („Kommunion unter beiderlei Gestalten“) üblich, bei der der konsekrierte Messwein an die Gläubigen ausgeteilt wird. In der Kommunion erkennen die Gläubigen die Realpräsenz Jesu Christi. Diese dogmatische Definition unterscheidet das katholische Kommunionverständnis vom evangelischen Abendmahlverständnis.
Siehe auch den Beitrag unter Erstkommunion
Der Begriff „Konklave“ stammt ursprünglich vom lat. conclave = das Zimmer, das Gemach und wird auch vom lateinischen Ausdruck „cum clave“ (= mit Schlüssel) abgeleitet. Er umschreibt sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem sich die Kardinäle zur Wahl des Papstes versammeln, als auch diese Versammlung selbst.
Seit 1878 finden die Papstwahlen in der Sixtinischen Kapelle statt. Die Abgeschlossenheit bietet Gewähr für äußere Ruhe und innere Sammlung und schützt vor Indiskretionen und Beeinflussung von außen.
Außer den wahlberechtigten Kardinälen können einige weitere Personen Zugang zum Konklave haben, die von der Sonderkongregation vorher bestätigt werden müssen: der Sekretär des Kardinalskollegiums, der als Sekretär der Wahlversammlung fungiert; der Päpstliche Zeremonienmeister mit zwei Zeremoniaren und zwei Ordensleuten der Päpstlichen Sakristei; ein vom Kardinaldekan ausgewählter Kleriker, der ihm in seinem Amt assistiert; einige Ordenspriester verschiedener Sprachen für die Beichte; zwei Ärzte für eventuelle Notfälle sowie für den Tischdienst und die Sauberhaltung der Räumlichkeiten zuständige Personen. Diese Personen sind zu strengster Geheimhaltung verpflichtet und werden vor Beginn der Wahlhandlungen vereidigt (Nr. 48 Universi Dominici Gregis). Sie haben während der Wahlhandlungen die Sixtinische Kapelle zu verlassen.
Mit Konsistorium wird die Versammlung aller Kardinäle bezeichnet, die vom Papst einberufen und von ihm geleitet wird (von lat. consistere = zusammenstehen). Zwei Formen von Konsistorien werden unterschieden.
Bei den „ordentlichen“ Konsistorien kommen alle Kardinäle zusammen, die in Rom anwesend sind. Sie beraten z. B. über Neugründung oder Teilung von Bistümern oder bereiten besondere Feierlichkeiten wie Selig- und Heiligsprechungen vor.
An den „außerordentlichen“ Konsistorien nehmen alle Kardinäle teil. Sie werden einberufen, wenn es um die Beratung wichtiger weltkirchlicher Fragen geht, z. B. Finanzen des Vatikan, Kurienreform oder Papstwahl. Wenn in den Konsistorien feierliche Akte stattfinden, können sie auch öffentlich sein, z. B. wenn der Papst neuen Kardinälen das rote Birett überreicht.
Papst Johannes Paul II. ließ das Konsistorium, das im 16. Jahrhundert mit Einführung der Kurie an Einfluss verloren hatte, als engeren Beraterkreis wieder aufleben. Das erste außerordentliche Konsistorium berief er bereits acht Monate nach seiner Wahl ein.
Inzwischen hat der Vatikan die Zeremonie für Kardinalserhebungen reformiert. Die 22 neuen Purpurträger wurden erstmals beim Konsistorium am 18. Februar 2012 nach einem überarbeiteten und vereinfachten Ritus in das Kardinalskollegium aufgenommen. Sie erhielten ihre Insignien, den roten Kardinalshut (Birett) und den Kardinalsring sowie ihre Titelkirche erstmals in einem gemeinsamen Akt. Zudem wurden für die liturgischen Feiern des Papstes zwei Gebete verändert und die Schriftlesung verkürzt.
Der Kontaktgesprächskreis zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ein ökumenisches Gremium, das dem kontinuierlichen Austausch zwischen beiden Seiten dient. In der Regel tagt er zweimal im Jahr. Schwerpunkte der Beratungen sind von Anfang an kirchen- und gesellschaftspolitische Fragen und zunehmend auch theologische Themen. Die erste Sitzung des Kontaktgesprächskreises fand am 16. April 1966 im Priesterseminar in Fulda statt. Damit fallen seine Anfänge in die Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), mit dem die katholische Kirche offiziell in die ökumenische Bewegung eingetreten ist. Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 21. September 2021 für eine Arbeitsperiode von fünf Jahren ihre Mitglieder gewählt: Bischof Dr. Gerhard Feige (Vorsitzender, Magdeburg), Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim) und Weihbischof Wilfried Theising (Münster).
Der Begriff Konzil (lat. concilium = Versammlung) bedeutet eine Versammlung von Bischöfen. Findet diese unter Vorsitz des Papstes statt und berät Fragen, die die ganze Kirche betreffen, nennt man die Versammlung ein ökumenisches Konzil (griech. Ökumen = auf den ganzen Erdkreis bezogen). Bisher gab es in der katholischen Kirche 21 Konzile. Zuletzt fand von 1962 bis 1965 das Zweite Vatikanische Konzil statt. Es wurde nach seinem Tagungsort, der Peterskirche im Vatikan, benannt.
Das Zweite Vatikanische Konzil (auch: Vaticanum II) wurde von Papst Johannes XXIII. (1958–1963) einberufen und nach dessen Tod von Papst Paul VI. (1963–1978) fortgesetzt und beendet (11. Oktober 1962 bis 8. Dezember 1965). Mit dem Konzil, das als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden kann, wollte sich die Kirche einerseits der „modernen Welt“ öffnen und andererseits ihr Verhältnis zu den anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen neu bestimmen (Ökumene). Es galt, die „Zeichen der Zeit“, wie das Konzil sagte, zu erkennen. An den vier Sitzungsperioden nahmen jeweils rund 2.850 „Konzilsväter“ teil. Auf dem Konzil wurden 16 Dokumente verabschiedet. Zu den wichtigsten gehören die vier Konstitutionen: In der Dogmatischen Konstitution über die Kirche („Lumen gentium“) wird das Bild der Kirche als pilgerndes Volk Gottes betont, in der jeder Einzelne Verantwortung trägt. Die Konstitution über die heilige Liturgie („Sacrosanctum Concilium“) führte zu einer umfassenden Reform der Feier der Gottesdienste. So wurde u. a. Latein als Liturgiesprache zugunsten der Volkssprache verdrängt. Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung („Dei Verbum“) erkannte die Ergebnisse und die Legitimität der wissenschaftlichen Erforschung der Heiligen Schrift an. Die weiteren Dokumente betonen u. a. die Religionsfreiheit und den verstärkten Dialog mit Andersgläubigen, beschäftigen sich mit einer Erneuerung des Ordenslebens, beschreiben Leben und Dienst der Priester und unterstreichen die Rolle der Laien in der Kirche.
Zum 50-jährigen Jubiläum des Konzils äußerten sich auch die deutschen Bischöfe: Erinnern – Bewahren – Weitergeben.
Jahresdaten der Konzilien
325 Erstes Konzil von Nizäa
381 Erstes Konzil von Konstantinopel
431 Konzil von Ephesus
451 Konzil von Chalkedon
553 Zweites Konzil von Konstantinopel
680–681 Drittes Konzil von Konstantinopel
787 Zweites Konzil von Nizäa
869–870, 879–880 Viertes Konzil von Konstantinopel
1123 Erstes Laterankonzil
1139 Zweites Laterankonzil
1179 Drittes Laterankonzil
1215 Viertes Laterankonzil
1245 Erstes Konzil von Lyon
1274 Zweites Konzil von Lyon
1311–1312 Konzil von Vienne
1414–1418 Konzil von Konstanz
1431–1445 Konzil von Basel, Ferrara, Florenz und Rom
1512–1517 Fünftes Laterankonzil
1545–1563 Konzil von Trient
1869–1870 Erstes Vatikanisches Konzil
1962–1965 Zweites Vatikanisches Konzil
Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) wurde sie als Sterbesakrament (volkstümlich auch als „letzte Ölung“ bezeichnet) verstanden. Mit dem Konzil setzte eine theologische Erweiterung ein, nach der die Krankensalbung auch als Sakrament für schwer Erkrankte verstanden wird. Der Priester legt dem Kranken (Sterbenden) die Hände auf, salbt ihn mit Öl und spricht ihm zeichenhaft das von Christus verkündete Heil zu.
Weitere Informationen: www.katholisch.de
Der Kreuzweg ist der betende Nachvollzug des Leidensweges Jesu, wie er in der Bibel überliefert wird. Der Kreuzweg besteht aus 14 Stationen und wurde zunächst an den entsprechenden Orten in Jerusalem begangen. Im 14. und 15. Jahrhundert weitet sich die Kreuzwegmeditation auf den gesamten christlichen Raum aus. Seit 1700 wird der Kreuzweg überwiegend im Kirchengebäude gebetet.
ERÖFFNUNG
V Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
A Amen.
V Mit Jesus Christus sind wir auf dem Weg.
A Mit Jesus Christus gehen wir den Kreuzweg.
1. STATION: Jesus wird zum Tode verurteilt
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Es war am Rüsttag des Paschafestes, ungefähr um die sechste Stunde. Pilatus sagte zu den Juden: Da ist euer König! Sie aber schrien: Weg mit ihm, kreuzige ihn! Pilatus aber sagte zu ihnen: Euren König soll ich kreuzigen? Die Hohenpriester antworteten: Wir haben keinen König außer dem Kaiser. Da lieferte er ihnen Jesus aus, damit er gekreuzigt würde.
Meditation
V Jesus vor Pilatus.
Ecce homo. – Seht da, der Mensch!
Spottfigur im Spottgewand.
Aller Ehre beraubt.
Ecce homo.
Ohne Ansehen.
Er schaut mich an.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du das Kreuz der Gedemütigten mit uns getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
2. STATION: Jesus nimmt das Kreuz auf seine Schultern
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Er hat unsere Krankheit getragen und unsere Schmerzen auf sich geladen. Wir meinten, er sei von Gott geschlagen, von ihm getroffen und gebeugt. Doch er wurde durchbohrt wegen unserer Verbrechen, wegen unserer Sünden zermalmt. Zu unserem Heil lag die Strafe auf ihm, durch seine Wunden sind wir geheilt.
Meditation
V Jesus wird unter das Kreuz gezwungen.
Via Dolorosa. – Weg der Schmerzen.
Er geht im Kleid eines Gezeichneten.
Er trägt das Leid der Menschen.
Er trägt unsere Schuld.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du das Kreuz der Leidenden getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
3. STATION: Jesus fällt zum ersten Mal unter dem Kreuz
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Der Herr lud auf ihn die Schuld von uns allen. Er wurde misshandelt und niedergedrückt, aber er tat seinen Mund nicht auf. Wie ein Lamm, das man zum Schlachten führt, und wie ein Schaf angesichts seiner Scherer, so tat auch er seinen Mund nicht auf.
Meditation
V Jesus liegt am Boden.
Im Staub der Erde.
Er hat kein Gesicht mehr.
Vom Kreuz in die Knie gezwungen.
Doch er steht wieder auf.
STILLE
L Gepriesen seist du, mein Herr und Gott,
der du ehrlos am Boden gelegen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
4. STATION: Jesus begegnet seiner Mutter
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Bei dem Kreuz Jesu standen seine Mutter und die Schwester seiner Mutter, Maria, die Frau des Klopas, und Maria von Magdala. Als Jesus seine Mutter sah und bei ihr den Jünger, den er liebte, sagte er zu seiner Mutter: Frau, siehe, dein Sohn! Dann sagte er zu dem Jünger: Siehe, deine Mutter!
Meditation
V Jesus und seine Mutter.
Begegnung im Leid.
Begegnung auf dem Kreuzweg.
Stark wie der Tod ist die Liebe.
STILLE
L Gepriesen seist du, mein Herr und mein Gott,
der du den Menschen in Liebe begegnet bist.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
5. STATION: Simon von Zyrene hilft Jesus das Kreuz tragen
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Als sie Jesus hinausführten, ergriffen sie einen Mann aus Zyrene namens Simon, der gerade vom Feld kam. Ihm luden sie das Kreuz auf, damit er es hinter Jesus hertrage.
Meditation
V Jesus und Simon.
Sie werden Brüder auf dem Kreuzweg.
Geschwisterliche Kirche.
Einer trage des anderen Last;
so erfüllt ihr das Gebot Christi.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du die Last der Ohnmächtigen getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
6. STATION: Veronika reicht Jesus das Schweißtuch
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Ich hielt meinen Rücken denen hin, die mich schlugen, und denen, die mir den Bart ausrissen, meine Wangen. Mein Gesicht verbarg ich nicht vor Schmähungen und Speichel.
Meditation
V Jesus und Veronika.
Das Mitgefühl einer Frau.
Christi Bild in ihren Händen,
Christi Bild in ihrem Herzen.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du uns in der Taufe dein Bild eingeprägt hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
7. STATION: Jesus fällt zum zweiten Mal unter dem Kreuz
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, der Leute Spott, vom Volk verachtet. Alle, die mich sehen, verlachen mich, verziehen die Lippen, schütteln den Kopf: „Er wälze die Last auf den Herrn, der soll ihn befreien! Der reiße ihn heraus, wenn er an ihm Gefallen hat.“
Meditation
V Jesus, niedergestreckt auf dem Weg nach Golgota.
Ein Wurm und kein Mensch mehr.
Hass und Gewalt,
Terror, Krieg und Völkermord –
„Die Sonne wurde schwarz wie ein Trauergewand
und der ganze Mond wurde wie Blut.“
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du das Kreuz der Wehrlosen getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
8. STATION: Jesus begegnet den weinenden Frauen
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Es folgte eine große Menschenmenge, darunter auch Frauen, die um ihn klagten und weinten. Jesus wandte sich zu ihnen um und sagte: Ihr Frauen von Jerusalem, weint nicht über mich; weint über euch und eure Kinder!
Meditation
V Jesus und die Frauen.
Trauer und Verzweiflung.
Miserere. – Erbarme dich.
Jesus nimmt Anteil:
„Weint nicht über mich!
Weint über euch und eure Kinder!“
Miserere.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du Anteil nimmst an unserem Leid.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
9. STATION: Jesus fällt zum dritten Mal unter dem Kreuz
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Ich bin hingeschüttet wie Wasser, gelöst haben sich all meine Glieder. Mein Herz ist in meinem Leib wie Wachs zerflossen. Meine Kehle ist trocken wie eine Scherbe, die Zunge klebt mir am Gaumen, du legst mich in den Staub des Todes. Viele Hunde umlagern mich, eine Rotte von Bösen umkreist mich. Sie durchbohren mir Hände und Füße.
Meditation
V Jesus erneut am Boden.
Er kann nicht mehr.
Wann ist endlich Schluss? –
Menschen sind am Ende.
Ohnmacht.
Neue Kraft vom ohnmächtigen Christus.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du das Kreuz der Verzweifelten getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
10. STATION: Jesus wird seiner Kleider beraubt
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Die Soldaten nahmen seine Kleider und machten vier Teile daraus, für jeden Soldaten einen. Sie nahmen auch sein Untergewand, das von oben her ganz durchgewebt und ohne Naht war. Sie sagten zueinander: Wir wollen es nicht zerteilen, sondern darum losen, wem es gehören soll. So sollte sich das Schriftwort erfüllen: Sie verteilten meine Kleider und warfen das Los um mein Gewand. Dies führten die Soldaten aus.
Meditation
V Jesus auf dem Kalvarienberg.
Die Kleider vom Leib gerissen.
Wie Adam und Eva entblößt.
Das letzte Ansehen ist ihm genommen.
Unser Herr im Elend.
Menschenrechte?
Menschenwürde?
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du das Kreuz der Schande für uns getragen hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
11. STATION: Jesus wird an das Kreuz genagelt
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Sie kamen zur Schädelhöhe; dort kreuzigten sie ihn und die Verbrecher, den einen rechts von ihm, den anderen links. Jesus aber betete: Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.
Meditation
V Jesus hingestreckt auf dem Galgen des Kreuzes.
Sie nageln ihn fest auf seine Liebe zu den Menschen.
Der leidende Gottesknecht – zwischen Himmel und Erde.
Opferlamm.
Hände,
die schlagen,
die foltern,
die töten.
Hände,
die pflegen,
die Zärtlichkeit schenken,
die heilen.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du für uns ans Kreuz geschlagen worden bist.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
12. STATION: Jesus stirbt am Kreuz
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Es war etwa um die sechste Stunde, als eine Finsternis über das ganze Land hereinbrach. Sie dauerte bis zur neunten Stunde. Die Sonne verdunkelte sich. Der Vorhang im Tempel riss mitten entzwei, und Jesus rief laut: Vater, in deine Hände lege ich meinen Geist. Nach diesen Worten hauchte er den Geist aus.
Meditation
V Jesus im Todeskampf.
„Mein Gott, mein Gott,
warum hast du mich verlassen?“
Sein letztes Gebet:
„Liebt einander, wie ich euch geliebt habe!“
Sein letztes Wort:
„Es ist vollbracht.“
Totenstille des Karfreitags.
Im Kreuz ist Heil.
Im Kreuz ist Hoffnung.
Im Kreuz ist Leben.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus, der du dein Leben für uns hingegeben hast.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
13. STATION: Jesus wird vom Kreuz abgenommen und in den Schoß seiner Mutter gelegt
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Josef aus Arimathäa war ein Jünger Jesu, aber aus Furcht vor den Juden nur heimlich. Er bat Pilatus, den Leichnam Jesu abnehmen zu dürfen, und Pilatus erlaubte es. Also kam er und nahm den Leichnam ab.
Meditation
V Der tote Leib Jesu im Schoß der Mutter.
Pieta.
Maria hüllt ihn in den Mantel ihrer Liebe.
Stärker als der Tod ist die Liebe.
Die Schmerzensmutter.
Zuflucht der Menschen.
In Not und Leid.
Mutter des Trostes.
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du die Menschen in ihrer Trauer nicht allein lässt.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
14. STATION: Der heilige Leichnam Jesu wird in das Grab gelegt
V Wir beten dich an, Herr Jesus Christus, und preisen dich.
A Denn durch dein heiliges Kreuz hast du die Welt erlöst.
L Und Josef von Arimathäa nahm ihn vom Kreuz, hüllte ihn in ein Leinentuch und legte ihn in ein Felsengrab, in dem noch niemand bestattet worden war. Das war am Rüsttag, kurz bevor der Sabbat anbrach. Die Frauen, die mit Jesus aus Galiläa gekommen waren, gaben ihm das Geleit und sahen zu, wie der Leichnam in das Grab gelegt wurde.
Meditation
V Jesus ist hinabgestiegen in das Reich des Todes.
Die Trauer des Karfreitags.
Die Ruhe des Karsamstags.
Mächtiger als der Tod ist das Leben.
„Wenn wir mit Christus gestorben sind,
werden wir auch mit ihm leben.“
STILLE
V Gepriesen seist du, Herr Jesus Christus,
der du tot im Grab gelegen bist.
Wir bitten dich:
A Erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
V Deinen Tod, o Herr, verkünden wir,
A und deine Auferstehung preisen wir,
bis du kommst in Herrlichkeit.
SCHLUSSGEBET
V Lasset uns beten.
Herr Jesus Christus, Sieger über Sünde und Tod, du hast uns auf dem Kreuzweg durch die Geheimnisse deines Leidens und deiner Auferstehung gestärkt und aufgerichtet. Begleite uns alle Tage auf unserem Lebensweg und führe uns an das Ziel aller Pilgerschaft. Der du mit Gott, dem Vater, in der Einheit des Heiligen Geistes lebst in alle Ewigkeit.
A Amen.
A = Alle / L = Lektor / V = Vorbeter
Zugehörigkeitszeichen zu Christus und Segensgebärde: Wer das Kreuzzeichen macht, erinnert sich immer wieder seiner Zugehörigkeit als Getaufter zum Christentum. Der biblische Bezug liegt im Matthäusevangelium (Mt 28,19): „Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.
Mit dem Kreuzzeichen und „im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ beginnt jede Eucharistiefeier, beginnen und beschließen in aller Welt Christen einen jeden Tag. Es ist der kirchliche Segensgestus schlechthin. In ihm werden Stirn, Brust, linke und rechte Schulter im Zeichen des Kreuzes berührt. Versteht man den Kopf als Sitz der intellektuellen Kräfte, Herz und Brust als Sitz der emotionalen Kräfte, die Schultern als Ansatz von Armen und Händen, mit denen der Mensch ans Werk geht, so wird deutlich, wie dieses Zeichen den ganzen Menschen bezeichnen und besiegeln will mit dem Siegel Christi.
Dieses Besiegeln war und ist ein Äquivalent der Taufe, auch die dabei gesprochenen Worte beziehen sich auf die Taufe. Sich zu bekreuzen heißt also, sich der Taufe zu erinnern, sich neu Gott zu übereignen, sich Christus und seinem Weg mit den Menschen anzuvertrauen, sich ganz in diese Wahrheit des Heilszeichens hineinzustellen mit allem, was überhaupt zum Leben dazugehört. Nur wer sich Gott wirklich anvertraut, kann aus dem Vertrauen auf Gott leben. Das Kreuz, mit dem sich die Gläubigen bezeichnen, kann Ausdruck, Aktualisierung und Einübung solchen Vertrauens sein.
Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004
Der Kunst- und Kulturpreis der deutschen Katholiken ist die höchste Auszeichnung der katholischen Kirche auf dem Kultursektor. Dieser Kulturpreis wurde 1990 von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gestiftet. Er wird seither alle zwei bis vier Jahre vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und dem Präsidenten des ZdK verliehen.
Die Stifter wollen mit der Auszeichnung „das kulturelle Bewusstsein in der Kirche schärfen und die religiöse Dimension in der pluralistischen Kultur der Gegenwart stärken“. Sie wird in verschiedenen kulturellen Kategorien vergeben (Literatur, Architektur, Musik, Film, Bildende Kunst und Theater) und ist mit 25.000 Euro dotiert.
Weitere Informationen: Kunst- und Kulturpreis
Die Gesamtheit der Dikasterien (Behörden) und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines obersten Hirtenamtes behilflich sind, wird als Römische Kurie bezeichnet. Die Römische Kurie nimmt die ihr übertragenen Aufgaben im Namen des Papstes und in seiner Autorität wahr (c. 360 CIC).
Die Römische Kurie wurde von Papst Franziskus mit der am 5. Juni 2022 in Kraft getretenen Konstitution Praedicate Evangelium grundlegend reformiert. Die Konstitution entstand in einem mehrere Jahre langen Prozess, für den der Papst einen Kardinalsrat eingerichtet hatte, zu dem auch der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, gehört hat. Die Konstitution wurde am 19. März 2022 veröffentlicht.
Sie ersetzt die letzte Konstitution zur Kurienreform unter Papst Johannes Paul II., Pastor Bonus vom 28. Juni 1988.
Nach der Kurienreform 2022 sind die bis dahin existenten Kongregationen und Päpstlichen Räte in Dikasterien umgeformt worden, die alle auf der gleichen Ebene stehen und eine identische Struktur haben.
Weitere Informationen: Kurie